Wer zahlt Rohrreinigung ??

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)
Wer zahlt Rohrreinigung ??

hallo,

ich habe da mal wieder ein Problem.

heute kommt eine 1000 -Euro-Zahlungserinnerung von einer Rohrreinigungsfirma mit 2 Tagen Zahlungsfrist. Ich habe dort sofort angerufen, der zuständige Mitarbeiter ist aber im Urlaub, wenn er wieder da ist, sind wir dann im Urlaub.

Ich glaube , dass ein Missverständnis vorliegt.
Aber nun zu den Ereignissen.

Wir wohnen im Dachgeschoss, die einzige Toilette plus Waschbecken liefen eines Tages nicht mehr ab und wir riefen eine Rohrreinigungsfirma an. Den Vermieter versuchte ich auch anzurufen, aber wir haben (neuer Umzug) Probleme mit dem Telefon, so dass ich ihn nicht erreichen konnte. Bin aber am Abend nach der Reparatur ins Internetcafe und habe ihm eine email wegen der Sache geschickt.

Die Rohrreinigungsfirma kam also mittags und öffnete die Abflüsse mittels der dieser langen Spiralfräsen . Dabei kam es zu grossen Verunreinigungen im Bad, die wir selber behoben, unter anderen, weil der Rohrreiniger sagte, die Verstopfung sei nicht unsere Schuld (Vormieter) und dass alles der Vermieter zahlen müsse, an den auch die Rechnung gehen würde. Deshalb haben wir auch nichts gesagt, als er mit seinen Spiralkabelfräsen 36 m bis zur Strasse reinigte. Es wurde also nicht nur unser Abfluss gereinigt, 2-3 m bis unsere Wohnung frei war, sondern das Abflussrohr des ganzen Hauses.

Hätten wir gewusst, dass wir die Rechnung zahlen sollen, hätten wir der Reinigung des gesamten Hauses sofort widersprochen.

Nun haben wir bis zu der Zahlungserinnerung nichts mehr gehört zu der Sache, nichts vom Vermieter und nichts vom Rohrreiniger

Bevor ich nun ein Riesentheater veranstalte, den zuständigen Mitarbeiter kann ich ja gerade nicht erreichen , wie siehts es so ungefähr juristisch aus ??

Muss ich die Rechnung zahlen, weil ich den Vermieter nicht vorher benachrichtigt habe (wie gesagt das kaputte Telefon)
War es falsch den Aussagen des Rohrreinigers zu vertrauen, der auch auf die Rechnung als Rechnungsadresse die des Vermieters schrieb ??
Kann ich die Rohrreinigerfirma auf die Versprechungen des Mitarbeiters vor Ort festnageln, steht ja auch so auf der Rechnung ??
Auf der Rechnung wurde als Grund Ablagerungen, Inkrustierungen ankreuzt. Und Verstopfung in 2m Tiefe entfernt.

Kann ich von der Rohrreinigerfirma SE wegen der von uns bewältigten Reinigung des Bades verlangen ??, Putzmittel, viele viele neue Putzlappen, tagelanger Gestank, weil der Rohrreiniger die Toilettenschüssel zerschoss und so der Rohrinhalt sich im Bad verteilte, Reinigung von unserem Flur, weiteres Zimmer, die Treppe, der Aufzug innen und aussen, weil alles mit dem Rohrinhalt verschmutzt war und stank ?? Der Monteur war allein und lief ständig durch unsere Wohnung in den keler, zum Auto. Die vom Rohrreiniger installierte neue Toilettenschüssel ist auch ein wenig seltsam, beim Spülen (Wasserkasten) darf man die Taste nur sanft drücken, da sonst das Wassser plus Inhalt auf einen draufschwappt. Vorher war ein anderes Becken (Tief statt Flach oder andersrum ?)drin , man sah nichts vom Inhalt. Am Reparaturtag war es bereits nachmittags und der Rohrreiniger konnte kein anderes Toilettenbecken in den Geschäften finden. Beim Einzug hatte uns bereits ein Sanitärinstallateur gesagt, dass wir eine komische Toilette haben.

Da eine persönliche Klärung der Umstände wegen überkreuzender Urlaube gerade nicht möglich ist, wollte ich um Zinsen , ev. RA zu verhindern, einen kurzen Brief an den Rohrreiniger schicken , aber mit welchem Inhalt ??

