Wertstellung erläuterung !

7. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
achim_keil_22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertstellung erläuterung !

Hallo!
Ist mit Wertstellung gemeint, sobald ich über das Geld verfügen kann?

Es geht hier um einen Zahlungseingang auf ein Giro.

Gruß
Achim

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus Höltken
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vereinfacht gesagt, ist Wertstellung der Termin bzw. das Datum, dass auf Deinem Kontoauszug als Eingangsdatum des Geldbetrages genannt ist.

MfG
K.H.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
achim_keil_22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Kann ich das so als Beispiel sehen?:
Wenn man einen anmahnt, und er bis zum 5.1 das Geld überweisen soll diese aber erst am 8.1 (Eingang)auf dem Giro ist, muss er trotz dessen mit Konsequenzen rechnen.
Ich denke mal so, dass es hier über die Verfügung (Wertstellung) geht und der Schuldner dafür sorge zu tragen hat, dass dieses fristgerecht eingeht.

Oder liege ich falsch?

Gruß
Achim

0x Hilfreiche Antwort

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