Seit 20jahren gehört mir ein Haus. Nießbraucher war meine Mutter,welche in dieser Zeit rund 200 tsd € an Miete bekommen hat. Das ist nachweislich. Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln , forderte ich vom Finanzamt die Unterlagen an. Damit hab ich jedoch lediglich schlafende Hunde geweckt, denn dem Finanzamt war leider gar kein Einkommen gemeldet. Was passiert nun?
Wer kommt für Steuerschulden des Nießbraucher auf
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Wer kommt für Steuerschulden des Nießbraucher auf
Der Erbe.
ZitatSeit 20jahren gehört mir ein Haus. Nießbraucher war meine Mutter,welche in dieser Zeit rund 200 tsd € an Miete bekommen hat. Das ist nachweislich. Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln , forderte ich vom Finanzamt die Unterlagen an. Damit hab ich jedoch lediglich schlafende Hunde geweckt, denn dem Finanzamt war leider gar kein Einkommen gemeldet. Was passiert nun? :
Auch für Mieteinnahmen gelten die steuerlichen Freigrenzen (Existenzminimum). Hatte die Mutter noch andere Einkünfte, die besteuert werden mußten?
Stichwort: Festsetzungsverjährung. Im Regelfall 4 Jahre, aber bis zu 10 Jahre bei Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung: den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.
Rechtsnachfolger der verstorbenen Mutter sind deren Erben. Die stehen nun wegen möglicher Steuerschulden gerade. Hier wird wohl für die letzten 10 Jahre nachversteuert werden müssen (inkl. Zinsen!!!).
Worin besteht der Nachweis, daß 200 tsd € Mieteinnahmen vorhanden waren?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe ein paar Mietveträge gesehen,daraus lässt sich schließen, das die Mieteinnahmen etwa diese Höhe haben. Es gab wenig leerstände
Hat der Erbe nicht die Möglichkeit das zu umgehen? Das Erbe auszuschlagen ist viel zu Spät. Die Summe der Schulden vorrausdichtlich unglaublich hoch? Da kann der Erbe doch nicht für?
Nur mal so als Stichworte: die Begrenzung der Haftung auf den Nachlass sollte sicherlich angedacht werden, da gibt es Mittel und Wege; außerdem muss man schauen welche steuerlichen Pflichten der Erblasserin jetzt auf die Erbin zukommen und erfüllt werden müssen. Stress- und kostenfreie Ratschläge aus dem Internet sind ja schön. Manchmal geht's aber mit Anwalt und Steuerberater wirklich leichter
Die Summe der Schulden vorrausdichtlich unglaublich hoch? Keine Ahnung - zu sonstigen Einnahmen der Mutter möchten Sie sich ja anscheinend nicht äußern. 10.000 Euro im Jahr ohne weitere Einkünfte führen nur zu recht geringen Steuern - mehr kann man mangels weiterer Informationen nicht sagen.
Zitat10.000 Euro im Jahr ohne weitere Einkünfte führen nur zu recht geringen Steuern - mehr kann man mangels weiterer Informationen nicht sagen. :
Rente wird bestimmt noch dazu kommen, wenn es dumm läuft waren noch sonstige Sozialleistungen dabei.
Jedoch um alles auf zu arbeiten, wird ein Steuerberater notwendig sein, und der kann auch wohl die sinnvollste Alternativen was die Steuerlast ist ausrechnen. Im Netz bekommt man da nicht weiter.
ZitatIch habe ein paar Mietveträge gesehen,daraus lässt sich schließen, das die Mieteinnahmen etwa diese Höhe haben. Es gab wenig leerstände :
Mietverträge sind sicherlich ein Indiz, einen Beleg für Mieteinnahmen hat man aber nur durch Kontoauszüge. Die lassen sich auch nachträglich anfordern (Zweitschriften), im Regelfall sogar bis zu 10 Jahre rückwirkend.
Bei Vermietung müssen ja auch Nebenkostenabrechnungen etc. erstellt werden - hat die verstorbene Mutter das alles alleine gemanagt oder gibt es evtl. eine Hausverwaltung, über die diese Vermietungen "abgewickelt" wurden? Dann könnte man auch dort wegen Unterlagen nachfragen.
Ist das Haus (Mehrfamilienhaus?) immer noch vermietet?
Auch ein Steuerberater wird Unterlagen brauchen.
Das Haus gehört ja mir, ich habe es mittlerweile verkauft. Meine Mutter war die letzten Jahre schwer krank und konnte sich bestimmt nicht um Miete und Verwaltung kümmern. Ob jemand das verwaltet hat weiß ich nicht und eine Einsicht in die Kontoauszüge erhalte ich nicht, da ich nicht Erbe bin. Mir war das auch nur wichtig, das nicht ich für die Steuerschulden verantwortlich bin. Das hat sich ja jetzt geklärt, also danke
ZitatNießbraucher war meine Mutter.......Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln :
ZitatDas Erbe auszuschlagen ist viel zu Spät. :
Zitatda ich nicht Erbe bin. :
Also irgendwas stimmt da nicht.....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
13 Antworten