Widerruf durch Annahme akzeptiert?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2010 21:12:41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf durch Annahme akzeptiert?

Ich habe vor Weihnachten eine LCD-TV-Wandhalterung im Internet gekauft. An Weihnachten stellte sich heraus, dass sie nicht mit dem Fernseher kompatibel ist. Deshalb habe ich widerrufen, um Umtausch gebeten und sofort die Ware (auf meine Kosten) zurückgeschickt. Leider war das 3 Tage (1 Werktag) nach Ablauf der gesetzlichen Frist und der Händler will den Widerruf nicht akzeptieren.

Nun die Frage: Hat er den Widerruf vielleicht schon durch die Annahme der Rücksenung akzeptiert - unabhängig davon, was er mir Tage später schreibt? Danke für eine kurze Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde mal sagen nicht unbedingt.

Man kann von dem Händler kaum erwarten, dass er, wenn er den Absender der Lieferung sieht, sofort weiß um welche Ware es sich handelt und wann die dazugehörige Widerruffrist abgelaufen ist.
Außerdem könnte die Rücksendung ha auch eine Reklamation gewesen sein.

Deshalb denke ich nicht, dass eine Annahme der Ware gleichzeitig ein Anerkenntnis ist.

Aber verstehen kann ich das nicht.
Ich bin auch Händler und habe doch als solcher erstmal ein Interesse an zufriedenen Kunden, denn nur die kommen wieder.

Wenn man da nur auf Rechte pocht, und das Wort Kulanz noch nie gehört hat, dann weiß ich auch nicht, wie solche sich über Wasser halten können.

Wenn der Händler darauf besteht, das Teil nicht umzutauschen, können Sie vermutlich rechtlich nicht viel machen.

Aber wenn er die Ware nun schon mal hat, kann es für ihn doch keinen Unterschied machen ob er Ihnen nun die falsche (die Sie ja über ebay oder so wieder verkaufen können), oder die passende Halterung zuschickt.
Einfach so behalten kann der die Halterung ja nun auch wieder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17013 Beiträge, 5896x hilfreich)

quote:
Hat er den Widerruf vielleicht schon durch die Annahme der Rücksenung akzeptiert

---Nein


quote:
Einfach so behalten kann der die Halterung ja nun auch wieder nicht

---Nur halb richtig. Er muß die Ware nur aufbewahren bis der K diese abholt.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

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