Werden bestehende Weiterbildungskosten übernommen

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2021 11:28:04
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Werden bestehende Weiterbildungskosten übernommen

Moin,

jetzt bin ich in Hartz IV gefallen, darf aber in einem Monat Probearbeiten und so wie es aussieht, werde ich drei Monate später fest übernommen. Ich könnte sicherlich auch sofort eingestellt werden aber als Praktikant koste ich eben viel weniger Geld.

Natürlich reicht das Hartz IV zum Überleben, beim Probearbeiten kommt noch ein bisschen was dazu.

Leider belege ich seit drei Jahren einen Fernkurs, der noch ein halbes Jahr geht und monatlich 80 Euro kostet. Der Abschluss ist staatlich anerkannt.

Wie hoch sind meine Chancen, dass mir diese 80 Euro (monatlich, noch ein halbes Jahr) sowie 200 Euro für eine Abschlussarbeit, die in zwei Monaten anfällt, vom Amt übernommen wird?

Ich befürchte, dass ich diese Kosten selbst tragen muss.

Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Worldtour:

Hat der Lehrgang irgendeinen Bezug zu der Tätigkeit, die Du jetzt aufnehmen willst, oder ist der (im Idealfall) sogar Voraussetzung für eine spätere Festeinstellung? Wenn ja, könnte durchaus die Chance bestehen, dass die ARGE die Kosten übernimmt. Ansonsten sehe ich keine wirkliche Rechtsgrundlage, auf der die Kostenübernahme erfolgen könnte.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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