Wer kann mir bei dem Thema "Insolvenzverfahren, Erteilung der Restschuldbefreiung" helfen?

21. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
invictum
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kann mir bei dem Thema "Insolvenzverfahren, Erteilung der Restschuldbefreiung" helfen?



Liebe Forummitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz. Ich bitte hier nur um Sachliche Hilfe und Fragebeantwortung.

Ich habe vor ca. 6 Jahren die Privatinsolvenz beantragt. Nun kam gestern ein Brief mit der Post an, den mir meine Tochter, da ich mich aufgrund einer schweren Erkrankung meines Vaters zur Zeit in Kroatien befinde, weitergeleitet hat.

Kann mir jemand den Inhalt der vom Gericht erhaltenen Briefe erklären?

Ich bin leider Laie auf dem Gebiet. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit Abschluß der 6 Jahre, Schuldenfrei bin.

Meine Fragen wären:

Ist das jetzt doch nicht der Fall? Was habe ich noch zu erwarten, bzw. zu befürchten? Muss ich die aufgelistete Rechnung von 595€ bezahlen?

Leider kann ich die Bilder der Anschreiben hier nicht anhängen, daher hier der Link:

https://www.gutefrage.net/frage/wer-kann-mir-bei-dem-thema-insolvenzverfahren-erteilung-der-restschuldbefreiung-helfen-#question-62611598

Ich bitte hier über Eure ernstgemeinte Hilfestellung. Und bedanke mich bereits im Vorfeld für Eure Hilfe!!!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ist ganz normal. Dir wird mitgeteilt, dass demnächst über deine Restschuldbefreiung entschieden wird. Normalerweise wirst du in den nächsten Wochen dann einen Beschluss über die erteilte Restschuldbefreiung bekommen. Da Du ja sicher nichts dagegen hast, musst du im Moment nichts machen. Deine Schulden bist du mit der Erteilung der Restschuldbefreiung los, mit Ausnahme der Forderungen, die aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet worden sind. Wenn das der Fall war, wurdest du davon ziemlich am Anfang des Verfahrens unterrichtet.
Die Schulden bist du los, aber das Verfahren hat Geld gekostet (u.a. die 576 € für den Treuhänder). Die Kosten wurden dir bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung läuft die Stundung aus und möglicherweise musst du diese Kosten dann zahlen.
Erstmal brauchst Du gar nichts machen, auch nicht zahlen. Aber wenn Du den Beschluss über die Restschuldbefreiung bekommst, musst du eventuell Verlängerung der Stundung beantragen.
Warte erstmal ab, was das Gericht dir dann schreibt.

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