Wer muß haften bei Verkehrsunfall

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
NadineH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer muß haften bei Verkehrsunfall

hallo,
mein Mann hat zwar schon einmal einen beitrag geschrieben,über das was geschehen ist aber ich möchte es gerne noch mal selbst schreiben,da so viele offene fragen sind!

Also ich bin mit der Mutter meiner reitbeteiligung in ihrem Auto,mit einem geliehen Anhänger nach hause gefahren.im Anhänger standen meine beiden Pferde!
die AHK hat sich wärend der fahrt vom Fahrzeug gelöst und der Anhänger ist ungebremst auf dem Grünstreifen und hat sich dort überschlagen!!!!
Mein Pony war leider tot und mein Pferd konnte die Feuerwehr nach freischneiden befreien,er steht nun in einer reithalle,da ich nur einen offenstall habe und er in einer box stehen muß!

Wir wissen nun das duie AHK defeckt war,sie hat sich trotz verriegeln und abschließen bei großer kraft einwirkung vom auto lösen lassen!

Wer muß für diesen Unfall haften?
Das auto ist NUR Teilkasko versichert und der anhänger nur Haftpflicht!!!
Wer zahlt mir die TA kosten (die mittlerweile bei über 2000€ liegen!)
Wer zahlt mir einen ersatz für mein Pony? bekomme ich da überhaupt etwas?
Wie ist das mit der Pferdebox und was ist mit dem Abdecker für mein Pony?
Wie wäre es wenn ich mir nun ein neues pferd kaufe? weil ich kann mein Pferd schlecht allein zuhause hinstellen!
Was ist mit dem Anhänger?

Die Fahrerin hat nun konntakt zum Autoherrsteller aufgenommen und lässt prüfen ob und warum da noch die AHK am wagen war die eigentlich 2002 vom Markt zurück gerufen wurde! und sie hat auch ihre KFZ Versicherung angeschrieben!

kann doch nicht sein, das ich (klingt hart) als geschädigte für alles aufkommen muß....

danke im vorraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Wer soll denn deiner Meinung nach für den "Schaden" aufkommen ? In dem Fall wird ja wohl die Polizei ermitteln und einen Verursacher feststellen. Der kann eigentlich nur heißen daß

1. Es sich um um eine Materialschwäche handelt.
2. Der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat (Die beiden Pferde zu schwer für den Hänger oder die Zugvorrichtung war schadhaft)

Dann wird dir wohl nichts anderes übgrig bleiben, als die Fahrerin zivilrechtlich zu verklagen. Ob diese dann Versichert ist oder nicht "kann" dir dann egal sein, bzw. muß dir egal sein.
Einfacher wäre es gewesen, wenn du dich selbst mit einer Zusatzversicherung versichert hättest, hast du aber nicht.

Meiner Meinung nach liegt der Fehler bei dir. Sorry.

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-- Editiert am 14.12.2009 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich kann ich mich nur den Ansichten von Lankwitzer anschließen.
Sie dürfen vor allem auch nicht erwarten, dass Sie bei einem relativ komplizierten Fall mit so vielen entscheidenden Einwirkungen in einem Laienforum wie hier alle Fragen restlos beantwortet bekommen. Ich kann mir vorstellen, dass hier auch Sachverständige (Kfz.Technik) hinzugezogen werden und (kostenintensive) gutachterliche Stellungnahmen von Nöten sind, um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen und jemand eine eventuelle Schuld zuzuweisen.
Solange also die Schuldfrage nicht geklärt ist - und das kann vermutlich nur über ein Gericht gemacht werden - werden Sie auf dem Risiko bzw. den Kosten sitzen bleiben und von keiner Seite mit einer Erstattung rechnen können.

Sepp aus Oberbayern



-- Editiert am 14.12.2009 21:17

-- Editiert am 14.12.2009 21:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

wußtest du das die AHK defekt war? oder woher wißt ihr es?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Warum selbst Schuld oder grob Fahrlässig??

quote:
Wir wissen nun das duie AHK defeckt war,sie hat sich trotz verriegeln und abschließen bei großer kraft einwirkung vom auto lösen lassen!

Unterstellen wir doch einmal das es wirklich so ist, dann hat der TE das Problem ,dass er einzig beim Hersteller versuchen kann über den Produktmangel einen Anspruch zu erlangen. Ansonsten sind die Fahrzeugschäden nur über entsprechende Vollkaskoschäden und für das Tier würde eine Lebensversicherung aufkommen, jeweils sofern vorhanden.

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich hatte mal den Fall dass mir jemand an der Ampel hinten auffuhr. Ich hatte keine sichtbaren Schäden an meinem Fahrzeug - meine Anhängerkupplung hatte wohl was abgehalten den diese hat sich in das aufgefahrene Fahrzeug reingebohrt. Ich wollte schon die Sache auf sich beruhen lassen als mich aber ein Passant ansprach und meinte die Anhängerkupplung checken zu lassen, den diese könnte - wenn auch nicht sichtbar - Schäden davongetragen haben.
Ich fuhr dann doch zu einer Werkstatt und bestätigen, dass sich durch so einen Unfall schon Haarrisse sich bilden können. Also ließ ich dann doch vorsichtshalber die AHK austauschen. Ich habe selber Pferde und fahr deswegen auch hin und wieder mit einem Pferdeanhänger.
Letztendlich ist meine Meinung schon eine defekte AHK sein kann aber nicht unbedingt durch den Hersteller. Wer weiß ob nicht der Fahrer auch so einen Unfall hatte oder beim ausparken ist jemand dagegen gefahren oder mal rückwärts gegen einen Stein gefahren ist.

LG
Ellis


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NadineH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erstmal finde ich es nicht ok wenn mir hier nun die Schuld zu geschoben wird!
Nur weil ich keine Lebensvers. habe heißt es nicht das ich selber schuld bin! ich habe mir das bestimmt nicht ausgesucht! meine Pferde sind Haftpflichtvers.haben eine op und Krankenvollvers. Haftpflicht nützt mir nichts,op auch nicht und die krankenvers. sagt auch die Zahlen nicht! also was soll ich da machen!
Ich bin immer davon ausgegangen das wenn man nen Pferdeanhänger hat und darauf Pferde tranzortiert diese auch vers. sind!
Fahrlässig haben wir auch nicht gehandelt, anhänger war nicht zu schwer und die AHK zu 1000% richtig fest! es war ein Matterialfehler, da der Bolzen sich nicht verriegeln lies! Das hat uns ein Sachverständiger gesagt! Die AHK wurde 2002 vom Markt genommen und war warum auch immer noch an diesem Fahrzeug dran!Die besitzerin des KFZ hat das Fahrzeug erst vor 4 monaten gekauft!

Wir haben nun beim Vorbesitzer angerufen und er meinte er hätte darmals wirklich post bekommen,war auch in einer werkstatt,aber diese hat die AHK nicht ausgetauscht weil sie meinten sie sei in ordnung!
Tja im mom habe ich kosten von mehr als 10000€ am hals und es werden noch mehr! ich hoffe das sich da bald was ergibt!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es geht nicht darum, dass Dir jemand die Schuld zuschieben will.

Aber wenn Du Schadenersatz geltend machen willst, dann musst Du jemanden finden, der an dem Unfall Schuld hat. Daran fehlt es hier und darum bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.

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