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Widerruf von Maklervertrag prüfen
Widerruf von Maklervertrag prüfen
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Tannenweg 17, 72654 Neckartenzlingen, Tel: 07127/349-1208, Fax: 07127/349-8731
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht
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Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht
Widerruf von Maklervertrag prüfen enthält folgende Leistung:
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Überblick
Regelmäßig werden Immobilienmaklerverträge über so genannte Fernkommunikationsmittel abgeschlossen. Einige Gerichte und gewichtige Stimmen in der rechtswissenschaftlichen Lehre gewähren dem Maklerkunden in diesen Fällen ein Widerrufsrecht. In der Folge entfällt regelmäßig der Provisionsanspruch des Maklers, bereits gezahlte Provision ist zurück zu gewähren (vgl. meinen Ratgeberartikel vom 3.12.2013 „Kostenfreier Widerruf von Immobilienmaklerverträgen – sogar nachträglich?")
Ich prüfe für Sie:
- ob der Maklervertrag durch so genannte Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde
- ob Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden oder ob Sie mangels hinreichender Belehrung das Widerrufsrecht noch ausüben können
- ob Sie über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt wurden und Sie diesen rechtsverbindlich zustimmten
- ob die ggf. vom Makler verwendete Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag einem Widerruf entgegensteht
Sie erhalten von mir eine konkrete juristische Einschätzung Ihres Falles und eine klare Handlungsempfehlung.
Der Preis wird auf eine etwaige weitere Beauftragung voll angerechnet.
Ich prüfe für Sie:
- ob der Maklervertrag durch so genannte Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde
- ob Sie über Ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden oder ob Sie mangels hinreichender Belehrung das Widerrufsrecht noch ausüben können
- ob Sie über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt wurden und Sie diesen rechtsverbindlich zustimmten
- ob die ggf. vom Makler verwendete Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag einem Widerruf entgegensteht
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