Wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrages

24. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)
Wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrages

Meine derzeitige Stelle habe ich am 10.02.104 angetreten. D. h. ich befinde mich derzeit noch in der "Probezeit".

Im derzeitigen Arbeitsvertrag steht, dass das erste halbe Jahr ein Probearbeitsverhältnis ist und ohne Kündigung in dieser Zeit automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht.

Vorgestern kam mein Vorgesetzter auf mich zu, er wäre sich über gewisse Strukturen im Unternehmen noch nicht so sicher. Eventuell fällt dann meine Stelle weg (wir suchen aber gleichzeitig für eine weitere Position, die das selbe machen soll wie ich, eine weitere Person. Die soll gleich befristet eingestellt werden).

Nun möchte mein Vorgesetzter meinen Arbeitsvertrag so grundsätzlich ändern, dass das Arbeitsverhältnis nicht unbefristet weitergeführt wird, sondern nur auf 1 Jahr insgesamt (also mit Probezeit) beschränkt wird. Heißt faktisch: Befristung um ein weiteres halbes Jahr.

Angeblich ist mein Vorgesetzter mit meiner Leistung zufrieden.

Nun habe ich 2 Fragen:

a) Die Änderung kann doch nur mit meiner Zustimmung erfolgen, oder?
b) Wenn ich jetzt dieser Befristung nicht zustimme, bekomme ich dann eine Sperre beim ALG 1?

Danke schon im voraus.



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Alex_fhwhv am 24.07.2014 10:59

a) Die Änderung kann doch nur mit meiner Zustimmung erfolgen, oder?

Ja

quote:
von Alex_fhwhv am 24.07.2014 10:59

b) Wenn ich jetzt dieser Befristung nicht zustimme, bekomme ich dann eine Sperre beim ALG 1?

Ja, wenn es durch die Weigerung zu einer Kündigung kommt.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Danke schon mal. Das Unternehmen hat heute durchblicken lassen, dass dann nach dem halben Jahr maximal eine erneute Befristung auf mich wartet. D. h. nach dem Probearbeitsverhältnis jetzt (die ersten 6 Monate), dann noch ein halbes Jahr Befristung, danach noch eins usw. usw.

D. h. mein Arbeitgeber kann auf unbestimmte Zeit das Arbeitsverhältnis immer wieder nur für kurze Zeit befristen?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Alex_fhwhv am 24.07.2014 11:52

D. h. mein Arbeitgeber kann auf unbestimmte Zeit das Arbeitsverhältnis immer wieder nur für kurze Zeit befristen?

Nicht auf unbestimmte Zeit, aber es finden sich immer Gründe, wenn man welche finden will. :(

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich habe noch einmal eine Frage:

Muss der Arbeitgeber nicht den alten Arbeitsvertrag kündigen, damit dann aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis ein befristetes wird?

Es steht in meinem jetztigen Arbeitsvertrag klar drin, dass nach den ersten 6 Monaten automatisch das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Ausnahme: Eine Vertragspartei kündigt in dieser Zeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Alex_fhwhv am 24.07.2014 14:40

Muss der Arbeitgeber nicht den alten Arbeitsvertrag kündigen, damit dann aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis ein befristetes wird?

Nein, Änderungsvertrag reicht.

quote:
von Alex_fhwhv am 24.07.2014 14:40

Es steht in meinem jetztigen Arbeitsvertrag klar drin, dass nach den ersten 6 Monaten automatisch das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Ausnahme: Eine Vertragspartei kündigt in dieser Zeit.

Der Trick ist nicht schwer zu durchschauen. Du bist in der Probezeit und wenn du nicht spurst fliegst du.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#6
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Toll und als Belohnung, wenn ich nicht spure, bekomme ich noch eine Sperrzeit von 3 Monaten zusätzlich zur Kündigung.

Na toll. Wie viel man sich doch gefallen lassen muss. Seit 2005 war ich genau 1,5 Monate arbeitslos, habe vorher Ausbildung und Studium gemacht.



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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Man wird dir wahrscheinlich eine Änderungskündigung anbieten und einen neuen Vertrag mit Befristung vorlegen. Den kannst du in Ruhe unterschreiben und dir am Ende oder gegen Ende der Befristung überlegen, ob du die Befristung angreifst -insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber vorhat, von der Befristung Gebrauch zu machen. Ansonsten empfehle ich die Lektüre des TeilzeitundBefristungsgesetzes ist, insbesondere Paragraph 14.

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#8
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ blaubär

Den § 14 habe ich mir bereits angeschaut. Dazu habe ich noch folgende Fragen:

a) Kann in meiner Situation auch eine Befristung ohne einen sachlichen Grund erfolgen?
b) Mein Arbeitgeber möchte eine weitere Erprobung (also faktisch eine Probezeitverlängerung). Muss der sachliche Grund mit in dem Vertrag stehen?

