Wer muss beim Wasserschaden den Klempner bezahlen ?

20. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NitroxHH
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wer muss beim Wasserschaden den Klempner bezahlen ?

Moin moin Forum,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem.
Der Abwasserschlauch der Geschirrspülmaschine hatte einen Riss, somit ist beim Abpumpen Wasser ausgetreten.
Die Nachbarin unter ihr hat dies der Wohnungsbaugesellschaft gemeldet, diese hat dann einen Klempner beauftragt.

Jetzt die Frage wie es rechtlich aussieht.

Die Partei die den Klempner beauftragt hat (Wobau), zahlt diesen. Wäre das so richtig ?

Wie sieht es rechtlich aus ?
Sie hat leider keine Hausratversicherung.

Besten Dank

NitroxHH

Wer den Schaden hat...?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von NitroxHH):
Die Partei die den Klempner beauftragt hat (Wobau), zahlt diesen. Wäre das so richtig ?

Korrekt.

Der Einfachheit halber wird die Rechnung aber oft direkt an den Schädiger gestellt.
Das spart dann den Zeit- und Kostenaufwand das Deiner Freundin weiterzuberechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NitroxHH
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort.

Muss sie jetzt diese rechnung bezahlen ?
Welche Rechtsgrundlage greift dort ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von NitroxHH):
Welche Rechtsgrundlage greift dort ?

Das wäre Schadenersatz (§ 823 BGB ).

Die Rechnung vom Klempner könnte im übrigen das kleinste Problem sein. Denn es liest sich so, als habe man die Maschine in Abwesenheit betrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
NitroxHH
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei der Maschine ist der Abwasserschlauch defekt gewesen, es ist durch einen kleinen Riss beim Abpumpen leicht Wasser ausgetreten. Dies war nicht zu erkennen, da die Maschine eingebaut war.

Eine Haftpflichtversicherung hat sie leider auch nicht.

Wie sollte man am besten handeln ?

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#7
 Von 
NitroxHH
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja sie ist die Eigentümerin der Maschine.

Sie ist aber nicht Auftraggeber des Klempners, der dafür 220,00€ berechnet für einmal Gerät herausziehen und feststellen das der Schlauch defekt ist.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die Rechnung vom Klemptner zahlt erstmal der Auftraggeber, also die Hausverwaltung.
Die spannende Frage ist, ob die Hausverwaltung dann die Mieterin in Regress nimmt. Da wird es dann auch darauf ankommen, wie das Haus versichert ist. Bei einer ordentlichen Gebåudeversicherung würde sich die Versicherung um die Rechnung des Klemptners kümmern. Wenn die Mieterin über die Nebenkosten auch die Gebäudeversi cherung mitbezahlt, kann die Mieterin auch erwarten, dass der Schadenfall der Gebäudeversicherung gemeldet wird.

Völlig losgelöst davon: Eine Haftpflichtversicherung ist die sinnvollste Versicherung überhaupt. Auf die zu verzichten, ist echt leichtsinnig. Zumal sie nur etwa 5€ pro Monat kostet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
kann die Mieterin auch erwarten, dass der Schadenfall der Gebäudeversicherung gemeldet wird.

Die Frage ist, wird die Versicherung die Mieterin eventuell in Regress nehmen?
Denn es liest sich so, als habe man die Maschine in Abwesenheit betrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei einer ordentlichen Gebåudeversicherung würde sich die Versicherung um die Rechnung des Klemptners kümmern.

Ja wobei die Kosten für den Installateur die kleinsten Kosten sein dürften, wenn das Wasser noch den Estrich beschädigt hat,
Ob dies dann überhaupt in der Gebäude mit dabei ist, steht mal im Raum, normal decken solchen Schäden die Hausrat ab,
Zitat (von Harry van Sell):
Denn es liest sich so, als habe man die Maschine in Abwesenheit betrieben.

Und das bedeutet wohl die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten und berechnet diese der Mieterin weiter, oder verweigert gleich die Leistung.

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#13
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Gebäudeversicherung wird wohl kaum für den Schaden am Eigentum der Mieterin aufkommen.
Auch eine Hausrat oder Haftpflicht deckt nicht den Schaden an der Spülmaschine ab.

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