Hallo, eine Person die ich beruflich seit vielen Jahren kenne (Mutter von 2 Kindern) hat mich vor ein paar Monaten in einer Notlage um das Bezahlen einer Rechnung gebeten. Ich sollte das Geld die Woche drauf zurück erhalten. Ich habe ausgeholfen und wurde darauf von der Person im Telefon, Whatsapp und Facebook blockiert. Die Person lebt nicht in Deutschland, also kann ich kein Mahnverfahren starten. Ich könnte aber ein Youtube Video über meine Erfahrung erstellen und das mit Screenshots aus dem Whatsapp belegen. Die Person ist selbstständig tätig und möchte sicher eine gute Reputation beibehalten. Darf ich auf Youtube Screenshots von Whatsapp Unterhaltungen zeigen, oder zumindestens zitieren? Vielen Dank, DLW
Whatsapp Chats öffentlich zitieren, oder Screenshots zeigen?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
30.06.1837
Abschaffung der Bestrafung durch den Pranger
Sollte man also lassen......
hallo, danke für deine Meinung.
Jeder kann auf Google Maps und ähnlichen Seiten ein Bewertung für ein Geschäft hinterlassen. Was ich auf Youtube machen möchte ist meine Erfahrung mit dem Dienstleister wiederzugeben. Viele Kunden suchen heutzutage nach Dienstleister Bewertungen und der Umgang mit Geldern ist sicher eine hilfreiche Information für Kunden, die diese Person buchen wollen.
Also könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte. Oder ich könnte es weiter begründen warum ich diese Meinung vertrete. Die eigene Meinung und Erfahrung wiederzugeben ist zum Glück erlaubt. Die Frage bleibt daher, wie weit ich mich auf den Whatsapp Chat beziehen darf.
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Zitat:Jeder kann auf Google Maps und ähnlichen Seiten ein Bewertung für ein Geschäft hinterlassen.
Stimmt aber was hat das mit dem geliehenen Geld zu tun? Das eine ist Privat, das andere geschäftlich
Zitat:Also könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte.
Du hast seine Dienstleistungen doch garnicht wahrgenommen
Zitat:Die Frage bleibt daher, wie weit ich mich auf den Whatsapp Chat beziehen darf.
Das ist und sollte privat bleiben!
ZitatAlso könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte. :
Was glatt gelogen wäre und dann zu einer Abmahnung / Unterlassiungsklage führen könnte. Kostet dann so ab 500 EUR aufwärts.
hallo Harry von Sell,
in wie fern wäre das gelogen? Ich habe der Person einen Geldbetrag geliehen und entgegen der Absprache nicht zurück erhalten. Das ist für mich eine schlechte Erfahrung. Andere Leute die der Person Vorauszahlungen für Dienstleistungen geben, würden das sicher erfahren wollen.
Die schlechen
Zitatin wie fern wäre das gelogen? :
Deswegen:
ZitatIch habe der Person einen Geldbetrag geliehen :
Die Erfahrung hat man mit der Person gemacht, nicht mit dem Dienstleister.
nagut, wir kennen uns durch die Arbeit in der gleichen Branche.
Abgesehen davon, wenn ich nicht über den Firmennamen spreche, sondern nur über den eigentlichen Namen der Person. In welcher Form könnte ich so ein Video machen?
Es ist grade meine einzige Idee mit der Person in Kontakt (und an mein Geld) zu kommen, nachdem sie mich überall blockiert hat.
ZitatEs ist grade meine einzige Idee mit der Person in Kontakt (und an mein Geld) zu kommen, nachdem sie mich überall blockiert hat. :
Wie wäre es denn, seine Forderung schriftlich zu stellen?
Also so ganz altmodisch mit Papier und Stift.
ZitatIn welcher Form könnte ich so ein Video machen? :
Um es klar zu sagen, Du kannst das Video so machen wie Du willst, es wird dich niemand daran hindern können.
Das Problem daran ist, dass Dich dieses Video voraussichtlich sehr viel Geld kosten wird, egal wie Du es machst.
Also lass es!
Google mal nach EU-Mahnverfahren...
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