Werbungskosten Auslandseinsatz Bundeswehr

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-105
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbungskosten Auslandseinsatz Bundeswehr

Ich war vom November 2003 bis zum Mai 2004 als Bundeswehrsoldat (Zeitsoldat) im Auslandseinsatz (genau 180 Tage). Nun habe ich gehört, dass man auch die Unterkunft im Einsatzland als Zweitwohnsitz absetzen kann. Ich habe in dem o. g. Zeitraum noch bei meinen Eltern gewohnt, also keinen eigenen Hausstand gehabt. Wie und was kann man nun das nun absetzen????
Und vor allem, welche Werbungskasten kann man im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz überhaupt absetzen????
(z. B. An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonkarten?????)

Also vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Ciao
Karsty

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sind Dir denn Unterkunftskosten entstanden?

Dass Du die An- und Abreise bezahlen musstest, kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen.

Absetzen kannst Du natürlich nur Kosten, die Dir auch tatsächlich entstanden sind. Den Aufwandsersatz der Bundeswehr musst Du dann noch davon abziehen.

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