Widerruf von Kredit

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rolg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Widerruf von Kredit

Hallo, würde gerne wissen, ob ich meinen Kredit widerrufen kann.

Ich habe von einem Finanzberater ein Angebot zu einer Investition bekommen. Nach kurzem hin und her habe ich der Investition zugestimmt. Dafür musste ich einen Kredit aufnehmen, den ich auch von dem Finanzberater vermittlelt bekommen habe.

Nun ist das Investitionsgeschäft unter höchst unwidrigen Umständen nicht zustandegekommen und mein Geld ist weg.

Ich habe soeben mit einer Anwältin telefoniert, die auf den Bankkredit angesprochen meinte, dass es unter Umständen möglich wäre den Kredit zu widerrufen und die Bank das Geld inklusive gezahlter Zinsen zurückzahlen müsse. Die Bank müsse sich dann das Geld von der Firma an die die Investition gezahlt wurde zurückholen. Leider ist der Finanzberater auch Mandant der Rechtsanwältin, so dass sie mich nicht weiter beraten wollte und durfte.

Ist so etwas nun möglich?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Ist so etwas nun möglich?

Was?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rolg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Widerruf des Kredits. Der Kredit ist von April 2015

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Ein widerruf dürfte nciht möglich sein.
Eher eine Anfechtung.

Man sollte die Angelegenheit einem entsprechenden Fachanwalt zur Prüfung vorlegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Leider ist der Finanzberater auch Mandant der Rechtsanwältin


Es gibt genug andere auf dem Gebiet, die dich sicherlich gut vertreten können

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nun ist das Investitionsgeschäft unter höchst unwidrigen Umständen nicht zustandegekommen und mein Geld ist weg.

Ging es da mit rechten Dingen zu? In was für einem dunklen Kanal ist das Geld denn verschwunden?
Ich würde hier auch zu einem Anwalt raten und mit ihm auch mal offen reden, ob das nicht beispielsweise Betrug war, was da ablief. Geld verschwindet ja nicht einfach so.

Davon abgesehen ist eine Frage durchaus wichtig: Wusste die Bank, wofür das Geld geliehen werden sollte?

Ein Stichwort: Verbundenes Geschäft. Mit diesem Stichwort und dem Stichwort von oben (Anfechtung) mal zu einem Rechtsanwalt gehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.

-- Editiert von mepeisen am 13.05.2016 10:01

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Was man allerdings bedenken sollte:

Bei einem wirksamen Widerruf muss der Kreditnehmer das Geld an die Bank zurückzahlen, bei einer Anfechtung übrigens auch. Ob dann ggf. weitergehende SE-Ansprüche bestehen, muss geschaut werden. Der Weg Bank->Investmentfirma funktioniert im Regelfall aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rolg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Ein Stichwort: Verbundenes Geschäft. Mit diesem Stichwort und dem Stichwort von oben (Anfechtung) mal zu einem Rechtsanwalt gehen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.


Hallo, das hatte die Anwältin mit der ich redete auch gesagt. Ich habe nachgesehen, die Bank hat mir einen Konsumentenkredit gegeben. Ob sie genau wusste für was es ist wage ich zu bezweifeln. Der Kredit wurde auch über den Finanzberater vermittelt, der mir die Investition in eine Ölquelle vermittelte.
Ich habe Ende des letzten Jahres die Rechtsschutzversicherung gewechselt. Bei der alten wurde eine Kostenübernahme wegen des Ausschlusses an Wertpapiergeschäften und Beteiligungen abgelehnt.

Bei der neuen sagte man mir, dass die Erstberatung, die ich von einem Anwalt einreichte vom November 2015 war und damit nicht gültig wäre. Die Versicherungsklausel besagt, dass sollte der Verstoß vor Versicherungsbeginn stattgefunden haben, sie diesen nicht abdeckt. Allerdings denke ich, da mir das Geld immernoch versprochen wird, dass der Verstoß sich damit vielleicht sogar verlängert. Ich bekomme fast wöchentlich Emails des Geschäftsführers weitergeleitet, in denen er die Überweisung der Gelder kurzfristig ankündigt (Seit September 2015).

