Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Vertrag bei Preisbörse24 abgeschlossen und nun möchte ich diesen widerrufen, da sie es nicht schaffen mir ein funktionsfähiges iPhone zu senden.
Bei wem muss ich kündigen? Bei Preisbörse24 oder bei Vodafone direkt? Habe bei Vodafone eine Kundennummer.
Auf Vodafone steht allerdings:
"Bei Post- oder Fax-Versand Ihre Unterschrift und das Kündigungsdatum
Falls Sie nicht unser Vertragspartner sind, brauchen wir statt Ihrer Unterschrift die
Unterschrift des Vertragspartners."
Danke im Voraus!
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Widerruf bei Vertrag über Preisbörse24?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Bei wem muss ich kündigen
Bei niemandem. Du kündigst nicht, sondern du machst von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Das ist ein sprachlicher und rechtlicher Unterschied.
Ich würde sicherheitshalber bei beiden widerrufen. Vodafone mitteilen, dass der Vertrag wegen defekten IPhones nicht erbracht wurde und man deswegen widerruft. Dem Anbieter auch kurz mitteilen. Normalerweise müsstest du nur bei dem Anbieter widerrufen, aber regelmäßig will VOdafone dann trotzdem Geld. Wenn du nur bei VOdafone widerrufst, tun die so, als ginge sie das nichts an und sie wollen trotzdem Geld.
Die 14 Tage Widerrufsfrist sind hoffentlich noch nicht abgelaufen?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Danke! Nein, die 14 Tage sind noch nicht abgelaufen.
Also das genügt als Formulierung, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache?
Ist dies per Mail möglich oder eher per Post?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genügt das?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mach ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch. Leider konnte mir kein funktionsfähiges iPhone von Preisbörse24.de geliefert werden.
Kundennummer:
Mit freundlichen Grüßen
Datum Unterschrift "
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"Einer Stornierung Ihres Vertrags stimmen wir nicht zu. Der Vertrag ist aufgrund Ihrer Unterschrift beim Fachhändler ElectronicPartner Handel SE zustande gekommen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Nur dort kann der Sachverhalt beurteilt und über das weitere Vorgehen entschieden werden."
Das ist die Antwort von Vodafone. Ich habe die Dokumente damals ausgefüllt und unterschrieben per Mail an den Shop gesendet. Besteht dann kein Widerruf?
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Wo hast du jetzt widerufen?
Nur bei Vodafone, oder was viel wichtiger ist, auch bei dem Shop wo du den Vertrag abgeschlossen hast?
Der für dich wichtige Widerruf muss an den Shop gehen, mit denen du auch den Vertrag abgeschlossen hast
Der Widerruf bei Vodafone sollte nur "vorbeugend" sein, da diese sich entweder als Vertragspartner oder eben nicht sehen. Die Entscheidung fällt bei Vodafobne nach dem Gesichtspunkt, woran mehr zu verdienen ist und was weniger arbeit bereitet.
Das Vodafone den Widerruf nicht akzeptiert war abzusehen, in diesem Fall auch richtig, da tatsächlich der andere Shop dein Vertragspartner ist.
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Ich habe bei beide widerrufen. Der Shop meint, dass ich mich an Vodafone wenden muss und Vodafone lehnt meinen Widerruf ab.
Ist dies von Vodafone berechtigt? Ich habe den Vertrag unterschreiben und per Mail an den Shop geschickt und auch bereits den Vertrag und das Handy benutzt. Jedoch war das Handy dann defekt (Akku). Ich habe die Sim-Karte und das Handy an den Shop zurück geschickt.
Widerruf ging per Mail an den Shop und an Vodafone. Was muss ich nun noch tun? Kann ich überhaupt widerrufen, da ich den Vertrag unterschrieben habe?
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Vodafone hat sich gemeldet:
"Für jedes neue Endgerät besteht eine Gewährleistungsgarantie. Sofern man Ihnen ein defektes Handy zugeschickt hat, haben Sie Anspruch auf ein Austauschgerät.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Preisbörse24.
Sofern Sie den Widerruf aufrecht erhalten, benötigen wir für die Vertragsstornierung das Handy zurück, das Sie beim Vertragsabschluss vergünstigt erworben haben. Bei Rücksendung eines defekten Handys besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Widerruf nicht anerkannt wird. Wir empfehlen daher, ein neues Gerät bei Preisbörse24 anzufordern.
