Hallo,
ich bin mir beim folgenden Problem nicht sicher.
Normalerweise ist es doch so, dass derjenige einen Zaun
aufstellen muss, dessen Seite rechts ist, wenn man von der Straße auf die Hauseingangstür guckt.
Jedoch ist es in meinem Fall leider etwas komplizierter und meine neue Nachbarin nervt die ganze Zeit, dass wir uns die Kosten ihres Zaunes zu dritt teilen sollten.
Ich bin letztes Jahr in eine neu erbaute Doppelhaushälfte gezogen. Mein Nachbar wohnte schon ein Jahr länger. (Haus A1 und Haus A2)
Während unserer Bauphase wurde auch das Haus B angefangen zu bauen und letztes Jahr im Herbst hat die Dame es bezogen. Seitdem nervt sie uns mit dem Zaun.
Wir haben die Adresse Straße A und kommen auch nur von Straße A über eine lange Privatstraße A zu unseren Häusern.
Unsere Nachbarin hat die Adresse Straße B und kommt über die Privatstraße B zu ihrem Haus.
Der Zaun soll zwischen unseren Hauseingängen und ihrer Seite des Hauses errichtet werden. In der Zeichnung vermerkt.
Wie sieht es denn jetzt rechtlich aus? Wer muss denn an dieser Seite des Grundstückes einen Zaun bauen?
http://fs5.directupload.net/images/170628/kj6u2r52.jpg
Wer muss hier einen Zaun bauen?
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 12:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss hier einen Zaun bauen?
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 12:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWer muss denn an dieser Seite des Grundstückes einen Zaun bauen? :
Die erste Frage sollte sein: besteht überhaupt Einfriedungspflicht.
Kann man im Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes nachlesen.
Damit aber nicht genug. Auch in den örtlichen Regelungen bis hin zum Bebauungsplan kann es verpflichtende Regelungen geben.
Bei meinem Haus ist zur Straßenseite hin z.B. ein Jägerzaun in einer Mindesthöhe vorgeschrieben. Für die Abtrennung der Grundstücke zueinander (vergleichbar der Trennung der Grundstücke A1 und A2 - gibt es keine Einfriedungspflicht.
Berry
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 13:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Im Bebauungsplan steht nichts von einer Einfriedungspflicht.
Muss noch mal ich Nachbarschaftsgesetz von Hessen nachlesen ob da ein Vermerk ist.
Aber wie wäre es, wenn in diesem Fall die Einfriedungspflicht besteht.
Wer ist für dieses Stück verantwortlich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Juni 2017 | 14:53
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Sehr einfach: (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)
Zitat:§ 14 NachbG – Einrichtung
(1) 1Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit Gebäuden besetzt ist. 2Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind die Eigentümer der beiden Grundstücke gegenseitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken. 3Stellt das Verlangen nach Satz 1 der Eigentümer eines Grundstücks, das weder bebaut noch gewerblich genutzt ist, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gelegen oder in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, so ist er berechtigt, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken.
(2) Die Einfriedung ist im Falle des Abs. 1 Satz 1 - vorbehaltlich des § 16 Abs. 1 - entlang der Grenze, in den übrigen Fällen auf der Grenze zu errichten.
(3) Als gewerblich genutzt im Sinne des Abs. 1 Satz 1 gilt nicht ein Grundstück, das dem Erwerbsgartenbau dient.
Da ihr beide Häuser auf dem Grundstück habt und einer eine Einfriedung möchte, müsst ihr beide daran mitwirken. Das mit dem rechter Nachbar / linker Nachbar gibt es gar nicht mehr so häufig wie viele glauben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 4. Juli 2017 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Normalerweise ist es doch so, dass derjenige einen Zaun aufstellen muss, dessen Seite rechts ist, wenn man von der Straße auf die Hauseingangstür guckt.
Das hängt vom Bundesland ab, in dem Du wohnst. In Niedersachsen wäre das so, in NRW dagegen nicht.
Bevor jetzt spekuliert wird, wer denn in der Pflicht ist, einen Zaun zu bauen und ob eine solche Pflicht überhaupt besteht, solltest Du das Bundesland nennen, um das es geht.
#6
Antwort vom 4. Juli 2017 | 19:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Normalerweise ist es doch so, dass derjenige einen Zaun aufstellen muss, dessen Seite rechts ist, wenn man von der Straße auf die Hauseingangstür guckt.
Das hängt vom Bundesland ab, in dem Du wohnst. In Niedersachsen wäre das so, in NRW dagegen nicht.
Bevor jetzt spekuliert wird, wer denn in der Pflicht ist, einen Zaun zu bauen und ob eine solche Pflicht überhaupt besteht, solltest Du das Bundesland nennen, um das es geht.
Habe es im Beitrag #2 erwähnt.
Komme aus Hessen.
Wie sch schon oben erwähnt wurde, müssen wir uns beide oder in diesem Fall zu dritt daran beteiligen.
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