Kurz gefasst,
muss ich die Rechnung nun komplett zahlen ??
habe ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche oder bin ich im Endeffekt auf das Goodwill von Vermieter und Rohrreinigerfirma angewiesen ??

ich hoffe auf zahlreiche Infos von Euch, damit ich mir über Zahlen oder Nichtzahlen im Klaren bin und ausser Geld nicht auch noch viele Nerven und Zeit mit dieser alptraumhaften Sache verliere

Danke

maybe


Im Mietvetrag gibt es folgende Klauseln:
Schäden in den Mieträumen hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn,... schuldhaft verursacht wurden.
Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.
Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn die Schadensursache nicht in seinem Gefahrenbereich gesetzt wurde.

Die Kosten kleiner Instandhaltungen , die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Miete zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. Kleine Instandhaltungen umfasssen nur das Beheben von Schäden bis 100 Euro, im Einzelteil an Teilen der Wohnung , die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie zB. Gebrauchsteile der WC-und Badezimmereinrichtung. ...Die Verpflichtung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8 % der Jahresbruttokaltmiete.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

An der Geschichte verstehe ich zwei Punkte nicht.

Mit dem Vermieter konnte nicht telephoniert werden, mit der Rohrreinigungsfirma aber schon ? (Oder war das Telephon des Vermieters defekt ?)

War der Rohrreiniger Student in den Semesterferien (Fachrichtung Jura und Pathologie) ?

Wie konnte der sich zur rechtlichen Seite sowie zur praktischen Seite (Verursachung durch Vormieter) äußern und wie konnte man ihm einfach glauben ?

M.E. wird es darauf hinauslaufen:
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Ps. Das der Rohrreiniger sagte, ... dass alles der Vermieter zahlen müsse, ... Deshalb haben wir auch nichts gesagt, als er mit seinen Spiralkabelfräsen 36 m bis zur Strasse reinigte. Es wurde also nicht nur unser Abfluss gereinigt,.. sondern das Abflussrohr des ganzen Hauses.

Hätten wir gewusst, dass wir die Rechnung zahlen sollen, hätten wir der Reinigung des gesamten Hauses sofort widersprochen.

ist auch ein interessanter Standpunkt.



-- Editiert von Mortinghale am 29.08.2007 11:56:47

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hier treffen 2 unterschieldiche Vertragsverhältnisse aufeinander.

Zum einen hast Du die Firma beauftragt, somit musst Du auch letztendlich die Rechnung bezahlen.

Die andere Sache ist das Mietverhältnis. Du hättest den VM informieren müssen und dieser hätte dann sich um die Angelegnheit kümmern müssen.

Ob er den Rechnungsbetrag Dir erstatten muss, hängt davon ab, ob Deine Bemühungen, ihn zu erreichen ausreichend waren, bzw. ob die Reperatur sofort erfolgen musste um wieter Schäden abzuwenden.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke bisher,

also zu unserem kaputten Telefon folgendes:
wenn man manche Telefonnummern anruft, dann klappt die Telefonleitung sofort zusammen, sobald der Angerufene abhebt.
Dieses Spielchen wiederholt sich bei jedem Anrufversuch. Die TelNr des Vermieters gehört leider zu diesen gestörten Telnummern. Die der Rohrreinigerfirma nicht. Die Telekom war schon oft hier, das hat aber keine Verbesserung gebracht.

Dem Rohrreiniger haben wir geglaubt, da er auf der Rechnung a) Rechnungsempfänger Daten des Vermieters eingetragen hat b) Ursache : Ablagerungen

Mir nun zu sagen, was ich hätte tun können, bringt mir jetzt nichts mehr.

OK, aufgrund nicht erfolgter rechtzeitiger Benachrichtigung muss ich die Rechnung wohl selber zahlen.

Kann ich der Rohrreinigerrechnung die Sachschäden, Reinigungskosten aufgrund der vom Monteur zerschossenen alten Toilette samt Installation einer neuen nicht spritzenden stinkenden Toilettenschüssel teilweise entgegen setzen ?

Danke

maybe

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Rechnung bezahlen musst Du, weil DU den Auftrag gegeben hast.

Wenn die Reperatur so notwendig war, dann muss der VM diese auch ersetzen. Dein Vorgehen war richtig, wenn Gefahr bestand, daß etwas überläuft und somit größerer Schaden verhindert wurde.

Wenn der Monteur nicht suaber gearbeitet hat, also Schäden verurscaht hat, dann kann durchaus die Möglichkeit bestehen, dies von der Rechnung abzuziehen, wäre aber eine Beweisfrage.

