Werbung im Internet

12. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)
Werbung im Internet

Hallo,

ich hab ein Problem mit einem Pay-Per-Click Anbieter im Internet. Ich werde den Sachverhalt so gut wie möglich schildern.

Ich habe mich bei einem sogenannten Pay-Per-Click Anbieter für Werbung angemeldet. Das Grundprinzip ist, dass man auf seiner Homepage ein Banner des Anbieters einblendet und für jeden Besucher, der durch meine Homepage auf die Seite des Betreibers gelangt, bekomme ich 8 Cent gutgeschrieben.

Nun habe ich den Link zur Seite des Anbieters in einen Internet-Server eingebunden. Als Textlink in der Welcome Message. Ich habe dann in den Benutzerregeln gelesen, dass ein Textlink zwar zulässig ist, vorher aber genehmigt werden muss. Daraufhin schrieb ich eine E-Mail an den Anbieter um mir den Textlink genehmigen zu lassen.
Als Antwort darauf erhielt ich eine Mail, in der mir gesagt wurde, dass diese Art von Textlink zugelassen sei.
Nun hat sich auf meinem Benutzerkonto mittlerweile ein Betrag von etwa 200 Euro angesammelt und ich habe die Auszahlung meines Guthabens abgefordert.
Nur bekomme ich leider auf keine Mail mehr eine Antwort und die Auszahlung ist seit nunmehr 3 Wochen fällig.
Ich habe natürlich Screenshots von allen verschickten und erhaltenen E-Mails, sowie von meinem Benutzerkontos etc. gemacht.
Meine Frage ist nun, ob ich die Möglichkeit habe, mein Geld zu erhalten. Schliesslich habe ich doch eine Leistung für diesen Anbieter erbracht und dieser "weigert" sich jetzt, dafür die versprochene "Provision" zu zahlen.
Lohnt es sich in diesem Fall, einen Rechtsanwalt einzuschalten? Erfüllt diese Art der Geschäftspolitik den Tatbestand des Betruges?

Ich bin für jede Art von Antwort und Rat sehr dankbar.

Gruß,

Dennis

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hey Dennis,
hast du schon mal versucht anzurufen oder mehr über die firma zu erfahren? Vielleicht ist es ja eine lustige Briefkastenfirma mit Sitz auf Tavarua...
Wenn die von vorneherein nie etwas zahlen wollten, liegt Betrug vor. Ich würde mich mal umhören, ob es ähnliche Erfahrungen wie deine gibt.
Vielleicht haben die aber auch gerade nur Probleme mit der Logistik oder technischer Art, sind zahlungsunfähig oder irgendwas.
Wenn Du weiter keienn Erfolg hast, würde ich zu einem Anwalt gehen und ihn einen Brief an die Firma verfassen lassen. Das hilft meist schon, dann sehen die, dass du deine Forderung tatsächlich durchsetzen willst und nicht einfach sagst "egal, Schwamm drüber".
Viel Erfolg
~H~

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Na ja, die Domain ist in Deutschland hier zugelassen und so.
www.spezialreporte.de

Habe schon versucht anzurufen, leider ohne Erfolg, es geht niemand ran.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

ich habe nun noch eine weitere Frage zu dem Thema. Da ich gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen habe und die meinten, dass es sich hierbei um eine selbständige Tätigkeit handelt und das deshalb nicht übernommen werden kann.

Entspricht das der Wahrheit?
Ist die Ausbringung von Werbung in meinem eigenen privaten Internet Server, es handelt sich dabei um einen Server des Filesharing Tools EDonkey, eine selbständige Tätigkeit, oder sucht die Rechtsschutzversicherung jetzt nach irgendeinem Grund, das nicht übernehmen zu müssen?
Denn ich möchte ungern hinterher auf meinen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben.

Gruß,

Dennis

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Freak
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dennis, mit der Rechtschutzversicherung ist das immer so eine Sache. Es wird immer streng zwischen einer privaten und geschäftlichen Rechtsschutzversicherung getrennt. In Deinem Fall ist das natürlich nicht ganz einfach, denn wie ich finde ist die Argumentation der Versicherung sehr wackelig. Ich würde es nicht unbedingt als eine "Selbständige Tätigkeit" ansehen, wenn Du einen Server bereitstelltst. Zwar sollst Du durch die Klicks Geld bekommen, wobei ich aber noch keine vordergründige Gewinnerziehlungsabsicht sehen würde. Wirtschaftliche Unabhängigkeit wird man auch nicht in Deinem Fall behaupten können.

Am besten Du schaust mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach. Vielleicht findest Du dort hinweise, an die Anforderungen für Selbständigkeit.
Aber bevor Du Dir deshalb den Kopf zerbrichst solltest Du auch in Deinen Versicherungsbedigungen nachschauen, inwieweit Deine Rechtsschutzversicherung reicht. Bei Dir kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht. Dazu ist natürlich erforderlich, dass Du bei Deiner Versicherung einen solchen versicherungsschutz auch abgeschlossen hast. Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung.

mfg

Freak

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Von einer selbstständigen Tätigkeit könnte man meines Erachtens nach nur sprechen, wenn diese auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegt ist.
Bei einer einmaligen Vermietung eines Messezimmers z.B. hatten wir keine Probleme mit der Rechtsschutzversicherung der Mandantin.

Waren Fälligkeitszeitpunkte für die Auszahlung der Provisionen vereinbart?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also als dauerhafte Gewinnerzielung war das nicht geplant.
Ich bin halt auf die Idee gekommen, dass man über so einen server ne ganze Menge Leute erreichen kann und wollte das mal ausprobieren. Ich hab ja mein Einkommen und bin infolgedessen auch nicht auf eine derartige Tätigkeit angewiesen.

Ein fester Zeitpunkt war insofern vereinbart, dass, wenn man im Login auf "Auszahlung anfordern" klickt, das Geld an dem folgenden Montag überwiesen wird.
Es sind nun aber seitdem 3 Montage vergangen.

Gruß,

Dennis

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Auch meiner Meinung nach keine selbständige Tätigkeit. Sollte eigentlich klargehen, mit der Versicherung.

Außerdem habe ich mir die Seite mal angeschaut...
Scheint mir wenig seriös zu sein. Man kann ja noch nicht mal herausfinden, wer hinter diesem "Projekt" steht, welche Person, was für eine Rechtsform, Adresse, Nummer. Kein Impressum, nix. Oder ich bin total blind gewesen. M.E. ist der Seitenmacher verpflichtet, diesen ganzen Kram anzugeben, da er "meinungsbildende" Inhalte anbietet.
Die Tel.Nummer kannst du nur über die Denic rausgefunden haben, oder habe ich da tatsächlich auf der Seite was übersehen?

Ich würde jedenfalls keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, sondern der Sache weiter nachgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Werde ich auch tun.
Die einzige Frage, die bliebe, wäre dann noch, ob es 100%ig legal ist, einen EDonkey Server zu betreiben. Da ja bekannt ist, dass über diesen Service urheberrechtlich geschütztes Material ausgetauscht wird.
Nur kann ich das als Serverbetreiber ja nicht kontrollieren und auf dem Server liegen keine Dateien.
Man kann ja nicht den Betreiber verantwortlich machen, wenn sein Service missbraucht wird, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen