Wer muss bei Privatkauf für Paypal-Gebühren aufkommen?

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
ip374968-12
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer muss bei Privatkauf für Paypal-Gebühren aufkommen?

Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall: Käufer K bietet im Marktplatz eines Online-Forums auf ein gebrauchtes, elektronisches Gerät - angeboten von Verkäufer V. V und K einigen sich letztendlich über die Private Nachricht-Funktion des Forums auf einen Kaufpreis von XYZ€ inklusive Versandkosten.

K möchte über Paypal kaufen und transferiert das Geld über die "Waren und Dienstleistungs-Funktion" an die entsprechende Adresse von V. Er sendet jedoch genau den Kaufbetrag, sodass bei V aufgrund der üblichen Paypal-Gebühren nur XYZ€ minus X Gebühren ankommt und nicht der vereinbarte Kaufpreis.

In wessen Verantwortungsbereich liegt die Begleichung des Differenzbetrages (und damit auch der Aufwand für den Paypal Käuferschutz?). Auch vor dem Hintergrund, dass zwar ein Hinweis auf die "Geld an Familie und Freunde senden"-Funktion von Seiten des Verkäufers vorher nicht erfolgte, diese Handhabe in dem Marktplatz jedoch üblich ist und auf diesem Weg keine Paypal-Gebühren angefallen wären. Wäre es hier die Verantwortung von V gewesen, K auf die Funktion hinzuweisen?

Käufer K möchte nun vom Kauf zurücktreten, da er der Forderung des Verkäufers V nach Begleichung des Differenzbetrages/der Gebühren nicht nachkommen möchte. V besteht auf der eingegangenen Vereinbarung zu dem vereinbarten, vollen Preis, auch da er bereits einem anderen Kaufinteressenten abgesagt hatte und das Interesse von dieser Seite nun nicht mehr besteht. Wer ist im Recht? Besteht ein Kaufvertrag?

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von ip374968-12):
In wessen Verantwortungsbereich liegt die Begleichung des Differenzbetrages

Kommt darauf an, welche vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich getroffen wurden
- zwischen Verkäufer und Käufer
- zwischen Verkäufer und Marktplatz
- zwischen Verkäufer und Zahlungsdienstleister



Zitat (von ip374968-12):
In wessen Verantwortungsbereich liegt die Begleichung des Differenzbetrages (und damit auch der Aufwand für den Paypal Käuferschutz?)

In welchem Zusammenhang sollte die Begleichung des Differenzbetrages mit dem Aufwand für den Paypal Käuferschutz stehen?



Zitat (von ip374968-12):
Auch vor dem Hintergrund, dass zwar ein Hinweis auf die "Geld an Familie und Freunde senden"-Funktion von Seiten des Verkäufers vorher nicht erfolgte,

Wozu auch, denn die Transaktion erfüllt offensichtlich keine der "Geld an Familie und Freunde senden"-Bedingungen, wäre also nicht relevant.



Zitat (von ip374968-12):
diese Handhabe in dem Marktplatz jedoch üblich ist

Nur weil auf Seiten des Marktplatz und des Verkäufers Betrug üblich ist, muss der Käufer keine Straftaten begehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip374968-12
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ich benenne das Ganze beim Namen, macht es einfacher. Ich bin der Verkäufer.

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, welche vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich getroffen wurden
- zwischen Verkäufer und Käufer
- zwischen Verkäufer und Marktplatz
- zwischen Verkäufer und Zahlungsdienstleister


Es wurde dahingehend nichts zwischen uns vereinbart. Auch in den Marktplatzregeln ist dazu nichts zu finden.

Zitat (von Harry van Sell):
In welchem Zusammenhang sollte die Begleichung des Differenzbetrages mit dem Aufwand für den Paypal Käuferschutz stehen?


Ich bin davon ausgegangen, dass man genau aus diesem Grund diese Art des Geldtransfers nutzt: um einen Käuferschutz zu haben. Dieser ist bei der "an Freunde/Familie senden" wohl nicht gegeben, oder? Also stehen für mich die Gebühren bei der ersten Variante in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Käuferschutz. Warum sollte ich Einbuße haben, damit er Käuferschutz hat? Den hätte er bei Überweisung oder Barzahlung auch nicht gehabt. Das ist ein Privatkauf.

Aber ist das alles wirklich relevant?

Wenn 310 Euro als Kaufsumme feststehen und das Einzige was offensichtlich in dieser Summe inkludiert ist, ist der Laptop samt Zubehör sowie die Versandkosten (weil es ausdrücklich Bestandteil unseres Gesprächs war), müssen dann nicht unterm Strich diese 310€ bei mir ankommen, egal wie?

Wenn er paypal als Bezahlung wünscht, okay. Wenn er sich nicht "strafbar" machen möchte mit der gebührenfreien Methode, auch okay - aber muss ich dann dafür gerade stehen, im Sinne von finanziellen Einbußen? Er wählt, denke ich mal, nicht umsonst paypal. Es ist unkompliziert, es geht schnell, ergo hat er die Ware schneller. Das sind alles Dinge, die mich nicht beeinträchtigen. Aber eine Gebühr zu übernehmen, für eine Zahlungsart, die er (aufgrund genannter Vorteile) gewählt hat, erschließt sich mir nicht. Wenn es so vereinbar gewesen wäre, okay. Aber unausgesprochen? Da ist es nun auch irrelevant mit was die Gebühr begründet wird, oder? Also ob Käuferschutz oder einfach Transaktionsgebühr für eine Geldüberweisung im Zusammenhang eines Verkaufs von Waren.

Zitat (von Harry van Sell):
Nur weil auf Seiten des Marktplatz und des Verkäufers Betrug üblich ist, muss der Käufer keine Straftaten begehen.

Ich verstehe was du sagen willst. Aber mal ehrlich - wie sieht das in der Realität aus? Was ist, wenn die Kriterien beider Zahlungsarten erfüllt sind?

Eine Frage ist nun auch: Darf er vom Kauf zurücktreten? Grundsätzlich? Oder nur, wenn ich weiterhin auf der Zahlung der Gebühren bestehe?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also wenn zu den Gebühren nichts abgesprochen wurde, dann wird diese der VK tragen dürfen. Anderes hätte man vorher abklären müssen.

Im Übrigen, man kann nur davon abraten PP zu nutzen, du hast dich hier ohne Grund in eine recht schlechte Position manövriert. Dein K will das Risiko nun auf dich abwälzen. Und das Kostet dan sogar auch dich noch was.

Meiner Meinung nach kannst du auf Gebühren bestehen soviel du willst, aber einen Anspruch darauf hast du nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip374968-12
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also wenn zu den Gebühren nichts abgesprochen wurde, dann wird diese der VK tragen dürfen. Anderes hätte man vorher abklären müssen.

Im Übrigen, man kann nur davon abraten PP zu nutzen, du hast dich hier ohne Grund in eine recht schlechte Position manövriert. Dein K will das Risiko nun auf dich abwälzen. Und das Kostet dan sogar auch dich noch was.

Meiner Meinung nach kannst du auf Gebühren bestehen soviel du willst, aber einen Anspruch darauf hast du nicht...


Vielen Dank für deine Antwort!

Dann gesetzt den Fall ich akzeptiere die Übernahme der Gebühren, kann er (aus irgendeiner Kränkung heraus, weil ich zuerst auf den Gebühren bestand) von dem Kaufvertrag ohne Weiteres zurücktreten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von ip374968-12):
müssen dann nicht unterm Strich diese 310€ bei mir ankommen, egal wie?

Sind sie ja.

Der Käufer trägt nur die Kosten bis "zu Dir", also die Kosten die z.B. seine Bank für den Transfer zu Dir / Deiner Bank berechnet.

Das Deine Bank dann von Dir Gebühren für die Dienstleistung Annahme / Verwahrung / Abwicklung berechnet, ist dann nicht das Problem des Käufers.



Zitat (von ip374968-12):
ch verstehe was du sagen willst. Aber mal ehrlich - wie sieht das in der Realität aus?

Das es die Bank derzeit nicht interessiert (denn die wollen derzeit Volumen erstmal generieren) und häufig praktiziert wird.

Nur wenn man das vor Gericht so argumentieren würde, dann müsste (und wird) sich das Gericht schon dafür interessieren. Dann gäbs für die Argumentation nicht mal den berühmten Blumentopf.



Zitat (von ip374968-12):
Es wurde dahingehend nichts zwischen uns vereinbart. Auch in den Marktplatzregeln ist dazu nichts zu finden.

Normalerweise ist in den vertraglichen Vereinbarungen von Paypal drin, das diese für den Geldempfang eine Gebühr von 1,9% + 0,35 Euro erheben, das diese vom Verkäufer zu tragen sind und das er diese nicht vom Käufer erstattet verlangen darf.

Wenn das bei Dir mit Paypal nicht vereinbart wurde, wird die Gebühr zu Unrecht erhoben, dann müsste man gegen Paypal vorgehen.

Dann ist Dein Käufer eh raus, er haftet nicht für solche Probleme mit Deiner Bank



Zitat (von ip374968-12):
Ich bin davon ausgegangen, dass man genau aus diesem Grund diese Art des Geldtransfers nutzt: um einen Käuferschutz zu haben. Dieser ist bei der "an Freunde/Familie senden" wohl nicht gegeben, oder?

Bei "Freunde/Familie" ist ja naturgemäß kein Käuferschutz möglich, weil es da ja nicht um Käufe geht, also hat der Betrag nichts mit dem Käuferschutz zu tun. Den gibt gratis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip374968-12
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, also habe ich Pech gehabt, dass ich gutgläubig sein Paypal-Angebot angenommen habe.

Hat er Pech, dass er nun trotzdem den Laptop nehmen muss. Oder kann er (warum auch immer) einfach so vom Kauf zurücktreten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von ip374968-12):
Hat er Pech, dass er nun trotzdem den Laptop nehmen muss. Oder kann er (warum auch immer) einfach so vom Kauf zurücktreten?

Ich sehe keine Rücktrittsgründe für den Käufer.



Zitat (von ip374968-12):
Ok, also habe ich Pech gehabt, dass ich gutgläubig sein Paypal-Angebot angenommen habe.

Wenn man die bedingungslos annimmt, ja.

Ich nehme immer 10 EUR Aufschalg bei Paypal Zahlungen. Nicht wegen der Paypal-Gebühren, nur weil Versand und Dokumentation desselben bei Paypal wegen dem Käuferschutz so aufwändig sind ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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