WhatsApp-Verlauf soll zur Anzeige gebracht werden

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
WhatsApp-Verlauf soll zur Anzeige gebracht werden

Nabend liebes Forum,

ich habe folgendes Anliegen:
Mein Sohn ( 16 ) hat mir heute gestanden, in den vergangenen Tagen wohl mit einer 12 Jährigen geschrieben und auch intime Bilder ausgetauscht zu haben ( alles freiwillig, jedoch wusste er wohl nicht, dass dieses Mädel erst 12 war, da keine Bilder vom Gesicht ausgetauscht wurden und man den Mädels das Alter ja mittlerweile kaum noch ansehen kann ).
Heute hat er dann in WhatsApp eine Nachricht von der angeblichen Mutter erhalten, dass der Chatverlauf zur Polizei gegeben wird und weiter zur Staatsanwaltschaft. Ebenfalls, dass die Mutter sich eine privatrechtliche Anzeige vorbehält.

Das Handy habe ich bereits eingezogen, jedoch ist es ein Vertragshandy und läuft auf meinen Namen.
Nun meine Frage, kann da wirklich etwas von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kommen?
Ich habe schon eine Nachricht an diese Nummer geschickt, dass ich bereits das Handy eingezogen und ein ernstes Wort mit meinem Sohn gesprochen habe und darum bitte, die Sache damit auf sich beruhen zu lassen.....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Chris_84):
man den Mädels das Alter ja mittlerweile kaum noch ansehen kann

Wusste gar nicht, dass das weibliche Geschlecht in den letzten Jahren evolutioniert ist.

Zitat (von Chris_84):
dass der Chatverlauf zur Polizei gegeben wird und weiter zur Staatsanwaltschaft. Ebenfalls, dass die Mutter sich eine privatrechtliche Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) vorbehält.

Klingt unglaubwürdig.

Zitat (von Chris_84):
Nun meine Frage, kann da wirklich etwas von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kommen?

Falls die Aussage der Mutter wahr ist, ja. Dann könnte z.b. ein Anhörungsbogen kommen.

Relevant wäre unter anderem was auf den Bildern zu sehen ist.
Zudem könnte es von Vorteil sein, diese zu löschen (dann hat man allerdings keinen Nachweis mehr was - und was nicht versendet wurde.

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#2
 Von 
Chris_84
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

So wie mein Sohn sagte, hat er eben ein bestes Stück gezeigt, und ein Video davon. Aber ohne Gesicht.
Sie hat wohl auch bauchfrei gezeigt, im BH und oben ohne, allerdings mit Hand davor. Man hat also im Grunde nichts anderes gesehen, als z.B. im Urlaub am Strand auch....

Außerdem hat sie angeblich Bilder und Videos vorher gelöscht. Die Mutter hat 'nur' den reinen Chatverlauf gesehen, keine Bilder etc..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Also bauchfrei ist überhaupt nicht kritisch, wenn die Brust mit der Hand bedeckt ist, meiner Meinung nach auch nicht. Aber ein Bild und sogar ein Video vom Penis zu senden ist selten blöd, wenn man nicht mal weiß, wer da am anderen Ende sitzt. Doch wohl nicht auch noch im erigierten Zustand?!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Statt das Smartphone zu entziehen, eventeull mal beibringen was man damit nicht machen sollte?



Zitat (von teador):
Klingt unglaubwürdig.

Zumindest der Teil mit der "privatrechtlichen Anzeige".



Zitat (von Chris_84):
Nun meine Frage, kann da wirklich etwas von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kommen?

Klar könnte es das.
Aber da kann man nur abwarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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