Hallo zusammen,
habe gerade diesen interessanten Artikel über den Lissabon-Vertrag
> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27983/1.html
und den in den Kommentaren verlinkten Kommentar in der Süddeutschen
> http://www.sueddeutsche.de/,tt3m1/deutschland/artikel/846/176315/
gelesen. Dazu habe ich folgende Frage: In dem Kommentar steht, dass Herr Gauweiler für die umfangreiche Klage und die Gutachten wohl ein Vermögen aufbringen muss. Wie sieht es mit diesen Kosten aus, wenn er im Verfahren Recht bekommt oder auch nur zum Teil? Bekommt er seine Kosten erstattet? Inwelchem Umfang? Und von wem?
Die Frage bezieht sich jetzt auch nicht speziell auf diesen Fall, sondern prinzipiell auf Verfassungsklagen. Oder muss nach einem Erfolg vor dem BVerfG wieder in einer niederen gerichtlichen Instanz dann noch die Gegenseite auf Schadensersatz verklagt werden (denn soweit ich hier bereits gelesen habe, entscheidet das BVerfG nicht über Schadensersatz und Strafsachen)?
Danke für diesbzgl. Infos!
Gruß ViperMaster
Wer trägt Kosten für erfolgreiche Verfassungsbeschwerde
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Hi,
das Verfahren vor dem BVerfG ist kostenfrei. Es kann lediglich eine Mißbrauchsgebühr verhängt werden, die bei einer erfolgreichen Klage aber natürlich nicht anfällt.
Gruß vom mümmel
Hallo,
ich weiß, dass das "Verfahren" vor dem BVerfG kostenfrei ist. Trotzdem entstehen, wie ich ja in diesem konkreten Fall auch schrieb, neben den nicht anfallenden "Verfahrenskosten" weitere Kosten für Anwalt, Gutachten etc. Wer zahlt diese? Oder anders: Wer zahlt Herrn Gauweiler seine Auslagen, wenn er gewinnt?
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Okay, also demnach sind die Auslagen im Falle des Erfolgs zu erstatten bzw. die volle oder teilweise Erstattung kann vom BVerfG angeordnet werden.
Wer würde im Fall von Gauweiler gegen Lissabon-Vertrag die Auslagen zahlen müssen? Die Bundesregierung, also der Steuerzahler?
Natürlich. Wer sonst?
(Genauer natürlich: die Bundesrepublik, denn die Regierung verklagt man vor dem BVerfG eigentlich nicht, die erläßt die Gesetze ja auch nicht.)
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