Widerruf des Vertrags nach Umtausch/Reklamation

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
AlexJ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf des Vertrags nach Umtausch/Reklamation


Hallo,
habe am 26.11 einen Artikel (2 Teile) bei Ebay gekauft (Wert ca. 180 Euro), dieser wurde am 3.12 geliefert, allerdings war ein Teil beschädigt.
Verkäufer schlug mir einen Umtausch des Teils vor...soweit so gut.
Am 28. Dezember erhielt ich das getauschte Teil hatte aber noch keine Zeit um die Ware zu Kontrollieren (Feiertage/Urlaub).
Gestern habe ich mir das getauschte Teil näher angeschaut und habe festgestellt, dass er wieder leicht beschädigt ist.
Kann ich jetzt noch widerrufen oder bin ich jetzt gezwungen den Artikel wieder umzutauschen???
Am 3.1 wäre ja der eine Monat für den Widerruf regulär abglaufen, der getauschte Artikel kam aber erst am 28. Dezember. Habe ich dann ab dem 28. nicht wieder einen Monat zeit für einen Widerruf, vorallem, wenn die Ware erneut beschädigt ist?

Würde mich freuen, wenn man mir weiter helfen kann
Danke

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn der Verbraucher nach den gesetzlichen Vorschriften korrekt belehrt wurde besteht das Widerrufsrecht, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Hier also 1 Monat, es tritt auch keine Hemmung ein, wenn eine Ersatzlieferung vorgenommen wurde, die darüber hinaus auch über die Schiene "Gewährleistung läuft.

Widerrufsrecht und Rechte aus Gewährleistung = gesetzliche Sachmängelhaftung stehen (unabhängig voneinander) nebeneinander.

Und hier wurden Rechte aus Gewährleistung (Nacherfüllung ->Ersatzlieferung) geltend gemacht. Die Gewährleistungsfrist allerdings beginnt nach dem Austausch neu zu laufen, aber eben nicht die Widerrufsfrist.

Jedoch könnte man hier, da auch die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft war, vom Kaufvertrag zurücktreten.

"Wie oft und wie lange darf nachgebessert werden?
Liegt ein Mangel vor, können Sie Ersatz oder Beseitigung des Mangels fordern und zwar innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Die Forderung muss auch für den Verkäufer verhältnismäßig sein. Kann er einen Mangel durch günstige Reparatur beheben, darf er den Umtausch oder eine Ersatzlieferung ablehnen. Weitere Rechte haben Sie dann, wenn die Beseitigung des Mangels oder einer Ersatzlieferung scheitert oder sich zu lange hinzieht.

Bei Reparaturen können zwei bis maximal drei Anläufe vertretbar sein, bei Ersatzlieferungen nur einer. Der Verkäufer hat die Kosten für Transport, Porto, Material und Ersatzteile oder Lohnkosten zu tragen. Beseitigt der Verkäufer auch nach mehreren Wochen den Mangel nicht, sollten Sie schrifltich eine letzte Frist von ein bis zwei Wochen setzen, innerhalb derer der Mangel behoben sein muss. Anderenfalls drohen Sie weitere rechtliche Schritte an und weisen auf Rechtsverfolgungskosten hin, die Sie als Verzugsschaden gelten machen." (Zitat)

http://www.chip.de/artikel/Komplett-PCs-So-kommen-Sie-zum-Wunsch-Rechner-10_17585986.html

Siehe auch den Thread von vor ein paar Tagen:

http://www.123recht.net/Wann-endet-die-Widerrufsfrist-bei-Ersatzlieferung__f138131.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexJ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke recht herzlich für die Auskunft, habe zwar die suche benutzt, aber gerade diesen Beitrag nicht gefunden....

Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

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