Hallo,
während der Bausparvertrag aus 1997 keine Widerrufsbelehrung enthielt ist eine Belehrung im Bausparantrag enthalten.
Die Bausparkasse hat argumentiert, wir haben keine Belehrung verwandt da sie in 1997 noch nicht vorgeschrieben war,
hat sie im Vertrag auch nicht, aber sehr wohl im Antrag.
Ist dies von Bedeutung?
Wer kann hierzu einen Tipp geben?
Vielen Dank.
Widerrufsbelehrung zu einem Bausparantrag
16. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2016 | 11:12
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Widerrufsbelehrung zu einem Bausparantrag
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Dezember 2016 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst dies von Bedeutung? :
Kommt auf den Kontext an.
Nur weil der Antrag wiederufbar war, muss das der Vertrag noch lange nicht sein.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.019
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten