Ich habe wegen Vermietung mehrerer Einheiten ein anerkanntes Arbeitszimmer (begrenzt auf € 1.250 p.a.). Ist es möglich, Handwerkerrechnungen so aufzuteilen, dass die Erstattung von 20 % für den Lohnanteil geltend gemacht wird, und unabhängig davon zusätzlich die Materialkosten anteilig für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ?
Werbungskosten und Lohnanteil Handwerkerrechung
13. Juli 2014
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Frage vom 13. Juli 2014 | 16:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Werbungskosten und Lohnanteil Handwerkerrechung
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#1
Antwort vom 14. Juli 2014 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Nein, die Rechnung kann nur insgesamt aufgeteilt werden. Wenn z.B. 10% der Rechnung auf das Arbeitszimmer entfallen, dann gilt das auch für den Lohnanteil.
Als Handwerkerrechnung mit 20% Steuererstattung kann dann nur noch 90% des Lohnanteils getelnd gemacht werden.
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#2
Antwort vom 14. Juli 2014 | 13:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die prompte und kompetetente Anbtwort:)
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