Guten Morgen.
Schuldentechnisch geht es bei mir so langsam aufwärts. Ich sehe sozusagen Licht am Ende des Tunnels :-)
Hatte insgesamt drei "Baustellen", wovon zwei nunmehr abgearbeitet sind und die dritte "nur noch" knapp € 2.000 beziffert. Das schaff ich auch noch.
Nun geht es mir aber um das DANACH, denn ich möchte ja auch irgendwann wieder offiziell als schuldenfrei gelten. Stichwort Schufa, Vollstreckungsportal und wie die ganzen anderen Organisationen noch so heißen die einem das Leben unnötig schwer machen. Das ich vom Gläubiger die Herausgabe des Vollstreckungstitels fordern muss, weiß ich. Aber wie ist das mit den Eingaben, woher weiß ich wer mich wo überall gemeldet hat? Wer oder was wird überhaupt gemeldet? Die letzte Sache die ich z. B. heute zur Erledigung gebracht habe ist eine Kontopfändung. Ganz klassisch per VU und Anwalt. Inkasso oder GV war nicht involviert.
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Werden Pfändungen auch der Schufa gemeldet?
13. März 2015
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Frage vom 13. März 2015 | 09:08
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 138x hilfreich)
Werden Pfändungen auch der Schufa gemeldet?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 13. März 2015 | 12:51
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Abschließend schwer zu beantworten.
Im Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal) sind die Sachen eingetragen die in § 882c ZPO
genannt sind. Die Eintragungen werden ihnen aber vom Gerichtsvollzieher mitgeteilt und sollten daher bekannt sein.
An die Schufa wird z.B. die Einrichtung eines P-Kontos mitgeteilt.
Was in der Schufa oder anderen privaten Auskufteien sonst noch so eingetragen ist sollte sie am besten über eine Selbstauskunft abfragen.
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