Weiterhin war eine Treuhänderin zwischengeschaltet, die anzugehen wäre, wenn sie eine Haftpflichtversicherung hat. Die Anwältin mit der ich letzte Woche sprach, sagte das dem Vater der Treuhänderin auch Autos finanziert worden seien. Also steckt sie wahrscheinlich da irgendwie mit drin.

Am besten stellt man wohl einen Mahnbescheid. Im Falle eines Widerspruchs muss man eben hoffen, dass die Gegenseite zahlungskräftig ist, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat:
Dafür musste ich einen Kredit aufnehmen


Die obige Aussage stellt sich jetzt als falsch heraus. Von einem "Müssen" kann wohl nicht ernsthaft gesprochen werden.

Zitat (von Rolg):
die Bank hat mir einen Konsumentenkredit gegeben. Ob sie genau wusste für was es ist wage ich zu bezweifeln.


Womit die Möglichkeiten den Kreditvertrag rückwirkend wieder aufzulösen, gegen "0" tendieren.

Aber selbst wenn es gelingen würde, müsste die bereits ausgezahlte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Lohnt sich da der Streit?

Bei Spekulationsgeschäften sind Verluste, auch Totalverluste, nie auszuschließen.

Hast Du Dich in eine Oelquelle eingekauft, oder hast Du Dich höchst spekulativ an den Bohrkosten einer Oelquelle beteiligt?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei Spekulationsgeschäften sind Verluste, auch Totalverluste, nie auszuschließen.

Korrekt. Deswegen mein dezenter Hinweis bzw. die dezente Frage, wohin die Gelder wohl verschwunden sind.

Man wird nur dann irgendetwas erreichen, wenn es beispielsweise diese Ölquelle nie gab, denn dann geht die Waage wohl eindeutig in Richtung Betrug.

Aber meistens ist es dann so, dass das Geld längst in dunklen Kanälen verschwunden ist, dass mit den Versprechungen lediglich hingehalten wird. Da jemals Geld zu sehen, ist regelmäßig kaum möglich. Die Opfer solcher Leute haben bestenfalls eine Genugtuung, wenn die Leute in den bau wandern.

Wenn allerdings sowohl auf das extreme Risiko hingewiesen wurde als auch die Ölquelle tatsächlich vorhanden ist und nur irgendetwas schief lief, tja. Dann hat man fürs Leben gelernt und macht so einen Unfug nie wieder.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
Rolg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier ist wohl eindeutig Betrug im Gange. Laut Aussagen von Inkassounternehmen sowie Rechtsanwältin wurde von ehemaligen Mitarbeitern der Firma Strafanzeigen gegen den jetztigen Geschäftsführer gestellt, da dieser größere Summen in die Philipinen transferiert haben soll, obwohl sich die Ölquelle in den Staaten befindet.
Das Geld ist natürlich jetzt verschwunden.

Da das Geschäft über Treuhänderin lief, ist diese durchaus anzugehen, da Sie sich vorab über die Absicht des Projektes informieren hätte müssen.
Im Kaufvertrag stand auch immer die Klausel, dass ein Sicherheitspuffer angelegt wird. Sollte die Ölquelle nicht erschlossen werden können, so würden Gelder aus dem Sicherheitspuffer an die Investoren zurücküberwiesen. Nichts ist bisher zurückgeflossen.

Bitte tätigt Aussagen immer nur auf Grundlage von geltenden Recht. Es soll hier keine willkürliche Diskussion entstehen. Ehrlich gesagt habe ich gehofft, dass sich ein Rechtsanwalt dazu äußern würde.

Wie ist denn das z.B. wenn von der Rechtsschutzversicherung ein Fall, dessen erster Verstoß vor der Versicherungsdeckung per Police nicht gedeckt ist.
Kann ich im Fall eines Mahnbescheides und einer strittigen Schuld vielleicht trotzdem die Rechtsschutzversicherung hinzuziehen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Rolg):
Hier ist wohl eindeutig Betrug im Gange. Laut Aussagen von Inkassounternehmen sowie Rechtsanwältin wurde von ehemaligen Mitarbeitern der Firma Strafanzeigen gegen den jetztigen Geschäftsführer gestellt, da dieser größere Summen in die Philipinen transferiert haben soll, obwohl sich die Ölquelle in den Staaten befindet.
Das Geld ist natürlich jetzt verschwunden.


