Moin,
vor einiger Zeit wollte ich ein Studium beginnen, was Dank super Jobangebot doch nicht funktioniert hat. Mein Vertrag wird jedoch bis zum 31.12.2010 auslaufen und soll leider nicht verlängert werden.
Da es in meiner Branche eine Überakademisierung gibt, möchte ich nun doch studieren, zuvor jedoch eine Asienreise unternehmen.
Mein Plan: Vom 01.01.11 bis 18.02.11 werde ich meine nebenberufliche Weiterbildung beenden und dann für etwa ein Jahr durch Asien ziehen.
Ich erhalte somit für 1,5 Monate Arbeitslosengeld, den Rest des Jahres bin ich unterwegs und erhalte kein Arbeitslosengeld.
Da ich wegen meiner Weiterbildung zwei Mal nach Berlin, sprich komplett durch die ganze Republik fahren muss, möchte ich gerne wissen, ob ich die Fahrtkosten wie gewohnt in der Steuererklärung 2011 angeben kann. Oder kann ich hier nichts absetzen, da ich Arbeitslosengeld erhalte?
Beste Grüße
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Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit
27. Juli 2010
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Frage vom 27. Juli 2010 | 14:48
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit
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#1
Antwort vom 27. Juli 2010 | 21:10
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Oder kann ich hier nichts absetzen, da ich Arbeitslosengeld erhalte?
Wie wär`s mal mit dem Forum Steuerrecht, wenn du was absetzen willst?
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"gruß azrael"
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