Wer trägt die Tierarztkosten bei Streit unter Katzen?

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
quetzalcoatl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer trägt die Tierarztkosten bei Streit unter Katzen?

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage, die die schon lebensältere Katzendame meiner Tochter betrifft. Diese wurde vor ca. 2 Wochen auf dem Grundstück meiner Tochter von einem Kater aus der Nachbarschaft verfolgt und kurz vor der rettenden Terrassentüre von diesem am Schwanz so verletzt, daß ein Tierarztbesuch notwendig war. Die Verletzung mußte behandelt und geklammert werden.
Jetzt stellt sich die Frage, ob hier das Verursacherprinzip gilt bzw. der Halter haftet.

Kann meine Tochter eine Erstattung der Tierarztrechnung vom Halter des verursachenden Katers verlangen?
Danke vorab

quetzalcoatl


-- Editier von quetzalcoatl am 09.05.2017 19:19

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von quetzalcoatl):
Kann meine Tochter eine Erstattung der Tierarztrechnung vom Halter des verursachenden Katers verlangen?

Ja.

Nur ist es ja so, das man jederzeit fast alles fordern kann und die Probleme erst anfangen, wenn man es durchsetzen will (weil z.B. die Gegenseite sich weigert).
Dann müsste man im Falle des Falles halt nachweisen und nicht nur behaupten wer der Verursacher war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Da Katzen weder eine Leine noch ein Nummernschild tragen, wird man den Beweis, dass die Katze des Halters der Verursacher war, nicht erbringen können.
Wenn der Halter behauptet, es war nicht meine Katze, sondern vielleicht eine ähnlich aussehende andere Katze, die mir nicht gehört - was will man dem entgegensetzen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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