Wider der guten Sitten?

1. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Forine
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wider der guten Sitten?

Hallo und schönen Guten Morgen,

ich brauche bitte dringend eine Auskunft zu einer Sache, die brennt.

Der Fall liegt schon einige Jahre zurück und es gab auch schon Vollstreckungs-Maßnahmen.

Mir gehts es hauptsächlich um folgendes:

Hauptforderung: 928,00
bisher bezahlt: 446,00
Kosten bisher: 815,00
Zinsen: 360,00

Gesamtforderung heute: 1.656,00

Bereits im vergangenen Jahr habe ich dem Anwalt eine Vergleichs-Zahlung von 800,- angeboten. Ohne Erfolg. Im Frühjahr diesen Jahres dann 1.000,- angeboten. Nichts, wieder angelehnt.

Kann ich denn da gar nichts an diesen Horror-Kosten machen?! Das steht doch in keinem Verhältnis mehr, oder irre ich mich da sooooooo sehr? Immer mal wieder ist irgendwo die Rede von "Wucher" und "wider der guten Sitten". Ist hier in diesem Fall nicht irgend so etwas angezeigt?

Fühle mich irgendwie reichlich abgezockt und müsste nun aber dringend auf eine neuerliche Vollstreckungsandrohung reagieren. :-(

Kann mir bitte jemand helfen?

Danke!

Forine

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zickennachwuchs
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wenn die Sache bereits einige Jahre her ist, dann ist auch einiges "passiert". So könnten an Kosten entstanden sein:
- Titulierungskosten
- Vollstreckungskosten
- Ermittlungskosten

Die sind alles reelle Kosten, die der Gläubiger verauslagt hat und selbstverständlich erstattet bekommen möchte. Auch haben sich im Laufe der Jahre Verzugszinsen angehäuft. Aber: sind Zinsansprüche evtl. verjährt und/oder Kosten ungerechtfertigt in Ansatz gebracht? Dies läßt sich nur durch eine detaillierte Forderungsaufstellung und unter Zuhilfenahme einer Rechts- bzw. Schuldnerberatung klären.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
in der Tat, ohne genaue Prüfung der Unterlagen und der gemachten Kostenaufstellung lässt sich kaum was sagen!
Der Schuldner ist verpflichtet alle entstandenen Kosten zu erstatten. Inwiefern diese berechtigt sind, kann nur im einzelnen geprüft werden. Aufgrund der aufgelaufenen Zinsen, scheint das alles schon viele Jahre anzudauern, so daß es durchaus sein könnte, das die Kosten auch aufgelaufen sind.
Also bitte(!!) unbedingt eine Rechts- oder Schuldnerberatung aufsuchen, die sich die Unterlagen anschauen können!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Das steht doch in keinem Verhältnis mehr, oder irre ich mich da sooooooo sehr?


Das ist doch der Klassiker, wenn sich Schulden lange anhäufen. Wenn du 10.000 EUR Schulden hast und im Monat nur 100 EUR abzahlst, zahlst du im Prinzip nur die Zinsen und keinen Cent der Hauptschuld. Das hat aber nichts mit Sittenwidrigkeit oder Wucher zu tun. Immerhin ist noch immer der Gläubiger derjenige, der berechtigt meckern kann, denn dem schuldet der Schuldner ja zuerst mal das Geld.

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