Wettbewerbsverbot - Verschwiegenheitspflicht

30. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - Verschwiegenheitspflicht

Hallo Rechtler,

ich habe vor kurzem in einem Unternehmen gearbeitet und habe viel Erfahrung gesammelt. Nun habe ich vor mich im selben Bereich selbstständig zu machen, ein direkter Konkurrent wäre ich nicht, jedoch habe ich den Vorteil mit dem Wissen über Daten einfaches (selbes) Geschäft zu machen. Einen bemerkbaren Nachteil würde ich meiner alten Firma nun nicht wirklich bringen, da ich nicht vor habe deren bereits vorhandenen Kunden abzuwerben. Ich würde nur Neukunden beschaffen.

Allerdings kann ich die Neukunden mit Daten versorgen, die sie auch versorgt haben..was aber nicht zu einem Nachteil für meine ex Firma führt, da diese Daten beliebig oft verwendet werden können und für jeder mann zugänglich sind (wenn man sich bemüht). Allerdings kenne ich nun auch die Verhandlungspreise der Daten und könnte sie so günstig wie möglich beschaffen (dank meiner Erfahrung im Unternehmen).

Also um auf den Punkt zu kommen: Ich habe eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben. Einen Wettbewerbsverbot oder dergleichen aber nicht.

In weit wäre mein Vorhaben (nicht) rechtens?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,

ausschlaggebende Hinweise bringt sicher unser Standardwerk hier im Forum:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html

Daten mit aus der Firma nehmen oder schon aus der Firma heraus für die Selbstständigkeit arbeiten ist No-Go.
Was im Kopf gespeichert wird ist nach Vertragsende hingegen Freiwild.
Bei bestimmten Betriebsgeheimnissen würde ein Gericht im Streitfall abwägen müssen, ob die geheimnisse auch wirklich schützenwert sind. siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachvertragliche-Verschwiegenheit-__f134426.html

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich ersehe aus deiner Darstellung nicht, wie oder dass du dem Gebot der Verschwiegenheit zuwider handelst.

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