Wer zahlt Absturzsicherung nach Abgrabung?

2. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Wer zahlt Absturzsicherung nach Abgrabung?

An einem hanggrundstück verändert ein Nachbar das natürliche Geländeniveau durch eine Abgrabung und baut dort eine Stützmauer. Nun besteht die Gefahr vom Gärten des Nachbarn ca 2,50m in die Tiefe zu stürtzen.

Hinweis: die Abgrabung ist bis zur Grenze, die Stützmauer steht 20-30cm von der Grenze entfernt, dazwischen ist ein Spalt, dies hat die Standfestigkeit des Zauns des jetzt höher gelegenen Nachbarn beeinträchtigt, dieser Zaun ist letztendlich eingestürzt; aufgrund dessen könnte der höher gelegene Nachbar, selbst wenn er wollte, keine Absturzsicherung anbringen, da der Boden nicht mehr tragfähig ist, die Absturzsicherung kann also nur auf die Mauer des tiefer gelegenen; das Bauvorhaben ist genehmigt; eine gemeinsame Lösung ist nicht möglich, da sich der, der die Abgrabung gemacht hat mit Händen und Füßen wehrt

Bundesland Bayern

Wer muss die Absturtzsicherung anbringen?

Der, der abgegraben hat, oder der von dessem Grundstück man jetzt fallen kann?


-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich kenne es so, dass derjenige der das natürliche Geländeniveau verändert hat, auch für die Absicherung zuständig ist.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Das ist auch gesetzlich so festgelegt[URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__909.html]> BGB § 909 [/URL]

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

In bgb 909 steht ja nur, dass der Boden nicht die Stütze verlieren darf. Das ist nicht der Fall, da ja eine Stützmauer errichtet wurde ( zwar leider 30 cm von der Grenze, aber immerhin).

In diesem bgb Artikel steht aber nichts zur Absturzsicherung, Stichpunkt Sicherheit. Oder kann man das aus diesem ableiten?

-----------------
""

-- Editiert iteach am 02.03.2014 14:47

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ganz einfach: der Nachbar, der abgegraben hat, muss dafür Sorge tragen, dass diese Abgrabung auf dem Nachbargrundstück keinen Schaden hinterlässt - wie hier zu.B. das Absacken des Bodens mitsamt Zaun.
D.h. er hat dafür zu sorgen, dass der Zaun wieder standfest ist und muss den Zwischenraum zwischen seiner Stützmauer und dem höherliegenden Nachbargrundstück mit Boden verfüllen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

Das mit dem Zaun ist die eine Sache, aber die Frage war:

Wer muss die Absturzsicherung anbringen?

(Mein popliger, eingestürzter Maschendrahtzaun ist doch mit Sicherheit keine Absturzsicherung, sondern nur eine Begrenzung, selbst wenn er wieder aufgestellt würde- er ist aber ruiniert- da gehe ich von Ersatz aus)

Wichtiger als das ist mit aber die Sicherheit der Kinder - deswegen Absturzsicherung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
eine gemeinsame Lösung ist nicht möglich, da sich der, der die Abgrabung gemacht hat mit Händen und Füßen wehrt


Wogegen wehrt sich denn der Abgraber: gegen die Nutzung seiner Mauer für eine Absturzsicherung, oder gegen die Wiederherstellung des umgestürzten Zaunes? Ein intakter Zaun ist normalerweise nicht nur eine Begrenzung, sondern auch in guter Schutz gegen unbefugtes Eindringen.

Bei einer Abgrabung von 2,50 Metern gehe ich mal davon aus, das hier eine Baugenehmigung vorliegt. Es dürfte daher sinnvoll sein, sich beim Bauamt zu erkundigen, welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)

quote:
>Wer zahlt Absturzsicherung nach Abgrabung?
quote:
eine gemeinsame Lösung ist nicht möglich, da sich der, der die Abgrabung gemacht hat mit Händen und Füßen wehrt
Wogegen wehrt sich denn der Abgraber: gegen die Nutzung seiner Mauer für eine Absturzsicherung, oder gegen die Wiederherstellung des umgestürzten Zaunes? Ein intakter Zaun ist normalerweise nicht nur eine Begrenzung, sondern auch in guter Schutz gegen unbefugtes Eindringen.


Gegen alles. Er will weder das eine, noch das andere! Vor allem will er kein Geld ausgeben. Er sagt, ihm sei diese Seite des Grundstücks egal, da er sie nie wieder ansehen muss. Auch der Versuch eines sachlichen Gesprächs ist mit ihm nicht möglich, da er immer wieder cholerisch in die Luft geht und mich persönlich verbal angeht.

Das heißt für mich, dass ich jetzt auf dem Schaden des kaputten Zauns sitze, welchen man wegen fehlender Bodens nicht mehr aufstellen kann und ich kann meinen Garten nicht mehr nutzen, weil es schlicht zu gefährlich ist.

Wie gesagt, mit geht es nur um den Sicherheitsaspekt der Kinder wegen. Ich will kein Kapital schlagen oder ihn drangsalieren.

Das Bauamt ist mir da keine Hilfe, da es denen egal ist, wer abgegraben hat oder nicht, die interessiert nur die Gefahr und deshalb könnten sie sowohl mich (da man von meinem Grundstück fallen kann) als auch ihn als zustandsstörer in die Haftung nehmen. Dabei interessiert die nur das verhindern von Gefahr, nicht aber die Kosten und die örtlichen Gegebenheiten.

Deshalb nochmal die Frage: Wer muss die Absturzsicherung anbringen?

-----------------
""

-- Editiert iteach am 02.03.2014 19:14

-- Editiert iteach am 02.03.2014 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Da durch die Baumaßnahmen des Nachbarn dein Zaun zerstört wurde, ist er für die Reparatur des Zauns zuständig. Das steht im BGB: § 823 Schadensersatzpflicht.
Wenn er dies nicht freiwillig tun will, dann bleibt dir nur der Gang zum Gericht.

Sobald der Zaun wieder steht, sind ja alle Personen auf deinem Grundstück durch den Zaun gesichert. Dann kann es dir egal sein, ob der Nachbar auf seinem Grundstück eine zusätzliche Sicherung hat oder nicht!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.762 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen