Wer kommt für Steuerschulden des Nießbraucher auf

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Wer kommt für Steuerschulden des Nießbraucher auf

Seit 20jahren gehört mir ein Haus. Nießbraucher war meine Mutter,welche in dieser Zeit rund 200 tsd € an Miete bekommen hat. Das ist nachweislich. Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln , forderte ich vom Finanzamt die Unterlagen an. Damit hab ich jedoch lediglich schlafende Hunde geweckt, denn dem Finanzamt war leider gar kein Einkommen gemeldet. Was passiert nun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wer kommt für Steuerschulden des Nießbraucher auf

Der Erbe.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Seit 20jahren gehört mir ein Haus. Nießbraucher war meine Mutter,welche in dieser Zeit rund 200 tsd € an Miete bekommen hat. Das ist nachweislich. Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln , forderte ich vom Finanzamt die Unterlagen an. Damit hab ich jedoch lediglich schlafende Hunde geweckt, denn dem Finanzamt war leider gar kein Einkommen gemeldet. Was passiert nun?


Auch für Mieteinnahmen gelten die steuerlichen Freigrenzen (Existenzminimum). Hatte die Mutter noch andere Einkünfte, die besteuert werden mußten?

Stichwort: Festsetzungsverjährung. Im Regelfall 4 Jahre, aber bis zu 10 Jahre bei Steuerhinterziehung.

Steuerhinterziehung: den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

Rechtsnachfolger der verstorbenen Mutter sind deren Erben. Die stehen nun wegen möglicher Steuerschulden gerade. Hier wird wohl für die letzten 10 Jahre nachversteuert werden müssen (inkl. Zinsen!!!).

Worin besteht der Nachweis, daß 200 tsd € Mieteinnahmen vorhanden waren?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich habe ein paar Mietveträge gesehen,daraus lässt sich schließen, das die Mieteinnahmen etwa diese Höhe haben. Es gab wenig leerstände

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Hat der Erbe nicht die Möglichkeit das zu umgehen? Das Erbe auszuschlagen ist viel zu Spät. Die Summe der Schulden vorrausdichtlich unglaublich hoch? Da kann der Erbe doch nicht für?

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Nur mal so als Stichworte: die Begrenzung der Haftung auf den Nachlass sollte sicherlich angedacht werden, da gibt es Mittel und Wege; außerdem muss man schauen welche steuerlichen Pflichten der Erblasserin jetzt auf die Erbin zukommen und erfüllt werden müssen. Stress- und kostenfreie Ratschläge aus dem Internet sind ja schön. Manchmal geht's aber mit Anwalt und Steuerberater wirklich leichter ;)

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Summe der Schulden vorrausdichtlich unglaublich hoch? Keine Ahnung - zu sonstigen Einnahmen der Mutter möchten Sie sich ja anscheinend nicht äußern. 10.000 Euro im Jahr ohne weitere Einkünfte führen nur zu recht geringen Steuern - mehr kann man mangels weiterer Informationen nicht sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
10.000 Euro im Jahr ohne weitere Einkünfte führen nur zu recht geringen Steuern - mehr kann man mangels weiterer Informationen nicht sagen.

Rente wird bestimmt noch dazu kommen, wenn es dumm läuft waren noch sonstige Sozialleistungen dabei.

Jedoch um alles auf zu arbeiten, wird ein Steuerberater notwendig sein, und der kann auch wohl die sinnvollste Alternativen was die Steuerlast ist ausrechnen. Im Netz bekommt man da nicht weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ich habe ein paar Mietveträge gesehen,daraus lässt sich schließen, das die Mieteinnahmen etwa diese Höhe haben. Es gab wenig leerstände


Mietverträge sind sicherlich ein Indiz, einen Beleg für Mieteinnahmen hat man aber nur durch Kontoauszüge. Die lassen sich auch nachträglich anfordern (Zweitschriften), im Regelfall sogar bis zu 10 Jahre rückwirkend.

Bei Vermietung müssen ja auch Nebenkostenabrechnungen etc. erstellt werden - hat die verstorbene Mutter das alles alleine gemanagt oder gibt es evtl. eine Hausverwaltung, über die diese Vermietungen "abgewickelt" wurden? Dann könnte man auch dort wegen Unterlagen nachfragen.

Ist das Haus (Mehrfamilienhaus?) immer noch vermietet?

Auch ein Steuerberater wird Unterlagen brauchen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Das Haus gehört ja mir, ich habe es mittlerweile verkauft. Meine Mutter war die letzten Jahre schwer krank und konnte sich bestimmt nicht um Miete und Verwaltung kümmern. Ob jemand das verwaltet hat weiß ich nicht und eine Einsicht in die Kontoauszüge erhalte ich nicht, da ich nicht Erbe bin. Mir war das auch nur wichtig, das nicht ich für die Steuerschulden verantwortlich bin. Das hat sich ja jetzt geklärt, also danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Nießbraucher war meine Mutter.......Um für das Erbe jetzt den Kapitalwert zu ermitteln

Zitat (von FrauStressfrei):
Das Erbe auszuschlagen ist viel zu Spät.

Zitat (von FrauStressfrei):
da ich nicht Erbe bin.


Also irgendwas stimmt da nicht.....

1x Hilfreiche Antwort

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