Wer zahlt? Haftpflichtversicherung oder KFZ-Versicherung?

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
lookingforanswer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt? Haftpflichtversicherung oder KFZ-Versicherung?

Hallo,
Im Parkplatz (nach dem Einkauf) ist der Einkaufswagen umgekippt und hat sowohl unser Auto als auch das Auto nebenan beachädigt. Unsere beiden Töchtern saßen im Einkaufswagen drin und der Wagen ist wohl umgekippt, als unsere Älteste versucht hat auszusteigen, während ich die Einkaufstüte in den Kofferaum bringen wollte.
Mein Mann (der leider nicht dabei war) hat den Schaden wie folgt bei der Haftpflichversicherung gemeldet (ohne in die Details zu gehen):
"Beim Abladen der Einkäufe ist der Einkaufswagen umgekippt und auf beide Autos (unseres und das von Herrn XY) gelandet, so dass beide beschädigt worden sind (siehe Bilder im Anhang)."
Darauf hin kam einen Brief von der Haftpflichversicherung mit der Bitte um Rückruf für mehr Details.

Am Telefon hieß es jedoch, dass sie keine Details mehr brauchen, da die Kfz-Versicheung für den Schaden aufkommen sollte (?), was mein Mann für unlogisch hielt und das auch dem Ansprechpartner am Telefon erklären wollte aber Alles was er als Antwort bekommen hat, war, wir sollten uns mit unserem Anwalt in Verbindung setzen.

Nun ist es so, dass wir keinen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung haben. Uns erscheint es jedoch nicht logisch, dass die Kfz-Versicherung zuständig ist. Immer hin war es kein Autounfall oder sehen wir das falsch?
Wie sollten wir jetzt am Besten weiter vorgehen? sollte die Haftpflichversicherung (wir haben eine Familienversicherung) für den Schaden aufkommen? Wenn ja, wie sollten wir am Besten argumentieren?
Lohnt sich für uns, den Sachverhalt über einen Anwalt zu klären (d. h. wie hoch sind unsere Chancen?).

Danke im Voraus für die Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Gib mal im Suchfeld "Unfall mit Einkaufswagen" ein, dann wirst Du eine Menge Fallbeispiele, aber auch unterschiedliche Urteile finden.

Da das Ganze beim Ausladen des Einkaufswagens und somit bei Beladen des Autos passierte, geht meine Tendenz in Richtung KFZ-Haftpflicht.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 16.10.2017 22:05

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#2
 Von 
lookingforanswer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da das Ganze beim Ausladen des Einkaufswagens und somit bei Beladen des Autos passierte, geht meine Tendenz in Richtung KFZ-Haftpflicht.

Nutzung des KfZ = KfZ-Versicherung ist zusständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Eindeutige Sache, Privathaftpflicht ist raus, weil der Schaden durch den Gebrauch den Fahrzeugs passiert ist.
Auch wenn es etliche Urteile gibt, hier liegt der Fall mE klar.
Der Umstand, dass der Kind in enger Betrachtung der Verursacher war, spielt dabei keine große Rolle.

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#5
 Von 
lookingforanswer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Atworte

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von lookingforanswer):
jedoch finde ich kaum Fälle, in dem der Schaden durch ein Kind (mit dem Einkaufswagen) entstanden ist


Das hab ihr der VS ja auch nicht mitgeteilt, denn laut deiner Aussage
sagte dein Mann ja:

Zitat (von lookingforanswer):
"Beim Abladen der Einkäufe ist der Einkaufswagen umgekippt



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lookingforanswer
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ließen ihn am Telefon gar nichts mehr erklären aber wie ich jetzt aus den Antworten hier und aus anderen Fragestellungen entnehmen konnte, müsste die Kfz-Versicherung einspringen. Je nach Höhe des Schadens, könnte es für uns evtl. günstiger sein, die Kosten selbt zu übernehmen

VG

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