Wettbewerb und Werbung ohne Adressangaben

6. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
seo_katja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wettbewerb und Werbung ohne Adressangaben

Hallo,
Stehe ich auch ohne Nennung der Adressangaben in Wettbewerb zu anderen Firmen bzw. mache Werbung?

Habe im Rahmen meines Studiums ein Testprojekt (Suchmaschinenoptimierung)zum Thema Buchhaltung aufgesetzt. www.buchhaltung-berlin-online.de

Nun werde ich wegen Werbung nach $3, 4 Nr. 11,5 abgemahnt? Und mir eine Unterlassungserklärung zugesendet. Da ich angeblich in diesem Bereich tätig bin und werbe (google ergebnisseite mit Text:"Umsatzssteuerformular downloaden") ohne die erforderliche Profession Steuerberater zu besitzen.

Der Text in der Google Ergebnisseite ist wohl kaum eine Anzeige und schon garnicht Werbung (keine Absatzförderung als Ziel) und weist auch nicht auf die strittige Leistung ("Buchhaltung)hin.

Da es ja ein Testprojekt ist, habe ich zwar als Überschrift Buchhaltung ausgewählt unter den Punkt Leistungen taucht dieser Begriff aber auch nicht auf. Des Weiteren sind keine Kontaktdaten und auch kein Firmenname hinterlegt. So das meiner Meinung nach weder Wettbewerb noch Werbung vorliegt.

Sind meine Argumente korrekt und muss ich überhaupt reagieren?

Vielen Dank für informative Auskünfte

-- Editiert am 07.02.2011 01:14

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Stehe ich auch ohne Nennung der Adressangaben in Wettbewerb zu anderen Firmen

Da die Nennung von Adressdaten in dem meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das sogar besonders abmahnungswürdig ...

Ob man im Wettbewerb zu anderen Firmen steht wird nicht an der Nennung von Adressdaten festgemacht, sondern von zahlreichen anderen Faktoren mitbestimmt.

Zielführender wäre hier sicherlich gewesen auf jeder Seite einen deutlichen Hinweis darauf zu geben, das es hier nur um ein fiktives Testprojekt handelt.
Insbesondere auf der Seite mit den Adressdaten.
Dann wäre normalerweise gar keine Abmahnung erfolgt.

Das würde ich also schnellstens nachholen.

Teuer kann es trotzdem werden, da unter Umständen die Kosten des Anwaltes geschuldet sein könnten.



Sehr empfehlenwert wäre hier die Sachlage durch einen versierten Anwalt prüfen und beantworten zu lassen.
Geht direkt hier bei
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Man sollte sich bewusst sein, das man hier gegen die Profis aus dem Sektor antritt und ein Laie schnell Fehler macht die ihn noch mehr Geld kosten ...
Grundsätzlich sollte meiner Meinung nach überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor die Erklärung nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt geprüft wurde. Das kommt in jedem Fall billiger als die nachfolgenden Strafzahlungen und Rechtverfolgungskosten

- es gibt unter Umständen keinen Anlass, sich zu unterwerfen, denn die Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein
- die Rechtsprechung ist gespalten und umstritten
- die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichte folgen dieser nicht mehr
- Vertragsstrafen sind in der Regel meist zu hoch angesetzt
- die vorformuliertenn Unterlassungserklärungen sind meist zum Nachteil des Abgemahnten und/oder zu weit gefasst

Unterlassungserklärungen gelten mindestens 30 Jahre lang und können im späteren Leben noch ganz üble Folgen haben.


Kann man sich dieses als Student/Hartz IV nicht leisten, kann man unter Umständen beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein erhalten was das ganze preiswerter macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seo_katja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aber ich bin ein Verbraucher somit dürfte nach UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3 das Gesetz in meinem Fall überhaupt nicht gelten.
Natürlich hätte ich es irgendwie als Testprojekt kennzeichnen sollen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
seo_katja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Mirk THX Diese Annahme wird einfach getroffen

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Natürlich hätte ich es irgendwie als Testprojekt kennzeichnen sollen.

Zumal es bei der verwendeten Software (Joomla wars?) recht einfach funktioniert.
Ein Eintrag der dann auf allen Seiten angezeigt wird.



Mit welchen Nachweisen könnte man denn hier arbeiten, auf gut deutsch welche Unterlagen hast du du die das ganze als ein Testprojekt im Rahmen des Studiums belegen?





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