Gruß

Michael

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#5
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

naja
beweisfrage ist ganz einfach beim Rohrreiniger

Auf der Rechnung selbst steht, Toilettenschüssel zerschossen.
vor diesem Zerschiessen war kein Tropfen aus der Toilettenschüssel herausgelaufen. Das lag auch an der Konstruktion der alten Toilettenschüssel aus der alles schneller ablief, bevor es verstopfte.

der Rohrreiniger hat dann aber vom Dach her diese Spiralfräse anstatt das Rohr hinunter zu den unteren Stockwerken in Richtung unsere Toilette unvorsichtig geschoben, die Toilettenschüssel platzte unten auf, aus dem ca. 15mal 15 cm grossen Loch strömte der gesamte Inhalt der Abflussleitung in das Badezimmer, die Fäkalien standen ca. 5-10 cm hoch im Bad und spritzten aufgrund des Drucks alles voll.
Sauber gemacht haben wir das.

Auch soll laut Rohrreiniger das dünne mit einer Ecke vesehene Abflussrohr an den Ablagerungen schuld sein, da es auch keine Neigung bis zum hauptrohr hat.

-- Editiert von maybe am 29.08.2007 12:38:57

-- Editiert von maybe am 29.08.2007 12:41:53

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

und eine Frage der Geschäftsbedingungen der Rohrreinigungsfirma.

Vermutlich hast Du dem Monteur bereits eine "Freistellung" unterzeichnet. Schau Dir die Unterlagen mal genau an (auch das Kleingedruckte).

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#7
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Suoer Tipp,
ich lese also jetzt in den AGB

etwas von Nachbesserungsversuchen

SEAnsprüche sind -gleich aus welchem Rechtsgrund-ausgeschlossen, és sei denn, dass der schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

Der Schaden ist beseitigt. Abnahme wird erklärt.

Ich kann die Rechnung begleichen und habe keine EV abgegeben.


Wenn ich diese AGBs also richtig deute, ist also grundsätzlich auch nichts mit ein wenig Aufrechnen mit dem Reinigungsaufwand.

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#8
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

hallo und Vielen Dank an alle,

die mir Infos gegeben haben.

Ich werde jetzt die Rechnung bezahlen - zähneknirschend .

Tschüss

maybe

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Haben Sie denn explizit den Auftrag erteilt 36 m Rohr zu reinigen oder
nur die Verstopfung (2-3 m Reinigung) zu beseitigen?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Stefan

Der Schaden ist beseitigt. Abnahme wird erklärt.
Ich kann die Rechnung begleichen


Was willst Du da noch machen ?

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#11
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

diese Zitate stammen aus den AGBs, die ich natürlich bei Unterschrift nicht durchgelesen hatte, da alles stank und so weiter. Hitze, 7 Stunden Rohrreiniger, überschwemmtes Bad, etc., ich war froh, als der Monteur weg war.

Mir ist noch was anderes eingefallen nach Studieren dieser AGBs, in denen ich den Rohrreinigern mit Unterschrift bestätige, dass ich keine SE-Ansprüche hab.
Im Bad stehen eine neue WM und ein Trockner - in Vorausschau hatte ich diese unten mit Plastikfolie dicht abgedeckt, so dass nichts an die herangekommen ist.

Andere badkleinmöbel musste ich jedoch entsorgen, da der Gestank nicht mit Sagrotan oder sonstigen Dingen weg ging.

Ganz grosse Abfallsäcke voller Putzlumpen haben wir benutzt und entsorgt.

Wären die Maschinen auch mit Fäkalien übersät gewesen , dann hätte ich also auch wegen Unterschrift unter die AGBs keinerlei Handhabe gegen die Rohrreiniger ??

maybe

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Du per Unterschrift bestätigst, daß alles in Ordnung ist, wird die Firma Dich darauf festnageln.

Ich will Dich jetzt nicht nervös machen, aber ich sehe da noch ein anderes Problem im Hintergrund lauern.

Deine Schilderungen der unterschiedlichen Toiletten deutet möglicherweise darauf hin, daß Du wegen dem mangelnden Leitungsgefälle ursprünglich eine 'Spezialtoilette' hattest.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

Meinst Du der Vermieter besteht beim Auszug auf eine entsprechende Toilettenschüssel wie beim Einzug ??

