Widerruf von Handy-Vertrag - Telefon schon benutzt

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Darf man das Smartphone vor Widerruf in Betrieb nehmen und Daten laden?

Frage: Ich hatte telefonisch einen Handy-Vertrag bei Vodafone geschlossen. Das zugeschickte Smartphone gefiel mir nicht. Ich habe nach 5 Tagen widerrufen, aber Vodafone verweigert das, da sie eine Nutzung des Handys festgestellt haben: Bilder, Video, Datenkabel, Verpackung. Alles stimmt, ich habe das Handy genutzt. Darf ich mir das Gerät denn nur anschauen?

123recht.de: Sie können das Telefon auspacken, nutzen und ausprobieren. Dazu gehört z.B. auch die Überprüfung, wie die Software funktioniert, was die Kamera für Bilder macht, wie Sie diese Bilder synchonisieren können oder ähnliches. Die Verpackung muss geöffnet werden, was unweigerlich zur Beeinträchtigung der Verpackung führt. All das können Sie machen, um das Gerät kennenzulernen. Das schließt den Widerruf nicht aus.

Von 123recht

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