Werbungskosten und ALG 2

22. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Werbungskosten und ALG 2

Ich beziehe neben meinem Einkommen ALG 2.
Muss von meinem Einkommen also auch die Fahrtkosten zur Arbeit zahlen.

Habe ich die Möglichkeit diese bei der ARGE geltend zu machen ?


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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@mike:

quote:
Habe ich die Möglichkeit diese bei der ARGE geltend zu machen ?


Ein klares Jein.

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten aus dem Grundfreibetrag in Höhe von 100,- € zu decken.

Wenn allerdings das Einkommen über 400,- € liegt, kann dieser Grundfreibetrag erhöht werden, sofern die arbeitsbedingten Aufwendungen mehr als 100,- € betragen.

Beispiel:

Fahrt zur Arbeit mit dem eigenen PKW, einfache und kürzeste Fahrstrecke = 30 km, 5-Tage-Woche =

30 km x 19 Tage x 0,20 € = 114,- €.

Zu diesen Fahrtkosten wäre dann noch zu addieren: Die Versicherungspauschale von 30,- € + Werbungskostenpauschale 15,33 + Kfz-Haftpflichtversicherung z.B. 40,- €.

Insgesamt würde sich in diesem Beispiel ein Grundfreibetrag in Höhe von 199,33 € ergeben.

Diese Erhöhung des Grundfreibetrages wird von den Jobcentern gerne mal ignoriert. Hier musst Du also genau schauen, ob die Erhöhung infrage kommt oder nicht.


Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rococozephyr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Zum Thema Werbungkosten und Farkosten findest du [Werbe-SPAM gelöscht] hier ein paar Informationen die dir vielleicht weiterhelfen könnten.

Gruß
Rococo

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-- Editiert Moderator am 30.04.2013 02:02

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@rococozephyr:

Ich sag einfach mal: Herzlich willkommen im Forum und danke für Deinen Beitrag. Allerdings:

Wir befinden uns hier im Bereich Sozialrecht. Da spielen steuerrechtliche Regelungen, wenn überhaupt, allenfalls eine untergeordnete Rolle. Insofern ist der Link wenig hilfreich, vielleicht sogar etwas irreführend.

Gruß,

Axel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich danke euch für die Antworten.

Inzwischen muss ich was die Arbeitzeiten betrifft noch flexibler sein. Dies bedeutet das ich noch mehr finanziell investieren muss.

Folglich neben den Ausgaben der Monatskarte muss ich für den Monat Mai 35,-€ mehr zahlen als bisher.Dies liegt nicht mehr drin.... und ehrlich gesagt ich kann nicht mehr. Der Druck usw ....



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