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ja, wenn es durch die Weigerung zu einer Kündigung kommt.



Die Aussage von radfahrer999 ist völliger Blödsinn und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Sorry, dass ich dies so drastisch ausdrucken muss.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von 1000kleinesachen am 25.07.2014 07:43

Die Aussage von radfahrer999 ist völliger Blödsinn und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Ich hasse so Wortwahlen wie "völliger Blödsinn", insbesondere wenn die Gegenaussage unbegründet daher kommt. Kann man nicht einfach sagen: "Die Aussage ist nicht richtig, weil.."
Klingt viel netter als "Völliger Blödsinn"
Wenn meine Antwort wirklich falsch sein sollte, dann bitte ich darum, dass die richtige Antwort gegeben wird. Dadurch kann auch ich einen Lerneffekt erzielen. Ich weiß dann wieder etwas mehr und kann bei der nächsten Frage die richtige Antwort geben. "völliger Blödsinn" ist hier kontraproduktiv.

Meine Antwort habe ich von hier abgeleitet:
quote:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitszeitkuerzung-Aenderungsvertrag---f68711.html

Eine Sperrzeit können Sie wahrscheinlich auch nicht durch die 2. Alternative vermeiden, da Sie die Möglichkeit hatten, das Arbeitsverhältnis, wenn auch zu geänderten Bedingungen, fortzusetzen.


Wenn du einen anderen, aktuelleren, besseren Beleg hast, der deine Aussage stützt, so würde ich gerne diesen Beleg sehen um davon lernen zu können.

quote:
von 1000kleinesachen am 25.07.2014 07:43

Sorry, dass ich dies so drastisch ausdrucken muss.

Entschuldigung akzeptiert. Trink erst mal einen Kaffee, iss ein Gebäckstück und komme in diesem Freitag an ;-)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich kann leider nichts dafür, wenn Du Dir unpassende Antworten suchst.
1. Geht es bei der verlinkten Frage um eine Änderungskündigung, das ist her nicht das Thema.
2. hat der RA ebenso unrecht wie Du. Auch wenn es bei Änderungskündigungen anscheinend gedauert hat, bis die Arbeitsagenturen eingesehen haben, diesbezüglich keine Sperrzeiten verhängen zu können. Das steht ausdrücklich in den Durchführungsanweisungen der AA.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fzentraler-Content%2FA07-Geldleistung%2FA071-Arbeitslosigkeit%2FPublikation%2Fpdf%2FGA-Alg-159.pdf&ei=13nSU5ecKs-y7Ab04ICYDg&usg=AFQjCNGCK0l2oGlHWwj58zScgqbX8yB7Pg&bvm=bv.71667212,d.ZGU


Im Übrigen musst Du die Rechtsgrundlage liefern, wenn Du eine solche Behauptung aufstellst. Ich kann da schlecht liefern, wenn es diese nicht gibt.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ all

könnten wir bitte wieder zu meinen noch offenen Fragen kommen?

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
a) Kann in meiner Situation auch eine Befristung ohne einen sachlichen Grund erfolgen?
b) Mein Arbeitgeber möchte eine weitere Erprobung (also faktisch eine Probezeitverlängerung). Muss der sachliche Grund mit in dem Vertrag stehen?


a) Eigentlich geht das jetzt nicht mehr, da die Befristung vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses hätte erfolgen müssen.

b) nein, die sachlichen Gründe müssen nach derzeitiger Rechtslage und Rechtsprechung nicht im Arbeitsvertrag benannt werden. Es muss Sie nur geben.
Inwiefern der AG jetzt im Nachhinein den sachlichen Grund Erprobung achschieben kann, weiss ich nicht. Ich halte das für eher unwahrscheinlich, das ein Gericht dies akzeptiert.

Ich würde mich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, in welcher Form man eine nachträgliche Vertragsänderung mit Befristung unterschreiben sollte oder ob man lieber auf eine Änderungskündigung besteht.

Blaubärs Hinweise zur möglichen Unwirksamkeit der Befristung klingen plausibel, ich sehe dies eigentlich ebenso. Allerdings ist man gerade beim Thema Befristung leider selten vor Überraschungen sicher. Da Urteilen die Arbeitsgerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht gern mal so oder so. Die Urteile werden dann zwar bis ins kleinste Detail genu begründet. Trotzdem ist die Rechtslage aus mehreren Gründen selten klar und eindeutig.

Und weil doppelt besser hält, nochmal der Hinweis zue Ausgangsfrage:

quote:
b) Wenn ich jetzt dieser Befristung nicht zustimme, bekomme ich dann eine Sperre beim ALG 1?


