Werbeaktion abgelaufen nach Lieferverzug

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bell81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbeaktion abgelaufen nach Lieferverzug

Hallo,

Ich habe im November eine Kaffemaschine im Zuge einer Werbeaktion gekauft:
Kafeemaschine kaufen, 40€ Warengutschein für entsprechende Kapseln etc. aus dem Onlineshop erhalten.

Durch einen Zahlendreher meinerseits konnte die Zahlung nicht gleich zugeordnet werden, weshalb ich Anfang Dezember bei Kundenservice anrief. Ende Dezember bekam ich die Mail, dass die Zahlung zugeordnet werden konnte und die Maschine für den Versand vorbereitet wird.
Ende Januar angerufen und gefragt wo die Maschine bleibt. Antwort: kein Zahlungseingang, keine Maschine. Dame hat das überprüft-stimmte natürlich nicht. Zahlung da! Versand wird veranlasst.
Ende Februar angerufen und gefragt wo die Maschine bleibt. Mitte Februar lief die Werbeaktion ab. Ich wollte stornieren, weil die Aktion vorbei war, und somit die 40€ Weg. Am Servicetelefon wurde mir jedoch mitgeteilt, dass es kein Problem sei, ich würde dennoch die 40€ bekommen und sie würde die Maschine sofort versenden. Anfang März angerufen und gefragt woe die Maschine bleibt. Bekam als Antwort, dass ich den Auftrag storniert hätte - hab ich aber nicht! Geld wurde mir vom Hersteller zurücküberwiesen. Ich wurde gefragt, ob ich die Maschine immer noch möchte, was ich bejahte. Ich sollte dann das Geld noch mal überweisen. Habe ich nicht gemacht, weil ich erst mal warten wollte ob die Maschine überhaupt noch kommt. Heute (4 Monate, nachdem ich bestellt habe) kam sie endlich an. Es fehlte die Teilnahmekarte die benötigt wird, um den Gutscheincode für die 40€ zu beantragen. Also habe ich nochmal angerufen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Aktion vorbei ist und mir der Gutschein nicht zusteht. Ich solle doch bitte außerdem die 44€ überweisen, die sie mir ja wieder zurückgebucht haben.

Ist das rechtens?? Ich bin den Kaufvertrag nur eingegangen, weil sich die Maschine abzüglich der 40€ echt gelohnt hat. Die Lieferverzögerung gehen zu Lasten des Verkäufers, der nun nicht den Kaufvertrag erfüllt! Fühle mich abgezockt - schließlich bereichert er sich an "meinen" 40€, die mir laut Kaufvertrag zustehen. Dass ich Barcode des Kartons und Teilnahmekarte zur Gutscheingewärung nicht einschicken konnte lag ja nur daran, dass die Firma nicht in der Lage war Lieferfristen einzuhalten. (Laut Email ca. 10 Tage nachdem das Geld verbucht wurde - also im Januar - innerhalb der Aktion)

Habe ich nun ein Anrecht auf den Gutschein, bzw. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, OHNE die Rücksendekosten tragen zu müssen ( was ich bei einer normalen Retoure müsste). Die 44€ habe ich übrigens noch nicht überwiesen, weil ich schließlich nicht das bekommen habe, was ich bestellt habe!!!

Vielleicht erging es hier jemand ähnlich, oder weiß so Rat, wie ich weiter vorgehen soll.

Bin dankbar für jede kleine Hilfe!!Liebe Grüße und einen schönen Abend, Bell

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Ich wollte stornieren, weil die Aktion vorbei war, und somit die 40€ Weg.


Das verstehe ich nicht. Wenn du im November kaufst, steht dir der Gutschein zu, egal wann die Maschine dann geliefert wird.

quote:
Ist das rechtens??


Vermutlich stellt sich die Firma auf den Standpunkt, du hättest storniert und danach wäre ein neuer Kaufvertrag eingegangen worden, außerhalb der Werbeaktion.

quote:
Ende Februar angerufen und gefragt wo die Maschine bleibt.


Du hast aber auch eine Engelsgeduld. Nach 4 Monaten wäre ich entweder längst zurückgetreten oder hätte auf Herausgabe geklagt. Oder zumindest mal nachweislich (Einschreiben/Rückschein) eine Frist gesetzt.

quote:
Ich wurde gefragt, ob ich die Maschine immer noch möchte, was ich bejahte.


Ist dann die Frage, ob man damit zugestanden hat, daß man vorher storniert hatte...

Ganz ehrlich, mir wäre das spätestens jetzt zu viel Terz für das Geld. Natürlich kannst du es auf einen Prozeß ankommen lassen, egal ob du nun auf die 40 EUR klagst oder auf den komplett kostenfreien Widerruf. Aber noch mehr Zeit und Ärger für die Sache? Würde ich mir persönlich da nicht machen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen