Whatsapp Chats öffentlich zitieren, oder Screenshots zeigen?

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Whatsapp Chats öffentlich zitieren, oder Screenshots zeigen?

Hallo, eine Person die ich beruflich seit vielen Jahren kenne (Mutter von 2 Kindern) hat mich vor ein paar Monaten in einer Notlage um das Bezahlen einer Rechnung gebeten. Ich sollte das Geld die Woche drauf zurück erhalten. Ich habe ausgeholfen und wurde darauf von der Person im Telefon, Whatsapp und Facebook blockiert. Die Person lebt nicht in Deutschland, also kann ich kein Mahnverfahren starten. Ich könnte aber ein Youtube Video über meine Erfahrung erstellen und das mit Screenshots aus dem Whatsapp belegen. Die Person ist selbstständig tätig und möchte sicher eine gute Reputation beibehalten. Darf ich auf Youtube Screenshots von Whatsapp Unterhaltungen zeigen, oder zumindestens zitieren? Vielen Dank, DLW

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10651 Beiträge, 4201x hilfreich)

30.06.1837
Abschaffung der Bestrafung durch den Pranger

Sollte man also lassen......

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#2
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, danke für deine Meinung.

Jeder kann auf Google Maps und ähnlichen Seiten ein Bewertung für ein Geschäft hinterlassen. Was ich auf Youtube machen möchte ist meine Erfahrung mit dem Dienstleister wiederzugeben. Viele Kunden suchen heutzutage nach Dienstleister Bewertungen und der Umgang mit Geldern ist sicher eine hilfreiche Information für Kunden, die diese Person buchen wollen.

Also könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte. Oder ich könnte es weiter begründen warum ich diese Meinung vertrete. Die eigene Meinung und Erfahrung wiederzugeben ist zum Glück erlaubt. Die Frage bleibt daher, wie weit ich mich auf den Whatsapp Chat beziehen darf.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Jeder kann auf Google Maps und ähnlichen Seiten ein Bewertung für ein Geschäft hinterlassen.


Stimmt aber was hat das mit dem geliehenen Geld zu tun? Das eine ist Privat, das andere geschäftlich

Zitat:
Also könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte.


Du hast seine Dienstleistungen doch garnicht wahrgenommen

Zitat:
Die Frage bleibt daher, wie weit ich mich auf den Whatsapp Chat beziehen darf.


Das ist und sollte privat bleiben!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Also könnte ich sagen, das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe und den Dienstleister nicht weiterempfehlen möchte.

Was glatt gelogen wäre und dann zu einer Abmahnung / Unterlassiungsklage führen könnte. Kostet dann so ab 500 EUR aufwärts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo Harry von Sell,
in wie fern wäre das gelogen? Ich habe der Person einen Geldbetrag geliehen und entgegen der Absprache nicht zurück erhalten. Das ist für mich eine schlechte Erfahrung. Andere Leute die der Person Vorauszahlungen für Dienstleistungen geben, würden das sicher erfahren wollen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Die schlechen

Zitat (von dlW):
in wie fern wäre das gelogen?

Deswegen:
Zitat (von dlW):
Ich habe der Person einen Geldbetrag geliehen



Die Erfahrung hat man mit der Person gemacht, nicht mit dem Dienstleister.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

nagut, wir kennen uns durch die Arbeit in der gleichen Branche.

Abgesehen davon, wenn ich nicht über den Firmennamen spreche, sondern nur über den eigentlichen Namen der Person. In welcher Form könnte ich so ein Video machen?

Es ist grade meine einzige Idee mit der Person in Kontakt (und an mein Geld) zu kommen, nachdem sie mich überall blockiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10651 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Es ist grade meine einzige Idee mit der Person in Kontakt (und an mein Geld) zu kommen, nachdem sie mich überall blockiert hat.


Wie wäre es denn, seine Forderung schriftlich zu stellen?
Also so ganz altmodisch mit Papier und Stift.

Zitat (von dlW):
In welcher Form könnte ich so ein Video machen?


Um es klar zu sagen, Du kannst das Video so machen wie Du willst, es wird dich niemand daran hindern können.
Das Problem daran ist, dass Dich dieses Video voraussichtlich sehr viel Geld kosten wird, egal wie Du es machst.
Also lass es!

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#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Google mal nach EU-Mahnverfahren...

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