Liebe Forengemeinde,
ich habe eine allgemeine Frage.
Wenn ein Polizist in Dienstkleidung mit der Bahn zu seiner Tätigkeitsstätte fährt, entstehen ihm keine Fahrtkosten.
Kann er trotzdem die Entfernungspauschale in der Anlage N geltend machen.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Werbungskosten/Fahrtkosten Tätigkeitsstätte eines Polizisten
5. April 2015
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Frage vom 5. April 2015 | 18:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Werbungskosten/Fahrtkosten Tätigkeitsstätte eines Polizisten
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#1
Antwort vom 5. April 2015 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Kann er, zumindest laut "Steuer 2014 für Arbeitnehmer, Beamte und Kapitalanleger" von Dittmann, Haderer u. Happe, S. 318.
-- Editiert von muemmel am 05.04.2015 21:07
-- Editiert von muemmel am 05.04.2015 21:08
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