Hi!
Habe zu meinem Anliegen nichts konkretes im Netz gefunden. Es geht um Folgendes:
Ich verkaufe gewerblich gebrauchte Artikel einer bestimmten Warengruppe bei Ebay. Immer nur 2-3 Artikel pro Woche (z.Z. nach Kleinunternehmerregelung) und ganz normal mit Widerrufsbelehrung, so wie es sich gehört.
Nun möchte ich das Ganze aber etwas ausbauen und parallel dazu eine Website online stellen, auf der der gesamte, verfügbare Bestand gelistet ist (10-20 Artikel). Die Seite hat aber eher Blog-, als Shopcharakter.
Die Sachen stehen eindeutig zum Verkauf, aber es gibt keinen Warenkorb und keine direkte Kaufmöglichkeit. Jeder Artikel wird gut beschrieben und mit einem Preis versehen, dieser ist jedoch ausdrücklich verhandelbar und falls sich ein Interessent findet, muss er sich über ein Kontaktformular oder Mail mit mir in Verbindung setzen.
Welche Informationspflichten muss ich bei so einem Modell erfüllen? Impressum ist klar. AGB habe ich keine. Muss ich die WRB einbinden, oder reicht es, wenn ich diese erst beim Zustandekommen eines Kaufvertrags zusende (auf der Rückseite der Rechnung z.B.)
Ich möchte mir einfach unnötige Arbeit mit dem Layout ersparen aber auch so wenig Angriffsfläche für Abmahner wie möglich bieten.
Vielen Dank schonmal!
Widerrufsbelehrung ohne direkte Kaufmöglichkeit?
5. April 2013
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Frage vom 5. April 2013 | 21:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsbelehrung ohne direkte Kaufmöglichkeit?
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#3
Antwort vom 5. April 2013 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Super, danke fürs Raussuchen! Dann also am besten gleich die Rechnung per Mail verschicken.
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