Widerrufsbelehrung zu einem Bausparantrag

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Widerrufsbelehrung zu einem Bausparantrag

Hallo,
während der Bausparvertrag aus 1997 keine Widerrufsbelehrung enthielt ist eine Belehrung im Bausparantrag enthalten.
Die Bausparkasse hat argumentiert, wir haben keine Belehrung verwandt da sie in 1997 noch nicht vorgeschrieben war,
hat sie im Vertrag auch nicht, aber sehr wohl im Antrag.
Ist dies von Bedeutung?
Wer kann hierzu einen Tipp geben?
Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mauba):
Ist dies von Bedeutung?

Kommt auf den Kontext an.


Nur weil der Antrag wiederufbar war, muss das der Vertrag noch lange nicht sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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