Für jeden Widerruf gilt: Schicken Sie die Ware mit dem Rücksendeschein, den Sie beim Kauf bekommen haben, einfach an folgende Adresse zurück:
arvato distribution GmbH
Warenannahme II / VFD2
Dieselstr. 64
33442 Herzebrock"
Ich habe das Handy allerdings bereits an Preisbörse24 gesendet und die meinen, dass sie das Handy an Apple direkt senden und ich warten muss bis sich Apple meldet...
Ich habe nun weder Sim-Karte noch Handy in meinem Besitz. Muss ich mich wirklich darum kümmern?
Ich kenne diese Firma auch gar nicht an die ich das Handy schicken soll.
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Ich würde denen so etwas schicken: "Werte Vodafone. Ich habe nie von einer Stornierung gesprochen und es interessiert mich auch nicht, was es mit einer Gewährleistungsgarantie auf sich hat. Preisbörse24 schickt mich zu ihnen, sie mich zu Preisbörse24. Fakt ist: Ich habe ein gesetzliches Widerrufsrecht und das habe ich sowohl der Vodafone gegenüber als auch Preisbörse24 gegenüber ausgesprochen. Das Handy ist länsgt an Preisbörse24 zurückgegangen. Alles andere interessiert mich nicht. Bezahlen werde ich nichts. Klären Sie das selbst mit dem Shop. Diskussionen werde ich genausowenig führen, wie ich auf ihre weiteren Schreiben antworten werde. Bei Versuchen, mir weiterhin meine Rechte zu beschneiden werde ich jedoch irgendwann zur Polizei gehen."
Der letzte Satz ist vielleicht nicht ernst gemeint, aber Vodafone hört sonst ja nicht. Die versuchen es stets, das so lange zu treiben, bis sie merken, dass sie auf Granit beißen. Dieses Ping-Pong um die Kunden entnervt dazu zu bringen, am Ende für nichts zu zahlen, hat bei denen in Zusammenhang mit Vertrags-Vermittlern Methode.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Keep cool!
Das ist ein bekanntes Spielchen, das Vodoofone da treibt. Da Vodafone Vertragspartner ist, ist ein Widerruf dort immer zweckmäßig. Wenn man dann etwas unglücklich formuliert und völlig unnötige Informationen abgibt, sind das Ansatzpunkte um den Kunden doch zu halten. Zweckmäßig ist allerdings beim Widerruf die Einzugsermächtigung zu entziehen und sofort jede Abbuchung zurückgehen zu lassen. Das verkürzt die Klärung auf ca. 6 Wochen
Ansonsten dauert das Spiel 10-12 Wochen und 3 Abbuchungen. Das Geld wieder zu bekommen ist dann auch Glückspiel bei dem Laden.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Jetzt habe ich von Vodafone eine Rechnung erhalten, welche zwischen dem 27.12 und dem 4.1 erhoben wird.
Dort fordert Vodafone einen Betrag von 51,90€, obwohl die monatlichen Kosten lediglich bei 40€ liegen...
Vorschläge, wie ich das nun machen soll?
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Zurückbuchen lassen - was sonst?
Ohne Leistung kein Geld. Soll dir die Voda-clowns doch die erbrachte Leistung nachweisen. Das das nicht geht, merkt sogar deren Rechtsabt.
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Ok, danke. Wie sieht es aber aus, wenn ich dort noch einen anderen Vertrag laufen habe (jedoch unter einer anderen Kundennummer). Werden Sie mir dann diesen Vertrag sperren?
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Es gibt für eine Sperre gar keine Rechtsgrundlage. Selbst bei Streitigkeiten bei einer Nummer hat VF noch nicht die andere Nr. gesperrt, weil das rechtlich nicht zulässig ist und völlig irrwitzig wäre.
Wenn Du sicher gehen willst geh den Weg über die Rechnungsreklamation (Rechnung nicht rechtmäßig ohne Lieferung, sowie Widerruf, Einzugsermächtigung entzogen) und buche zurück. Bei Bestreiten darf VF gar nichts sperren (TKG).
Das wird so richtig toll wenn es SEPA-Mandante gibt
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Das ist ja aberwitzig, für ein paar Tage Geld zu verlangen, das höher liegt als ein Monatspreis. Davon abgesehen hat Mr.Cool alles gesagt. Es gibt zwar ein Recht auf Entschädigung aus gezogener Nutzung, aber wie sagt er so schön? Ohne Leistung kein Geld. Was die da über den Jahreswechsel geleistet haben, das ist bestimmt ein tolles Märchen.
