Hallo zusammen ihr Experten,
ich habe da eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Im Jahr 2016 habe ich innerhalb meiner Unternehmensgruppe den Standort gewechselt. Von 01.01.16 bis 31.07.16 war ich laut Arbeitsvertrag an Standort A tätig. Zum 01.08. bekam ich einen neuen Arbeitsvertrag mit Dienstsitz an Standort B.
Soweit ganz einfach. Allerdings habe ich tatsächlich bereits am 01.06., also zwei Monate vor Wechsel des Arbeitsvertrages, die Arbeit an Standort B aufgenommen, bin also jeden Tag dorthin gefahren (privater PKW) und war nicht mehr an A, obwohl mein vertraglicher Dienstsitz noch dort war.
Nun frage ich mich ob ich die besagten zwei Monate als Dienstreise ansetzen kann, also inklusive Wegstrecke und Verpflegungsmehraufwendungen. Das würde in der Steuererklärung durchaus ein paar hundert Euro ausmachen.
Entfernung von zu Hause nach A: 8 Kilometer
Entfernung von zu Hause nach B: 27 Kilometer
Danke im Voraus!
Werbungskosten / Dienstreisen in der Steuererklärung
22. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Dezember 2016 | 10:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten / Dienstreisen in der Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Dezember 2016 | 14:10
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Ohne mich mit Rechtsprechung und BMF-Schreiben auseinandergesetzt zu haben, wird m.E. B bereits ab 01.06. zur ersten Tätigkeitsstätte und damit mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen, da der Ort typischerweise arbeitstäglich aufgesucht wird und schließlich mehr als 48 Monate Arbeitsstätte bleiben wird.
Und jetzt?
Schon
267.019
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten