Liebe Community,
ich habe eine Frage: Angenommen jemand schließt einen Vertrag über eine Prepaid Kreditkarte online am 20.12.2016 ab, den AGB hat er zugestimmt. Am 22.12.2016 erhält er via E-Mail die Widerrufsbelehrung.
Diese Person widerruft am 04.01.2017. Dem Widerruf wird jedoch nicht stattgegeben, da laut der Firma die Frist am 03.01.2017 verstrichen ist, da sich die Firma auf den Online-Vertragsabschluss am 20.12.2016 bezieht.
Nun meine Frage: Ist der Widerruf gültig, da die Belehrung erst am 22.12.2016 eingegangen ist?
Vielen Dank!
pan
Widerrufsfrist Onlinevertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatNun meine Frage: Ist der Widerruf gültig, da die Belehrung erst am 22.12.2016 eingegangen ist? :
Ja, das würde ich unter Verweis auf §356 Abs. 3 BGB auch so sehen.
Um das genauso sicher wie mein Vorredner zu sehen, wüsste ich gerne geklärt, wie der Threadersteller "Am 22.12.2016 erhält er via E-Mail" versteht.
- Wenn er erst am 22.12. den Mailclient aufmacht reicht das nicht.
- Wenn sein Anbieter die Mail 2 Tage wegen Spamverdacht in Geiselhaft hatte (gibt so diverse Anbieter, die das machen) und erst danach zugestellt hat reicht das auch nicht
- Wenn da beim Bestellen ein Häkchen gesetzt wurde "Habe Widerufsbelehrung gelesen" wirds schwierig.
Nur mal ein paar Beispiele dazu.
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Hallo zusammen,
Zunächst vielen Dank für eure Antworten. Leider ist die oben genannte Person nicht des Juras Herr, glücklicherweise aber gelernter Informatiker, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die E-Mail mit der Widerrufsbelehrung tatsächlich erst (nachweisbar) am 22.12. versandt wurde.
Beim Bestellprozess wurden ausschließlich die AGB akzeptiert, einen Haken für eine Widerrufsbelehrung oder einen Hinweis darauf gab es nicht. Wohl gleich wird in den akzeptierten AGB jedoch geschrieben, dass die Wiederrufsfrist mit Vertragsabschluss beginne.
Vielen Dank!
-- Editiert von pansox am 06.01.2017 23:55
Eine Regelung in den AGB kann die gesetzliche nicht aushebeln und die Widerrufsbelehrung wurde dir nach deiner eigenen Aussage nicht online bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Daher bleibe ich bei meiner Antwort.
Stell dich aber darauf ein, dass sich die Firma weiterhin quer stellt und wahrscheinlich irgendwann ein Inkasso oder Anwalt einschaltet. Davon würde ich mich an deiner Stelle aber nicht beeindrucken lassen.
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