Werden auch Teilerbscheine ausgestellt

8. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Werden auch Teilerbscheine ausgestellt

Hallo,
habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage.
Der Vater von der EX-LG meines Sohnes ist verstorben. Er hatte aus 2 Ehen je 1 Tochter. Ein Testament gibt es nicht, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Die Beerdigung wurde kulanterweise vom Geldinstitut des Erblassers aus dem Nachlass bezahlt.(Guthaben auf Sparbuch)
So, nun versucht die LG einen Erbschein zu bekommen. Die andere Tochter ist jedoch psychisch krank. reagiert auf kein Schreiben und meldet sich nicht. Folglich gelangt das Erbe(ca 40000,00 €)nicht zur Auszahlung. Nachlassgericht sagt, Teilerbscheine gibt es nicht. Was also machen?
Danke für euren Rat.
ratlos1311

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8018 Beiträge, 4498x hilfreich)

Was interessiert dich der Nachlass des Vaters deiner EX-LG?

Ein Teilerbschein bringt gar nicht, da der Nachlass nur unter Vorlages eines gemeinschaftlichen Erbscheins bzw. aller Teilerbscheine sowie Mitwirkung aller Erben ausgezahlt wird.

Ggf. wäre es möglich, für die Schwester eine Betreuung anzuregen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Es stimmt nicht, dass es generell keinen Teilerbschein gibt. In unserem Fall gab es die Konstellation ,dass die Verstorbene nur noch von der väterlichen Seite und von der mütterlichen Seite Grosscousinen und Grosscousins hatte. Da die Erbensuche auf der väterlichen Seite sich sehr verzögerte, wurde auf unseren Antrag hin vom NG ein Teilerbschein für die mütterliche Seite ausgestellt und das Erbe ausgezahlt. Die andere Seite erhielt ihr Erbe erst zwei Jahre später, nach dem alle Erben gefunden waren. Hier war allerdings die Aufteilung ganz klar,da es sich nur um Bargeld handelte. Jede Seite erbte 50 %.

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-- Editiert Annaminna am 09.10.2012 09:55

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos1311
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

@cruncc1,
sorry, was gehst du mich eigentlich so an? Kannst dir wohl nicht vorstellen, dass man trotz Trennung noch einen vernünftigen Umgang pflegen kann? Außerdem betrifft es meinen Sohn der ja seiner EX helfen will. Denn wenn das Erbe nicht ausgezahlt wird, dann müßte sie ja anderweitig ihren Lebensunterhalt finanzieren. Sie war eine Zeit lang ALG II Aufstocker und mehr muss ich janicht dazu schreiben.
Sollte ich deine Bemerkung falsch gedeutet haben, dann lass es mich wissen, ok?
ratlos1311

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8018 Beiträge, 4498x hilfreich)

sorry, was gehst du mich eigentlich so an?
Ich wollte dich keineswegs "angehen". Mein Gedanke war , dass hier auf einen Erbanspruch des Enkels spekuliert wird.

Der Vater von der EX-LG meines Sohnes ist verstorben.

Für denn Sachverhalt wäre dieser Satz nicht relevant.

@Annaminna
Hier liegt der "Fall" aber anders, da die Erben bekannt sind. Aufgrund eines eines Teilerbscheins wird normalerweise kein Teil-Erbe ausgezahlt.


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