Widerruf maßgefertigter Ware

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
grins1000
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf maßgefertigter Ware

Hallo,

muss der Internet-Verkäufer in seinen AGB ausdrücklich darauf hinweisen, dass er maßgefertigte Ware nicht zurücknimmt?

Vielen Dank und viele Grüße
grins1000

-- Editier von grins1000 am 19.09.2017 13:11

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Nein, das muss er nicht, denn das Gesetz gibt ja schon ausdrücklich diese Ausnahme vor

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.322 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen