Hallo,
Ich kaufe aktuell eine Immobilie zur Vermietung und frage mich, in welchem Jahr ich die bereits angefallenen Werbungskosten absetzen kann.
Der Kaufvertrag wurde im Dezember 2017 unterschrieben, aber es läuft noch eine Wartefrist für das Vorkaufsrecht der aktuellen Mieter. Somit steht noch kein Datum für den Besitzübergang fest.
Bisher sind folgende Kosten angefallen:
25.11. Fahrtkosten Besichtigung (30 cent je KM, 2x380km, 228 Euro, Verpflegungsmehraufwand 12 Euro)
11.12. Bodenrichtwerte (5 Euro)
13.12. Fahrtkosten Notar (30 cent je KM, 2x38km, 22,80 Euro)
13.12. Parkhaus Notar (5 Euro)
Sind diese komplett dem Jahr 2017, in dem sie angefallen sind, zuzuordnen oder müssen sie mit der Immobilie zusammen mit 2% abgeschrieben werden?
Ab wann kann ich den Gebäudewert absetzen? Der Kaufvertrag ist zwar unterschrieben, aber eine Bezahlung und Änderung des Grundbuches hat noch nicht stattgefunden.
Vielen Dank für Informationen!
-- Editiert von fb482085-7 am 14.01.2018 18:14
Werbungskosten beim Kauf einer Immobilie zum Jahreswechsel
14. Januar 2018
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Frage vom 14. Januar 2018 | 18:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten beim Kauf einer Immobilie zum Jahreswechsel
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#1
Antwort vom 14. Januar 2018 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das sind alles Anschaffungsnebenkosten, die zusammen mit dem Kaufpreis abgeschrieben werden.
Zitat:Ab wann kann ich den Gebäudewert absetzen?
Ab Übergang Kosten, Nutzen und Lasten. Wann das genau ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag.
#2
Antwort vom 12. Februar 2018 | 18:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!
Dies wäre dann übrigens der nächste 1. ab vollständiger Tilgung der Kosten laut Kaufvertrag.
Und jetzt?
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