Hallo zusammen,
ich habe schon die Suche bemüht, aber mein Fall ist doch etwas spezieller, ich hoffe es rechtfertigt ein eigenes Thema.
Ich habe kürzlich neue Winterreifenkompletträder auf Stahlfelge inklusive passendem Reifendrucksensor online bestellt. Vorab habe ich bei meinem Händler angefragt welcher Reifen passt, habe meinen Fahrzeugschein geprüft und auch noch in einem Forum nachgehört. Fazit war, dass 15 Zoll Felgen passen sollten. Basierend darauf habe ich meinen Kauf online getätigt.
Nun wurden die Reifen zu meiner freien Werkstatt geliefert und es stellte sich leider raus, dass sie nicht passen, anscheinend wegen der Bremsscheibe die zu groß ist. Kein Problem dachte ich, lass ich mir größere Felgen liefern und die zuvor gelieferten Reifen abholen. So einfach war es leider nicht. Der Anruf bei der Hotline ergab ersteinmal, dass die Firma Kompletträder nicht zurücknehmen möchte.
Jetzt habe ich das Internet natürlich scon bemüht und folgende Seite gefunden: http://shopbetreiber-blog.de/2014/08/18/komplettraeder-widerrufsrecht-ausnahme/ Basierend darauf war ich guter Dinge, dass es sich der Händler nicht so leicht machen kann und rief diesen nochmals an. Im heutigen Telefonat bezog ich mich auf o. g. Urteil und verwies darauf, dass sie dazu verpflichtet sind den Widerruf zu akzeptieren und die Reifen zurückzunehmen.
Der Händler besteht jedoch darauf, dass ich ihm vorher die Größe meiner Bremsscheibe mitteile, vorher macht er nichts. Leider erreiche ich meine Werkstatt trotz zahlreicher Anrufe nicht und weiß somit nicht die Größe der Bremsscheibe.
Gleichzeitig sehe ich es auch nicht ein früher Feierabend zu machen um zur Werkstatt zu fahren, bloß um diese Frage zu stellen. Denn für den Widerriuf bedarf es doch nichtmal eines Grundes, oder? Nun stelle ich mir die folgenden Fragen:
- Schätze ich die Situation grundsätzlich richtig ein, dass ich die Reifen problemlos zurückgeben darf?
- Macht die Einstellung der Reifendrucksensoren meine Bestellung zu einem Produkt, welches nach Kundenspezifikation angefertigt wurde?
- Warum wollen sie zwingend die Bremsscheibengröße wissen? Wollen/ können sie mir daraus einen Strick drehen?
- Wie sollte ich weiter vorgehen? Eine Frist setzen?
Für eure Hilfe im Voraus vielen Dank.
Widerruf Winterkompletträder - Händler stellt sich quer
18. Oktober 2017
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Frage vom 18. Oktober 2017 | 22:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Winterkompletträder - Händler stellt sich quer
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 23:08
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Die korrekte Antwort lautet, falsch gedacht. Den der Händler macht ja ein Problem, daher also den Gedanken Problemlos vergessen. Richtig ist allerdings, dass ein Widerruf des Kaufes korrekt ist.Zitat:Schätze ich die Situation grundsätzlich richtig ein, dass ich die Reifen problemlos zurückgeben darf?
Ich kenne mich mit diesen Sensoren nicht aus, aber wenn diese sich nur einmalig einstellen lassen, dann kann der Händler für die Sensoren bestimmt Wertersatz verlangen, allerdings nur für die Sensoren. Eine nach Kundenspezifikation angefertigte Ware handelt es sich dann aber bestimmt nicht.Zitat:Macht die Einstellung der Reifendrucksensoren meine Bestellung zu einem Produkt, welches nach Kundenspezifikation angefertigt wurde?
Zum ersten Teil der Frage, dass musst du die schon selber fragen. Zum zweiten Teil der Frage, denen wird es sicherlich darum gehen, ob es die Standartgrösse der Scheiben ist, oder ob es abweichend grosse Scheiben sind. Hat sicherlich den Hintergrund, dass sollten es abweichend grosse Scheiben sein und der Händler beruft sich auf die dem Schein nach hinterlegte Grösse, stellt das sicherlich keinen Mangel dar und er muss für eine Rücksendung nicht aufkommen. Würde es einen Mangel darstellen, würe der Händler für die Rücksendekosten aufkommen müssen.Zitat:Warum wollen sie zwingend die Bremsscheibengröße wissen? Wollen/ können sie mir daraus einen Strick drehen?
Eine Frist zu setzen wäre mein erster Ansatzpunkt. Ich würde mich aber auch mal schlau machen, wie hoch die Versandkosten sind und ob du die tragen musst. Sollte letzteres der Fall sein, würde ich anhand der anfallenden Kosten überdenken, ob ein eigener Verkauf nicht evtl Vorteilhafter ist...Zitat:Wie sollte ich weiter vorgehen? Eine Frist setzen?
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 18.10.2017 23:10
#2
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 23:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
soweit schonmal vielen Dank für die Antwort.
Wie lange sollte die Frist sein, was tue ich nach Fristablauf bzw. worauf verweise ich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 23:23
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
MIndestens 14 Tage.
Einen Anwalt einschalten, dich vorher nochmal hier melden, wie du willst...
#4
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120313 Beiträge, 39872x hilfreich)
Ich würde da mal den Widerruf absenden. dafür hat man ja nur 14 Tage Zeit, taggenau. Und zwar mit Zustellnachweis.
#5
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 01:01
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDer Händler besteht jedoch darauf, dass ich ihm vorher die Größe meiner Bremsscheibe mitteile, vorher macht er nichts. :
Zitat- Warum wollen sie zwingend die Bremsscheibengröße wissen? :
1. Weil bei gleichem Modell mit unterschiedlicher Motorisierung unterschiedliche Bremsanlagen verbaut werden,
Der 1,6er A4 mit 100 PS hat eine andere Bremsanlage als der 3 Liter A4 mit 260 PS.
Ebenso gibt es die laufende Modellpflege, bei denen solche Teile auch mal während einer Baureihe wechseln können.
2. Weil er darauf ->
ZitatKein Problem dachte ich, lass ich mir größere Felgen liefern und die zuvor gelieferten Reifen abholen :
wohl keine Lust mehr hat.
Bestellst Du dann jetzt einfach mal die "nächst größeren" und schickst Sie wieder zurück wenn sie nicht passen?
3. Weil er nun prüfen will, welche Felgen nun tatsächlich an Dein Auto passen.
Hat vorher ja nicht ganz so toll funktioniert.
Ob die Felgen überhaupt auf deinem Fahrzeug gefahren werden dürfen, solltest Du dann aber mal selbst prüfen.
-- Editiert von spatenklopper am 19.10.2017 01:02
#6
Antwort vom 19. Oktober 2017 | 01:15
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Korrekt, wobei das sicherlich als Beispiel gemeint war.Zitat:Der 1,6er A4 mit 100 PS hat eine andere Bremsanlage als der 3 Liter A4 mit 260 PS
Daher nochmal eine Frage an den TE, wer hat die Daten des Fahrzeugscheines (besser gesagt der Zulassungsbescheinigung Teil1) überprüft? Du selber oder der VK?
Die Daten gerade der Zulassungsbescheinigung zu 1 und 2 geben die Daten des Herstellers, als aber auch Fahrzeugkategorie und Motorisierung her. Natürlich können sich auch gewisse Abweichungen ergeben, Herstllerbedingt als auch Halterbedingt....
Und jetzt?
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