Werbungskosten und Lohnanteil Handwerkerrechung

13. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
jel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Werbungskosten und Lohnanteil Handwerkerrechung

Ich habe wegen Vermietung mehrerer Einheiten ein anerkanntes Arbeitszimmer (begrenzt auf € 1.250 p.a.). Ist es möglich, Handwerkerrechnungen so aufzuteilen, dass die Erstattung von 20 % für den Lohnanteil geltend gemacht wird, und unabhängig davon zusätzlich die Materialkosten anteilig für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, die Rechnung kann nur insgesamt aufgeteilt werden. Wenn z.B. 10% der Rechnung auf das Arbeitszimmer entfallen, dann gilt das auch für den Lohnanteil.

Als Handwerkerrechnung mit 20% Steuererstattung kann dann nur noch 90% des Lohnanteils getelnd gemacht werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die prompte und kompetetente Anbtwort:)

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