Ganz klar nein. Wäre es anders, so würde die Arbeitsagentur in die Vertragsautonomie eingreifen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ all

danke schon mal für die Antworten. Das Hauptproblem ist ja noch, dass ich bis zum 10.08. mich noch in der Probezeit befinde (ist im Arbeitsvertrag als Probearbeitsverhältnis definiert).

Kann das Probleme geben?

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Klar kann das Probleme geben.
Die kündigen Dich einfach und stellen einen Anderen ein, diesmal gleich befristet.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich möchte den "neuen" Vertrag gerne im Vorfeld prüfen, glaube aber, dass wird auf folgendes hinauslaufen: Mein Chef legt den neuen Vertrag vor und stellt mich vor die Wahl, entweder unterschreiben oder es wird die Kündigung ausgesprochen.

Ich befürchte, er wird nicht nur die Befristung einbauen, sondern mein Gehalt auch erheblich kürzen. Und die Gehaltskürzung will und kann ich nicht akzeptieren.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass ich zumindestens Zeit bekomme, den Vertrag zu prüfen oder kann mein Chef mir "einfach die Pistole auf die Brust setzten"?

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von 1000kleinesachen am 25.07.2014 17:44

Ich kann leider nichts dafür <hr size=1 noshade>

Warum leider? Wenn du dafür die Verantwortung übernehmen möchtest musst du nur Bescheid sagen. Das lässt sich einrichten :devil:


quote:<hr size=1 noshade>von Alex_fhwhv am 28.07.2014 05:52

Mein Chef legt den neuen Vertrag vor und stellt mich vor die Wahl, entweder unterschreiben oder es wird die Kündigung ausgesprochen. <hr size=1 noshade>

Das sag ich doch schon seit meinem ersten Posting. Du bist, da du in der Probezeit bist, relativ schutzlos.


quote:<hr size=1 noshade>von Alex_fhwhv am 28.07.2014 05:52

Und die Gehaltskürzung will und kann ich nicht akzeptieren. <hr size=1 noshade>

Kann aber von Vorteil sein 85% seines Gehalts zu beziehen und sich gewählt zu bewerben, als 60% (Falls man die Bedingungen für ALG1 erfüllt) und sich bewerben zu müssen (Zeitdruck, kein 100% passendes Jobangebot). Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>von Alex_fhwhv am 28.07.2014 05:52

Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass ich zumindestens Zeit bekomme, den Vertrag zu prüfen oder kann mein Chef mir "einfach die Pistole auf die Brust setzten"? <hr size=1 noshade>

Da der Arbeitgeber wohl selbst motiviert ist den alten durch einen neuen Vertrag zu ersetzen und die Probezeit zeitnah abläuft, wird wohl darauf hinauslaufen dich vor Ende der Probezeit zu einer Entscheidung zu bewegen. Die Wahl würde demnach auf "Kündigung in der Probezeit" oder "Neuer Vertrag unterschreiben" hinauslaufen.
Einen Zeitaufschub gibt es da nicht wirklich. § 145 ff. BGB . Ein Angebot gegenüber einem Anwesenden kann nur sofort angenommen werden; andernfalls verfällt es. Du kannst aber auch mit deinem Arbeitgeber eine Frist zur Prüfung aushandeln. (Die wird logischerweise nicht über das Ende der Probezeit hinausgehen, wenn der Arbeitgeber nicht ganz bloof ist)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alex_fhwhv
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 71x hilfreich)

@ radfahrer999

als ich heute morgen zur Arbeit gekommen bin, habe ich zufällig ein internes Gespräch des Managements mitbekommen.

Da geht es nicht mehr darum, dass ich "nur" 85% meines jetztigen Gehaltes bekommen soll, sondern das mein Gehalt gleich um 50% gekürzt wird.

Da ist es gleich besser ALG 1 zu beziehen (69% des letzten Gehaltes, da ein unterhaltspflichtiges Kind im Haushalt lebt). Anspruch auf ALG 1 besteht. Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt derzeit einen Monat zum Monatsende.

Werde mich heute im Laufe des Tages mit der Bundesagentur für Arbeit und meinem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Alex_fhwhv am 28.07.2014 08:04

Da geht es nicht mehr darum, dass ich "nur" 85% meines jetztigen Gehaltes bekommen soll, sondern das mein Gehalt gleich um 50% gekürzt wird.

Die 85% und die 60% habe ich nur mal in den Raum geworfen um ein Rechenbeispiel anzudeuten. Siehe die Werte als Variablen für die tatsächlichen, deines Umstandes entsprechenden Werte an, die ich ja nicht wissen kann.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

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