Widerruf von Online-Kurs möglich

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OLG: Widerrufsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn Kursanbieter vor kurzfristigen Absagen geschützt werden muss

Wer einen Online-Kurs im Internet bucht, kann diesen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Laut Oberlandesgericht Hamm gilt hier das normale Widerrufsrecht im Fernabsatz für Verbraucher.

Konkret ging es um einen Online-Kurs zur Vorbereitung für einen Bootsführerschein. Der Kursanbieter berief sich darauf, dass bei Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn die Leistung an einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet.

Von 123recht

Dem wollte das OLG nicht folgen. Der Widerruf ist nur ausgeschlossen, wenn ein Kursanbieter vor kurzfristigen Stornierungen geschützt werden muss. Dies ist bei Kursen mit limitierter Teilnehmerzahl zu einem bestimmten Termin der Fall, nicht aber bei einem Online-Kurs ohne Teilnehmerbegrenzung.

Der Kursanbieter kann eine unbegrenzte Anzahl von Teilnehmern bedienen, Stornierungen belasten ihn nicht unangemessen. (Az.: I-4 U 135/12)


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