Ich blicke aber auch nicht , was an der alten Schüssel so besonders gewesen sein soll. War eben ein Tiefspüler, verstopft ist sie ja trotzdem falls es eine Spezialtoilette war.

diese Toilettenschüssel hat auch noch ne eigene Geschichte

Als wir einzogen, zeigten wir dem Vermieter die alte versiffte Toiletttenschüssel in der Hoffnung auf den Einbau einer neuen. Mit dem Spruch, die gibt es für 20 im Baumarkt hat er die Bitte abgelehnt.
Unser erster Handwerker hat dann 2 falsche Becken hergeschleppt, die nicht passten und der 2. verlangte dann gleich 300 Euro, so dass wir verzichteten.

ich glaube nicht , dass der Vermieter weiss, dass er eine Spezialschüssel hatte.

bin aber auch nun insgesamt verunsichert wegen angeblciher Spezialschüssel

-- Editiert von maybe am 29.08.2007 17:58:12

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich dachte hieran

Das lag auch an der Konstruktion der alten Toilettenschüssel aus der alles schneller ablief , bevor es verstopfte.
...
Auch soll laut Rohrreiniger das dünne mit einer Ecke vesehene Abflussrohr an den Ablagerungen schuld sein, da es auch keine Neigung bis zum hauptrohr hat.


Wenn das tatsächlich eine 'Spezialtoilette' war, wird ihr Einbau schon seinen Grund gehabt haben.

Das der Vermieter sich daran vielleicht ad hoc im Gespräch mit Euch nicht erinnert hat, steht dem nicht entgegen (wer weiß, wie lange der Einbau schon her war).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

also, ausser der Schüssel selbst ist nichts ausgetauscht worden

aber wie auch immer,

ich kann jetzt nichts mehr daran ändern

ich muss jetzt den Haufen Geld an den Rohrreiniger zahlen und wenn denn der Vermieter beim Auszug ein entsprechendes Teil will, dann bin ich zum 2. mal der Depp , der das zahlt

Danke Mortinghale

maybe

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mit

Wenn das tatsächlich eine 'Spezialtoilette' war, wird ihr Einbau schon seinen Grund gehabt haben.

meinte ich, daß evtl. Probleme schon weit vor Deinem Auszug auftreten könnten.

Kläre das lieber mit Deinem Vermieter ab.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

mortinghale,

wenn es nicht um die Wiederherstellung in den Zustand wie beim Einzug geht, was Du meinst, was ist es dann ??

bitte sag es mir direkt, an was du denkst

Bin jetzt doch etwas ratlos

Wo ist der Unterschied ?
es sieht aus wie andere Toiletten auch

Wasserspülkasten an der Wand, von da kurzes L-förmiges Wasserrohr bis zur Schüssel hintendran - kein modernes Luxusbad

bei der alten Schüssel lag das AbfliessLoch im hinteren Bereich der Toilette und zwar genau über der Rohröffnung im Badezimmerboden, dh. alles fiel direkt auch ohne Wasser direkt in das Rohr im Boden

das vom Rohrreiniger bemäkelte zu dünne und eckige Rohr führt ohne Gefälle zum Hauptrohr des Hauses (unter dem Fussboden)

bei der neuen Schüssel ist dann im hinteren Bereich die "Ablage", von der erst alles per Wasser nach vorne in das dort liegende Loch nach unten weggespült werden muss und dann muss es noch im unteren unsichtbaren Bereich der Schüssel nach hinten in das Fussbodenloch gespült werden






-- Editiert von maybe am 29.08.2007 19:37:38

-- Editiert von maybe am 29.08.2007 19:39:05

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich bin jetzt auch nicht sanitärmäßig besonders versiert.
Mich hat nur irritiert, daß Du geschrieben hast, bei der alten Toilette wäre es schneller abgelaufen (was ich mir bei einem Tiefspüler auch gut vorstellen kann).

Und wenn das Abflußrohr kein oder nur geringes Gefälle hat, ist die Gefahr einer erneuten Verstopfung m.E. jetzt deutlich höher als vorher.
Salopp ausgedrückt, bei einem Tiefspüler dauert es vielleicht mehrere Jahre, bis das Rohr 'zu' ist und bei einem Flachspüler vielleicht nur ein halbes.

Du kannst Dich vielleicht auch mal bei einem Installateur diesbezüglich vergewissern.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
maybe
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 23x hilfreich)

ok,
jetzt ist mir klar, was Du meinst,
ja, es fliesst alles viel langsamer ab und man muss meist 2mal spülen mit der neuen Schüssel

diesen Unterschied hatten wir bereits beim Einbau erkannt und gegenüber dem Rohrreiniger bemäkelt, doch der meinte, das ist kein Problem

durch die dramatischen ekelhaften Ereignisse nutzen wir seit diesem Tag für die Entsorgung des Toilettenpapiers einen speziellen Mülleimer

wir möchten während unserer Mietzeit auf keinen Fall mehr eine solche Überschwemmung des Bades miterleben.

Im September kommt ein Installateur wegen einer Küchensache, dem werden das mal alles zeigen

0x Hilfreiche Antwort

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