Wer trägt die Kosten für den fälligen Heizungs Service

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
supernails
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Kosten für den fälligen Heizungs Service

Hallo,
mein Sohn hat ein Haus gekauft, die Schlüssel übergabe vom Verkäufer war 1 Tag nach dem das Geld auf dessen Konto war,
10.11.15 , die Heizung zeigte Service Meldung an Datum 1.11.15 !
nun meine Frage wer trägt die Kosten , der Käufer oder der Verkäufer der bis zur Service Meldung noch der Besitzer war
Danke für Eure Antworten :)

-- Editier von supernails am 05.01.2016 00:49

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Heizung zeigte Service Meldung an


Wartung?

Falls ja: Kein MUSS, sondern freiwillig (Ich lasse meine Heizung auch nur alle 2 J. warten - also nicht jährlich)

Vielleicht hat der ehem. Eigentümer die Meldung auch übersehen!?

Hat Ihr Sohn dies bei Übergabe bemerkt? Falls ja: Warum hat er dann nicht die Sache angesprochen?

-- Editiert von hamburger-1910 am 05.01.2016 07:05

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Derjenige der den Service veranlasst hat diese auch zu bezahlen. Ob dein Sohn diesen Service ausführen lässt oder nicht ist allein dessen Entscheidung. Es gibt keine Verpflichtung dazu.

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#3
 Von 
supernails
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, ja es ist so , die Besitzerin ist verstorben, Verkäufer waren die Erben , da die Heizung rellativ Neu ( 2013 ) zeigt sie automatisch Service ist fällig an , das wurde auch bei der Übergabe bemerkt von beiden, Käufer ( Sohn und Verkäufer ( Erben , den Service hat er dann bestellt , weil er sicher gehen wollte ob auch alles in Ordnung ist , da Ölgeruch in einen Kellerraum war , das kam aber weil vom Tankraum die Rohre zur Weiterleitung nicht richtig verputzt waren offenes Mauerwerk , das hat er bereits erledigt, wäre ein Mängel vorhanden gewesen ohne das der Verkäufer darauf hin gewiesen hätte, trägt die Kosten der Verkäufer laut Notarbeicht, aber es ist ja alles in Ordnung , da wird er wohl den Service bezahlen müssen , denn er hat ihn ja bestellen müssen , schon aus Sicherheits Gründen, obwohl die Besitzerin bis zu Ihren ableben im Haus gelebt hat
Schönen Feiertag Allen

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dass die Heizung "Service" (Wartung) anzeigt ist KEIN Mangel. EIn Mangel wäre es nur, wenn "Service" die Bedeutung von "Störung" hätte.

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#5
 Von 
supernails
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist schon klar , ;)

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