Widerruf widerrufen?

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)
Widerruf widerrufen?

Guten Morgen,

eine recht allgemeine Frage in Sachen Fernabsatz:

Wenn ein wirksamer Widerruf ausgesprochen wurde, ist dieser bereits durch den Ausspruch gültig, habe ich gelernt.

Dieser wurde aber aufgrund übermäßiger Nutzung der Ware im Vorfeld durch den Verkäufer abgelehnt. Rechtlich nicht möglich (lediglich Wertersatz stünd e zu)aber momentan Stand der Dinge.

Ware ist also noch da. Ich habe mich nun entschieden, entgegen des ausgesprochenen Widerrufes, die Ware weiter zu nutzen.

Somit habe ich dem gewerbl. Verkäufer mitgeteilt, dass ich meinen Widerruf zurückziehe und ihn gebeten, sein Einverständnis zu bestätigen, doch dieser schaltet nun auf still und reagiert gar nicht mehr?

Soll ich das nun einfach hinnehmen und als stillschweigendes Einverständnis werten? Denn er hatte ja eh nicht vor, den Widerruf abzuwickeln.

Wie sieht es später mit Gewährleistungsansprüchen aus? Habe ich dann möglicherweise ein Problem?

Danke für eure Hilfe.

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"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

-- Editiert Poicephalus am 04.03.2015 10:11

-- Editiert Poicephalus am 04.03.2015 10:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Soll ich das nun einfach hinnehmen und als stillschweigendes Einverständnis werten?


Schweigen ist in den wenigsten Fällen Zustimmung.

quote:
Wenn ein wirksamer Widerruf (Widerruf) ausgesprochen wurde, ist dieser bereits durch den Ausspruch gültig, habe ich gelernt.


Ja. Ein "Widerruf" einer einmal abgegebenen Willenserklärung ist nicht so ohne weiteres möglich (hier wäre das nur möglich gewesen, wenn der Widerruf selbst der Gegenseite noch nicht zugegangen wäre), etwa bei Irrtum/Täuschung etc.

quote:
Wie sieht es später mit Gewährleistungsansprüchen aus? Habe ich dann möglicherweise ein Problem?


Naja, der VK könnte darauf bestehen, daß du widerrufen hast und damit die Ware herauszugeben hast und er gerade keine Sachmängelhaftung schulde.

quote:
Dieser wurde aber aufgrund übermäßiger Nutzung der Ware im Vorfeld durch den Verkäufer abgelehnt.


Vielleicht kommt man auf der Schiene weiter:
Die Erklärung des VK, den Widerruf abzulehnen, könnte man als Angebot ansehen, vom Widerruf zurückzutreten. Dieses Angebot hättest du dann mit deinem "Widerruf des Widerrufs" angenommen. Damit wäre der Rücktritt vom Widerruf einvernehmlich vereinbart (das ist rechtlich möglich).

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