Wer trägt erfolglose Pfändungskosten in diesem speziellen Fall?

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Wer trägt erfolglose Pfändungskosten in diesem speziellen Fall?

Schuldner hat für kleinen Elektro-Betrieb Kredit genommen, weil ausstehende Zahlungen nicht kamen und hat Kfz sicherungsübereignet. Kfz-Brief beim Gläubiger. Inzwischen ist er bankrott. Vollstreckungsbescheid da. Kfz wurde vom GV gepfändet. Nun kommt seine inzwischen getrennt lebende Frau und will das Auto haben. Ihre Klage vor LG mit Anwaltszwang liegt an, da Streitwert 6 T€. RA- und Gerichtskosten dem Gläubiger zu hoch. Außerdem Erfolg zu gering, da die Frau mit einer Kaufrechnung kommt, wo sie eingetragen ist. Fragen: Wenn Gläubiger die ganze Autopfändung rückgängig macht/stoppt, kann er dann diese erfolglose Kfz-Pfändung dem Schuldner in Rechnung stellen (1.000 € schon der GV und der will weitere 1.000 € haben. LG-Gerichtskosten, gegnerischer RA-Kosten rund 1.500 € ) ? Kann danach die Frau auf Herausgabe Kfz-Brief klagen? -- Anzeige bei Polizei erfolgt noch, da er ja dann in betrügerischer Weise was als Pfand gab, was ihm nicht gehörte.

Die Leser hier wollen ja auch unterhalten werden hier :-) Deshalb noch paar Randbemerkungen:
Schuldner ist Mitte 30, Rußland-Deutscher . Hat 2 kleine Kinder und ist seit Monaten in der Nervenheilanstalt durch den Firmenzusammenbruch. Er machte mit paar Leuten Elektroarbeiten als Subunternehmer. Lügte aber auch, weil er dem Gläubiger angab, dass der Hauptunternehmer ihm Geld schulde. Nach Kontaktaufnahme mit dem Hauptunternehmer kam raus, dass die ihm nichts mehr schulden. Ganz im Gegenteil! - Frau ist ausgezogen.

Fazit: Keinem Geld geben, auch wenn die weinend vor einem liegen!

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Keine Antworten aus dem Forum ....

OLG hat Pfändung gestoppt. Habe auch moniert, dass Auto nur einen 4.500 €-Zeitwert hat und OLG gar nicht zuständig ist. Gegen-RA hatte es mit 6.000 € beziffert. Vergleichbare Autos (A6, Bj. 2006,, 240 Tkm, Kombi,, Diesel) gibt's schon um die 4.500 €. OLG soll an AG zurück überweisen. Da spare ich mir den Anwalt.

Ich mache nun poliz. Anzeige wegen Betruges , wenn der Frau das Auto zugesprochen wird, weil der Schuldner mich mit Pfand betrogen hat. Außerdem Klage vorm Amtsgericht , dass er die GV-, OLG-Kosten zu tragen hat, da er es zu verantworten hat mit falschen Pfand.

-- Editiert von Trailor85 am 23.04.2018 14:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):

Wer trägt erfolglose Pfändungskosten in diesem speziellen Fall?


Der Unfähige Gläubiger

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wer die Musik bestellt bezahlt Sie. Immer.

Eigentlich hätte die Frau doch nur dem Gerichtsvollzieher nachweisen müssen das es ihr Eigentum ist. ?!?!?
Klar kann man die Kosten dem Bankrotten Gläubiger in Rechnung stellen. Nur was kann denn de dafür das man das Eigentum Dritter pfändet und dadurch Kosten hatte. Daher wird der das nicht zahlen weil es ihn nicht angeht und weil er ja eh nichts hat.

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