Dann hast Du doch Deinen Ansprechpartner (Gegner) an den Du dich halten must.
Damit verbindet sich aber gleich die Gegenfrage im Hinblick auf Deine Überschrift. Wieso glaubst Du einen Kredit widerrufen zu können, nur weil Du bei der Auswahl eines anderen Geschäftspartners nicht mit ausreichendem Bedacht vorgegangen bist.

Das Kreditgebende Institut ist nach den bisherigen Informationen von Dir völlig aus der Sache raus. Mit anderen Worten; Du musst die Schuld denen gegenüber ausgleichen.
Zitat (von Rolg):


Da das Geschäft über Treuhänderin lief, ist diese durchaus anzugehen,


Mag sein, wenn sie in dem originären Teil ihrer Aufgabe geschlammpt hat. Der besteht aber nur darin das Geld treuhänderisch so lange festzuhalten, bis die Auszahlungsvoraussetzungen an Deinen Vertragspartner erfüllt sind. Du hast bisher mit keinem Wort auch nur angedeutet, worin denn ihr Fehlverhalten liegen soll.

Zitat:
da Sie sich vorab über die Absicht des Projektes informieren hätte müssen.
Und die Absicht des Projektes war? Geld einsammeln um irgendwo nach Oel bohren zu können? Und warum sollte sie sich mit dem Projekt befassen, sich über dieses informieren?

Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass sich Deine Gewinn-Vorstellung aus welchen Gründen auch immer als geplatzte Seifenblase herausstellt und Du jetzt krampfhaft nach jemandem suchst, dem Du die finanzielle Verantwortung aufbürden kannst.

Wenn es sich tatsächlich wie angenommen um Betrug handelt, aber auch dafür gibt es noch keinen Anhaltspunkt in Deiner Schilderung, musst Du gegen den Vertragspartner vorgehen.

Falls aber die Aktion durchgeführt wurde, aber buchstäblich im Sande verlief, ist der Spekulationseinsatz weg - rechtlich ok weg.

Zitat (von Rolg):
Am besten stellt man wohl einen Mahnbescheid. Im Falle eines Widerspruchs muss man eben hoffen, dass die Gegenseite zahlungskräftig ist, sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.


Sinnvollerweise versucht man sich vorher über die Finanzkraft des Gegners ein Bild zu machen.
Ob ein Mahnbescheid hier Sinn macht lässt sich aus Deinem Vortrag nicht erkennen, denn ein Mahnbescheid setzt ja eine zur Zahlung fällige Summe voraus.

Aktuell geht es doch erst mal darum abzuklären, was denn Sache ist. Ob A) Betrug, B) Verlustgeschäft oder (ja auch möglich) C) noch immer aktuelle Vertragserfüllung mit noch nicht erzieltem Erfolg.

Schau Dir den Beitrag von mepeisen von 08:28 Uhr nochmals an. Darin ist doch eigentlich alles gesagt.


Zitat (von Rolg):
Die Versicherungsklausel besagt, dass sollte der Verstoß vor Versicherungsbeginn stattgefunden haben, sie diesen nicht abdeckt.
Sind die Vertragsbedingungen tatsächlich so missverständlich?

Der Ursprung der Streitigkeit liegt vor Vertragsbeginn. Für derartige Versicherungsfälle besteht bei keinem mir bekannten RS Versicherer Versicherungsschutz. Ausnahmen davon müssten in den AVB stehen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Bitte tätigt Aussagen immer nur auf Grundlage von geltenden Recht. Es soll hier keine willkürliche Diskussion entstehen.

Das hier ist ein Diskussionsforum von juritisch interessierten Laien ...



Zitat:
Ehrlich gesagt habe ich gehofft, dass sich ein Rechtsanwalt dazu äußern würde.

Och, das machen die gerne.
Du musst nur ein Mandat erteilen und einen entsprehenden Vorschuss zahlen oder eine Erstberatung in Anspruch nehmen.
Geht auchh gelih hier nebenan: http://frag-einen-anwalt.de/



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