Ich würde gar nicht soweit gehen, die Rechnung zu reklamieren. Wieso auch? Vodafone weiß genau, dass sie Unfug treiben. Irgendwann ist gut mit den Spielchen und das Briefporto kostet ja auch jedesmal fürs Einschreiben.
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-- Editiert mepeisen am 12.01.2014 00:52
Meine Vermutung:
quote:
"Einer Stornierung Ihres Vertrags stimmen wir nicht zu. Der Vertrag ist aufgrund Ihrer Unterschrift beim Fachhändler ElectronicPartner Handel SE zustande gekommen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.
quote:
Ich habe die Dokumente damals ausgefüllt und unterschrieben per Mail an den Shop gesendet. Besteht dann kein Widerruf?
Also es kann schon sein, dass der der Fachhändler gegenüber Vodafone angegeben hat, dass der Vertrag vor Ort im Geschäft geschlossen wurde. Dann gäbe es in den Augen von Vodafone kein Widerrufsrecht - unerlaubterweise. Folge: Der Shop hat seine - sagen wir mal - EUR 500 Provision schon längst kassiert. Wenn Vodafone den Widerruf zulässt, hätte es EUR 500 verloren, deshalb sperrt sich Vodafone ja so.
Aus diesem Grund ist es ganz, ganz wichtig, dass Du diese Mail (wo Du die Vertragsunterlagen an den Shop gesendet hast) ausdruckst und aufhebst.
Im Streitfall müsstest Du glaubhaft machen, dass der Vertrag online/per Mail geschlossen wurde.
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" "
Genau so wird es sein. Die ignorante Vodafone-Art bestätigt sich dabei aber auch wieder. Statt sich um eine sachliche Klärung zu kümmern heisst es "Widerruf gibt es nicht". Es ist inzwischen bekannt, das Widerrufe extrem schleppend bearbeitet werden. So kann man die Bilanzen auch noch etwas aufhübschen.
Die Rechnung ist auch leicht erklärt. VF geht es so schlecht, das die alle Verträge auf Vorkasse umgestellt haben. Die Summe ergibt sich aus den Tagen seit "Vertragsbeginn" und die Vorauszahlung für den nächsten Monat.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Das Gute ist, dass Vodafone des Zugang des Widerrufs bereits bestätigt hat.
quote:
Vodafone hat sich gemeldet:
"Für jedes neue Endgerät besteht eine Gewährleistungsgarantie. Sofern man Ihnen ein defektes Handy zugeschickt hat, haben Sie Anspruch auf ein Austauschgerät.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Preisbörse24.
Sofern Sie den Widerruf aufrecht erhalten, benötigen wir für die Vertragsstornierung das Handy zurück, das Sie beim Vertragsabschluss vergünstigt erworben haben.
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" "
quote:
Im Streitfall müsstest Du glaubhaft machen, dass der Vertrag online/per Mail geschlossen wurde.
Der Shop ist nach eigener Darstellung auf der Homepage ein reiner Online-Shop. Und er hat auch nichts mit "Electronic Partner Handel SE" zu tun. Zumindest nicht auf den ersten Blick. Der Shop firmiert in Fulda unter "Preisbörse Fulda KG".
Ob Preisbörse24 wiederum bei einem Großhändler direkt in einem Lager einkauft, geht den Kunden irgendwie nichts an hinsichtlich des Widerrufsrecht bzw. hat 0 Bewandtnis.
Achja: eine Unterschrift beweise absolut nichts. Die kann auch via erweitertem Service der Post (PostIdent o.ä.) zustande gekommen sein.
Es wäre auch nicht das erste mal, dass Vodafone irgendeinen Kram erfinden, um den bösen bösen Kunden zu beeindrucken und zu verunsichern. Einfach nicht weiter beeindrucken lassen von solchen Spielchen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir sehr
Ich habe das Handy und den Vertrag ja für einen Tag nutzen können, danach konnte das Handy nicht mehr aufgeladen werden (defekter Akku).
Muss ich nun für diesen Tag etwas bezahlen? Falls ja, sind die 50€ gerechtfertigt?
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Nach Adam Riese max. 1,50€
Nein - es gibt insbesondere bei der minimalen Zeit keinen "Wertersatz" für normale Nutzung.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Und jetzt?
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