Bei uns im Mehrparteienhaus haben die Nachbarn reihum je für eine Woche den Winterdienst. Nun ist es öfter so gewesen, dass zum Beispiel mein Vorgänger (oder auch mehrere Vorgänger) nicht streuten oder schippten, so dass Schnee und Eis richtig schön festgefroren waren, wenn ich dann an der Reihe war, und ich das Zeug loshacken musste. Meines Wissens haftet der Mieter auch, wenn jemand hinfällt, weil es glatt ist - habe ich daher das Recht zu verlangen, dass meine "Vorgänger" im Winterdienst die Sache ordentlich erledigen, sprich, ich das Kehrgebiet eisfrei übernehmen kann?
Wer muss hier Winterdienst machen?
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 11:46
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 12:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitathabe ich daher das Recht zu verlangen, :
Klar.
Du hast auch das Recht zu verlangen, das Angela Merkel die nächste Rede im Bundestag im rosa Tütü hält.
Die Probleme fangen regelmäßig dann an, wenn es an das durchsetzen geht.
Da wirst Du nämlich in beiden Fällen Pech haben.
Man könnte höchstens indirekt was erreichen, in dem man die Mängel dokumentiert, beim Vermieter mit Fristsetzung nach Datum zur Beseitigung meldet und die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigt.
Ist halt nur nicht unbedingt dem Hausfrieden dienlich.
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 18:36
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatMeines Wissens haftet der Mieter auch, wenn jemand hinfällt, weil es glatt ist :
Ne, dafür haftet der Eigentümer.
Das Delegieren der Pflicht an Dritte, Mieter oder Dienstleister, entbindet ihn nicht davon.
Den "Vorgänger" kannst Du nicht "belangen". Aber der Vermieter kann es weil dieser seiner vertraglichen Pflicht nicht nachkommt.
Im E-Fall, kann der Vermieter auch ein externes Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragen und die Kosten auf die räumunwillgen oder sogar alle Mieter umlegen.
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 19:56
Von
Status: Student (2297 Beiträge, 360x hilfreich)
Wäre im Übrigen auch aus Vermietersicht meine Lösung für das Problem. Nicht dass der Vermieter am Ende noch haftplichtig wird weil einer der Räumunwilligen sich eine neue Kauleiste wegen winterbedingten Bodenhaftungsproblemen zulegen muss...
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