Werden Videoüberwachungen nach einer Zeit gelöscht?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Drjon.178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden Videoüberwachungen nach einer Zeit gelöscht?

Es geht um den Laden Rossmann.Löscht dieser die Videoüberwachung nach einer Woche oder so?Denn Freunde haben Gegenstände geklaut und es mir in die Tasche gesteckt.Im nächsten Laden wurden wir erwischt und gaben auch Rossmann an.Mein Anwalt sagt ich solle aufjedenfall bei der Vorladung sagen,dass es dort reingesteckt wurde(Wurde erst reingesteckt als wir aus dem Laden raus sind) Nur das Ding ist ich habe auch dort eine Kleinigkeit geklaut,weiß aber niemand.Und wenn ich es bei der Vorladung so sage,(Mit dem Reinstecken ohne Namen zu nennen)sehen diese sich dann die Videoüberwachung an?Weil zum Teil stimmt es ja aber halt auch nur zum Teil

-- Editiert von Drjon.178 am 11.01.2018 23:28

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Löscht dieser die Videoüberwachung nach einer Woche oder so?


Natürlich werden die irgendwann gelöscht. Ob schon nach einer Woche, glaube ich nicht. Wann genau, wird wohl nur jemand wissen der bei Rossmann in exponierter Stellung oder zumindest überhaupt arbeitet.



Zitat:
Denn Freunde haben Gegenstände geklaut und es mir in die Tasche gesteckt.


Wovon Du natürlich nichts wußtest ?!

Zitat:
Nur das Ding ist ich habe auch dort eine Kleinigkeit geklaut


Aha...

Zitat:
Und wenn ich es bei der Vorladung so sage,(Mit dem Reinstecken ohne Namen zu nennen)


Würde Dir erstens keiner glauben und 2. wurden Deine Freunde doch mit erwischt, denke ich!? "Ohne Namen" wird also schon mal nichts. Und vor dem Laden ("aus dem Laden raus") wird es ohnehin wohl keine Videoüberwachung geben. Selbst wenn es eine gibt und selbst wenn man da sieht, dass man Dir was in die Tasche steckt, heißt das ja noch lange nicht, dass Du am vorherigen Diebstahl nicht als Mittäter beteiligt warst.

Fakt ist ja wohl, dass ihr gemeinsam auf "Raubzug" wart. Ob "Laura" da nun in Laden 1 eine Haartönung mehr, oder "Shanaja" in Laden 2 einen Ohrring weniger geklaut hat, spielt dabei keine große Rolle.

Kleiner Tip für die Vernehmung (und ggf. Gerichtsverhandlung) : Es kommt, gerade im Jugendrecht, immer sehr gut an, wenn man einfach zu dem Mist steht den man gemacht hat, anstatt zu versuchen es damit zu relativieren, dass "die anderen" ja eigentl. viel böser sind als man selbst und einem einfach ungefragt Dinge in die Tasche stecken.

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#2
 Von 
Drjon.178
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja mir schon klar,dass ich Mist gebaut habe und werde ich auch sagen.Ich wusste davon das sie es mir am Ende in die Tasche gesteckt haben weil ich nur eine Tasche hatte und ich es ihnen am Ende wiedergeben wollte.Und erst als wir in der Nächsten Läden waren wurden wir erwischt.Der Anwalt meinte ich solle es sagen mit dem Reinstecken aber trzdm Reue zeigen usw

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich wusste davon das sie es mir am Ende in die Tasche gesteckt haben


Genau und Du wusstest auch, dass sie die Sachen im Laden eingesteckt haben und "warst dabei"; soweit dabei, dass Du rechtlich zu 99,9% als Mittäter anzusehen bist, denn dafür ist es nicht notwendig, dass man selbst auch eigenhändig was einsteckt. Abgesehen davon, hast Du ja selbst auch was eingesteckt, wie Du schreibst.

Zitat:
Der Anwalt meinte ich solle es sagen mit dem Reinstecken aber trzdm Reue zeigen usw


Nichts gegen den Anwalt, aber ich sehe das etwas anders. Wie schon gesagt: Es kommt immer eher schlecht rüber, wenn man in solchen SItuationen selbst versucht sich besser darzustellen, indem man mit dem Finger auf seine Mittäter zeigt und sagt: "Die haben aber....". Und "ohne Namen" funktioniert das gleich doppelt nicht. Zumal es strafrechtlich auch 0,0 bringt. Wenn Dein Anwalt unbedingt möchte, dass das ggf. bei Gericht zur Sprache kommt, kann er selbst es ja vortragen. Dann kann man es zumindest Dir nicht als mangelnde Einsicht auslegen.

Bei der Polizei (wenn Du da aussagen willst/sollst) kannst Du natürlich den Hergang so schildern wie er war ... also auch erwähnen, dass Du das Diebesgut aus dem Laden in Deiner Tasche (weiter-)transportiert hast. Du solltest aber halt sehr darauf achten, dass es nicht so rüberkommt, als seien die anderen die wirklich bösen, und Du selbst kannst eigentlich gar nicht dafür.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Drjon.178):
Löscht dieser die Videoüberwachung nach einer Woche oder so?

Die Polizei kann da anrufen und mitteilen man möge die bitte nicht löschen, weil man gerade ermittelt.
Von daher ist es ziemlich egal, wann die normalerweise gelöscht werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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