Werkvertrag

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)
Werkvertrag

Hallo zusammen.
Eine dumme Frage : Welches Gesetz regelt, wann ein Werkvertrag als erfüllt gilt, wann die erbrachten Leistungen zu zahlen sind, wann gemahnt werden darf und welche Kosten dem Vertragspartner bei Nichterfüllung (Nichtzahlung) aufzuerlegen sind ?
Hintergrund : Ich arbeite seit kurzer Zeit als Elektriker in einem kleinen Betrieb. Da mein Chef mir vertraut, bin ich nun auch mit den Angeboten, Rechnungen und den Mahnungen betraut worden.
Der gewöhnliche Ablauf :
1.Fertigstellung
2.Rechnungserstellung
3.nach vier Wochen Mahnung
4.(durch mich initiiert) Anruf beim Kunden mit Bitte um Stellungnahme, ggf. schriftlich.
5.(alt) Übergabe an Inkasso-Dienst
5.(neu)Mahnbescheid via "letzte-mahnung"...

Nun interessieren mich natürlich die Argumentationsgrundlagen.

Wegen der etwas angespannten Situation aufgrund der nicht gerade tollen Zahlungsmoral vieler Kunden (auch Firmen) beabsichtigen wir (weil flexibel) zusätzlich einen Abschleppdienst einzurichten (siehe Verkehrsrecht). Aber das nur am Rande.

MfG,
Andreas


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"in Zeiten wirtschaftlicher Not sollte man mehr als flexibel sein"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

Mit Dank an die Rechtsgelehrten :-(
Okay, ich hab´s bei dejure gefunden, §631BGB bis §651BGB und Querverweise, ja ?
Aber trotzdem DANKE für die kurze und schnelle Antwort.

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"in Zeiten wirtschaftlicher Not sollte man mehr als flexibel sein"

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