Widerruf per EMail

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Abo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf per EMail

Hallo,

Ich habe vor einiger Zeit ein Zeitschriftenabo einer netten Firma erhalten. Natürlich wurde mir bis heute nicht mitgeteilt, woher die Firma meine Daten hat und wie der Vertrag rechtswirksam geschlossen wurde.
Wie dem auch sei, habe ich das Teil einfach per EMail widerrufen. Dreimal zwischenzeitlich (hab auch Auskunft nach 34 bdsg etc. verlangt und den Widerruf immer in Kopie hinten dran geklemmt).
Jeweils nach dem Versandt der EMail kam eine Eingangsbestätigung auf meine EMail zurück. Jedoch immer ohne Hinweis auf meine Mail. Kurz: Der Eingang einer EMail wurde bestätigt, jedoch ist nicht ersichtlich von welcher Mail.

Reicht das als Nachweis, dass der Widerruf eingegangen ist? Die Firma könnte ja behaupten, dass sie irgendwas, aber keinen Widerruf erhielt.
Sollte ich noch ein Einschreiben hinschicken (das ja wahrscheinlich unzustellbar zurückkommt )?

Nächste Schritte wären am Montag Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Mitteilung an die Verbraucherzentrale. Wenn eine Mahnung kommt würde ich die versuchte Nötigung mal prüfen lassen?!?

Hab nur etwas Angst, dass ich durch kleine Fehler doch eine Zahlungspflicht begründe

-- Editier von Abo123 am 16.06.2017 10:39

-- Editier von Abo123 am 16.06.2017 10:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Abo123):
Hab nur etwas Angst, dass ich durch kleine Fehler doch eine Zahlungspflicht begründe

Den ersten Feher hat man eigentlich schon gemacht.
Ich kann nur Verträge widerrufen, die ich auch abgeschlossen habe.
Was will man denn widerrufen wenn man gar nichts abgeschlossen hat?

Eigentlich hätte man hier nicht widerrufen sollen, sondern bestreiten sollen, das man einen Vertrag abgeschlossen hat.
Und natürlich die Auskunft nach BDSG verlangen.



Ob die Mailbestätigungne ausreichen, das entscheite ein Gericht. Einschreiben ist eigentlich immer die beste Wahl.



Zitat (von Abo123):
Nächste Schritte wären am Montag Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Mitteilung an die Verbraucherzentrale.




Korrekt.
Zitat (von Abo123):
Wenn eine Mahnung kommt würde ich die versuchte Nötigung mal prüfen lassen?!?

Welche versuchte Nötigung und Prüfung durch wen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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