Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit ein Zeitschriftenabo einer netten Firma erhalten. Natürlich wurde mir bis heute nicht mitgeteilt, woher die Firma meine Daten hat und wie der Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde.
Wie dem auch sei, habe ich das Teil einfach per EMail widerrufen. Dreimal zwischenzeitlich (hab auch Auskunft nach 34 bdsg etc. verlangt und den Widerruf immer in Kopie hinten dran geklemmt).
Jeweils nach dem Versandt der EMail kam eine Eingangsbestätigung auf meine EMail zurück. Jedoch immer ohne Hinweis auf meine Mail. Kurz: Der Eingang einer EMail wurde bestätigt, jedoch ist nicht ersichtlich von welcher Mail.
Reicht das als Nachweis, dass der Widerruf eingegangen ist? Die Firma könnte ja behaupten, dass sie irgendwas, aber keinen Widerruf erhielt.
Sollte ich noch ein Einschreiben hinschicken (das ja wahrscheinlich unzustellbar zurückkommt )?
Nächste Schritte wären am Montag Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Mitteilung an die Verbraucherzentrale. Wenn eine Mahnung kommt würde ich die versuchte Nötigung mal prüfen lassen?!?
Hab nur etwas Angst, dass ich durch kleine Fehler doch eine Zahlungspflicht begründe
-- Editier von Abo123 am 16.06.2017 10:39
-- Editier von Abo123 am 16.06.2017 10:40
Widerruf per EMail
16. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2017 | 10:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf per EMail
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#1
Antwort vom 16. Juni 2017 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatHab nur etwas Angst, dass ich durch kleine Fehler doch eine Zahlungspflicht begründe :
Den ersten Feher hat man eigentlich schon gemacht.
Ich kann nur Verträge widerrufen, die ich auch abgeschlossen habe.
Was will man denn widerrufen wenn man gar nichts abgeschlossen hat?
Eigentlich hätte man hier nicht widerrufen sollen, sondern bestreiten sollen, das man einen Vertrag abgeschlossen hat.
Und natürlich die Auskunft nach BDSG verlangen.
Ob die Mailbestätigungne ausreichen, das entscheite ein Gericht. Einschreiben ist eigentlich immer die beste Wahl.
ZitatNächste Schritte wären am Montag Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Mitteilung an die Verbraucherzentrale. :
Korrekt.
ZitatWenn eine Mahnung kommt würde ich die versuchte Nötigung mal prüfen lassen?!? :
Welche versuchte Nötigung und Prüfung durch wen?
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