Hallo,
ich habe vor einiger Zeit online ein Fernsehgerät gekauftt. Leider war dieses defekt und tauschte es innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist gegen ein Ersatzgerät (gleiches Modell) aus. Auch dieser Ersatz wies dieselben Mängel auf. In einem kurzen E-Mail-Wechsel weigerte sich der Verkäufer ein weiteres Gerät zu senden, da er nicht gewährleisten kann, dass bei diesem Modelltyp die beanstandeten Mängel nicht weiterhin auftreten. Ich sollte ihm daher die weitere Verfahrensweise mitteilen. Mit dem Vermerk durch diese Umstände vom Kaufvertrag zurückzutreten und der Bitte, die geleistete Zahlung auf mein Konto zurückzuüberweisen, forderte ich einen Rücksendeschein an. Das Gerät wurde danach abgeholt. Ein weiterer Kontakt blieb aus. Die Sache schien für mich erledigt.
Nach über einem Monat ohne Geldeingang fragte ich beim Verkäufer nach. Dieser teilte mir mit, dass sich das Zweitgerät "nach wie vor" beim Hersteller zur Überprüfung befände und mir danach wieder zugeschickt werde. Ein Widerruf sei nicht möglich, da das Ersatzgerät nach der Widerufsfrist des Erstgerätes eingesandt wurde.
Offensichtlich ist der Verkäufer trotz seiner Nachfrage der weiteren Vorgehensweise nicht meinem Wunsch (Kaufpreiszurückerstattung) nachgekommen und hat ohne weitere Absprache/Nachfrage den Versuch einer Nachbesserung unternommen, der bis heute mehr als einen Monat anhält.
Nun habe ich natürlich das Problem, bereits ein fehlerfreies Gerät von einem anderen Händler gekauft zu haben, da ich die Sache als erledigt betrachtete.
Meine Fragen ans Forum: Muss ich das Gerät annehmen? Ist die Widerrufsfrist an das Erstgerät gebunden oder an den Kaufvertrag, der eigentlich erst dann erfüllt ist, wenn eine fehlerfreie Ware geliefert wurde.
LG
Widerrufsfrist bei Ersatzlieferung
4. Januar 2009
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Frage vom 4. Januar 2009 | 10:20
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerrufsfrist bei Ersatzlieferung
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#3
Antwort vom 7. Januar 2009 | 20:59
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Herzlichen Dank auch an Mirk für die ausführliche Antwort. Aus urherberrechglichen Gründen kann ich leider den exakten Wortlaut des Verkäufers hier nicht wiedergeben. Im Grunde wurden von mir, wohl aber auch vom Verkäufer tatsächlich Teile der Gewährleistung mit der Widerrufsfrist verwechselt.
Mit der Einwilligung zum Tausch des Gerätes hielt ich natürlich am Kaufvertrag fest. Allerdings wollte ich nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung in Form fehlerhaften Ersatzgerätes vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das möglich? Ihrer Antwort zufolge ist entweder eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur möglich und nicht beides bzw. beides nacheinander.
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